Herr Steinhoff macht folgende Mitteilungen:

-     Die vom Beirat in der vorletzten Sitzung beanstandete Kompensation des Ausbaus der K 50 bei Havixbeck ist geändert worden. Statt aus der ursprünglich vorgesehenen Aufforstung einer Kahlschlagfläche werden die notwendigen Ökopunkte nun aus der Anlage einer Streuobstwiese bei Ottmarsbocholt generiert.

-     Für das von der Stadt Coesfeld baurechtlich vorerst geduldete Gartenlokal „Fietzengarten“ in Harle wurde nach Beteiligung der Beiratsvorsitzenden eine bis Ende 2021 befristete Befreiung erteilt. Nebenbestimmungen stellen eine naturschonende Konzeptionierung und den Vorrang naturschutzfachlicher Belange sicher. Beabsichtigt ist seitens der Stadt Coesfeld eine entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans. Mit Blick auf eine mögliche weitere Befreiung im nächsten Jahr wurden die Einleitung des Änderungsverfahrens durch Änderungsbeschluss seitens der Stadt Coesfeld sowie die Beauftragung eines Planungsbüros durch die Antragstellerin gefordert.

-     Ebenfalls nach Abstimmung mit den Beiratsvorsitzenden wurde eine Befreiung für die bodenverbessernde Auffüllung einer Ackerfläche im Landschaftsschutzgebiet „Stevede - Merfelder Flachrücken“ mit Bodenaushub aus dem Bau der B 67n erteilt.

-     Für den Ausbau eines Wirtschaftsweges durch die Stadt Billerbeck wurde, da ein Teilabschnitt im Landschaftsschutzgebiet „Frielinger Heide - Mersmannsbach“ liegt, aufgrund von Fördermodalitäten kurzfristig eine Befreiung erforderlich, gegen die die Beiratsvorsitzenden keine Einwände erhoben. Die Kompensation erfolgt über das Ökokonto der Stadt Billerbeck in der Berkelaue.

 

Herr Helmich teilt mit, dass inzwischen das Verfahren zur Planfeststellung einer DK 0-Deponie in Dülmen-Rödder eingeleitet worden sei. Es seien die vereinbarten Untersuchungen durchgeführt worden, so dass noch im Oktober die Vorlage des Antrages erwartet werde.

 

Herr Steinhoff kommt auf die Nachfrage von Herrn Brüning auf das in der vorletzten Sitzung angesprochene Thema Radwegebau zurück und weist darauf hin, dass das Radverkehrskonzept des Kreises am 10.06.2020 vom Kreistag beschlossen worden und im Internet unter https://klima.kreis-coesfeld.de/mobilitaet/radverkehrskonzept-kreis-coesfeld.html abrufbar sei; außerdem gebe es dort eine ausführliche Vorstellung in der Videoaufzeichnung eines Online-Vortrags. Das Radwegebauprogramm sei durch Kreistagsbeschluss vom 29.09.2021 überarbeitet worden und im Kreistagsinformationssystem einzusehen.

Herr Brüning erklärt, dass 41 km neue Radwege, wie im Radwegebauprogramm vorgesehen, eine entsprechende Versiegelung und damit Flächenverlust für Natur und Landwirtschaft bedeuteten. Dies sei nicht mehr zeitgemäß und es müssten neue Wege beschritten werden hin beispielsweise zum Verzicht auf Asphaltierung oder zur gemeinsamen Nutzung der Verkehrsflächen. Er regt an, entsprechende Versuchsstrecken einzurichten.

Herr Jung bestätigt, dass die Flächenversiegelung im Konzept kein Thema sei; hier könne der Beirat initiativ wirken.

Herr Holz betont, dass beim Bauprogramm die einzelnen Vorhaben zu betrachten seien. Vielfach handele es sich um Vorschläge der Anlieger, die über die Gemeinden eingebracht worden seien.

Herr Bontrup bringt nochmals die von ihm bereits in der vergangenen Sitzung angesprochenen Zielkonflikte zum Ausdruck.

Herr Steinhoff verweist darauf, dass der Beirat, wie die Beratung z. B. des Radwegs zwischen Nottuln und Havixbeck in 2020 gezeigt habe, die Vorhaben keineswegs lediglich durchwinke. Vorab erfolge zudem stets bereits eine kritische Prüfung durch die untere Naturschutzbehörde.

 

Zu dem von Herrn Brüning angefragten Sachstand der Ortsumgehung Ottmarsbocholt erklärt dieser zunächst, dass die Notwendigkeit dieses Vorhabens in Anbetracht der damit einhergehenden Versiegelungen, der Klimarelevanz und der Auswirkungen auf die um Ottmarsbocholt vorhandene Vogelartengemeinschaft des Offenlandes mit u. a. einigen Rote-Liste-Arten äußerst fraglich sei.

Auch Herr Jung stellt auf die geänderten Verhältnisse bei dieser schon langjährigen Planung ab.

Herr Steinhoff weist darauf hin, dass derzeit die Umweltverträglichkeitsstudie für das Linienbestimmungsverfahren erstellt werde, an dem die untere Naturschutzbehörde zu beteiligen sei.

 

Herr Steinhoff teilt auf die Anfrage von Herrn Brüning zum Beweidungsprojekt Borkenberge mit, dass dem Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung in seiner Sitzung am 15.09.2021 hierzu berichtet worden sei. Er führt aus, dass das Bundesprogramm Biologische Vielfalt bis 2024 überzeichnet sei und daher nun eine ELER-Förderung angestrebt werde. Hinsichtlich der Finanzierung des Eigenanteils bestehe noch Klärungsbedarf. Herr Steinhoff betont, dass bereits negative Entwicklungen in dem Gebiet zu erkennen seien, denen man auch mit einer Beweidung nicht vollständig begegnen könne.

Auf die Frage von Herrn von Hövel beziffert Herr Steinhoff den Offenlandanteil auf 450 bis 500 ha.

Herr Holz ergänzt, es handele sich insgesamt um  eine Fläche von 1800 ha. Er hebt die positive Entwicklung des Gebiets während der militärischen Nutzung und das bestehende Verschlechterungsverbot hervor. Auch Herr Brüning verweist auf die gesetzliche Verpflichtung, und Herr Jung erklärt, hier sei vorrangig die DBU als Eigentümerin in die Pflicht zu nehmen.

Herr Holz bedauert die Entlassung der bis Sommer 2021 eingesetzten Ranger und fordert eine finanzielle Lösung.

 

Herr Jung stellt fest, dass weitere Mitteilungen oder Anfragen nicht erfolgen und schließt um 18:15 Uhr die Sitzung.