Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 49, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreistag beschließt die Auflösung und Neubildung folgender durch Beschluss vom 04.11.2020 bzw. 23.06.2021 gebildeter Ausschüsse, Unterausschüsse, Beiräte und Arbeitsgruppen:

 

-        Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit

-        Ausschuss für Bildung, Schule und Integration             

-        Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung       

-        Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt     

-        Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung  

-        Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung                          

-        Rechnungsprüfungsausschuss

-        Wahlprüfungsausschuss

 

-        Unterausschuss Finanzmanagement und Aufgabenkritik                          

-        Unterausschuss Jugendhilfeplanung

-        Unterausschuss Klimaschutz

-        Unterausschuss ÖPNV

-        Teilhabebeirat

 

-        Kreiswahlausschuss für die Landtagswahl am 15.05.2022 – WK 79 Coesfeld II

 

 


Ktabg. Vogelpohl erklärt, zu den Punkten 3 bis 6 gemeinsam Stellung nehmen zu wollen. Lt. Landrat Dr. Schulze Pellengahr spricht nichts dagegen, dies unter Punkt 3 abzuhandeln. Ktabg. Vogelpohl erklärt, dass die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN bereits im Vorfeld der konstituierenden Sitzung am 04.11.2020 mit der Struktur der Ausschüsse nicht zufrieden gewesen sei. Hierzu stehe man immer noch. Um nun nicht zu viel zu verändern, werde man die Neubildung in derselben Form nun aber zustimmen. Irritiert sei er über die Anpassung der Größe der Ausschüsse und Unterausschüsse. Man habe damals eine Vergrößerung mit der Vergrößerung des Kreistags begründet. Weiter werde grundsätzlich empfohlen, immer ungerade Ausschussgrößen zu wählen, um Pattsituationen zu vermeiden. Nun solle eine weitere Vergrößerung auf 24 erfolgen. Dies diene, so Ktabg. Vogelpohl, der Sicherstellung der Mehrheit der CDU. Der Wähler habe das so nicht gewollt. Man werde daher der Vergrößerung auf 24 Mitglieder nicht zustimmen.

 

Ktabg. Waldmann erwidert, dass er einen kollegialen Austausch und Umgang für wichtig halte. Der nun vorgelegte Vorschlag sei pragmatisch und sei eher positiv für die GRÜNEN, da diese jeweils noch ein weiteres Mitglied in die Ausschüsse entsenden könnten. Letztlich müsse man auch sehen, dass viele Mitglieder sich nun ein Jahr eingearbeitet hätten und nun möglichst nicht wieder aus den Ausschüssen ausscheiden müssten.

 

Ktabg. Crämer-Gembalczyk verweist auf das Spiegelbildlichkeitsprinzip, das für die Ausschüsse gelte und die Empfehlung, dass Ausschüsse möglichst eine ungerade Zahl an Mitgliedern haben sollten. Sie plädiere für die Beibehaltung der jetzigen Größe.

 

Ktabg. Raack erklärt, dass es hier nicht um mangelnden kollegialen Umgang gehe, sondern um eine sachliche Kritik. Es seien 13 Kreistagsmitglieder für die GRÜNEN in den Kreistag gewählt worden. Die CDU habe 46,95% erreicht und somit keine Mehrheit. Dies müsse sich widerspiegeln.

 

Ktabg. Kleerbaum erinnert daran, dass man den Mitgliedern der FAMILIE und der LINKE auch nach Auflösung der Fraktion in der letzten Wahlperiode weiterhin das Recht zugestanden habe, in allen Ausschüssen beratend tätig zu bleiben. Man habe immer so gehandelt und versucht, einvernehmliche Regelungen zu finden. Dies sei guter kollegialer Brauch. In der Sitzung des Ältestenrates am 29.09.2021 habe man sich auf die nun vorgeschlagene Regelung verständigt. Er verstehe nicht, warum nun hierzu Kritik aufkommt. Abschließend weist er darauf hin, dass die Fachausschüsse grundsätzlich „nur“ vorberatend tätig seien und die Beschlüsse dann im Kreisausschuss oder Kreistag getroffen würden. Hier ändere sich nichts an der Besetzung.

 

 

 

 


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig