Landrat Dr. Schulze Pellengahr trägt folgende Mitteilung vor:

 

Kontaktpersonen-Management-System SORMAS

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr berichtet über das Kontaktpersonen-Management-System SORMAS, das sich nun seit einem Jahr im Gesundheitsamt im Echtbetrieb befinde. Das System habe sich bewährt, es müssten aber weitere Schnittstellen geschaffen werden. Die Nachverfolgung bei fortschreitender Pandemie sei mit der alten Systematik kaum möglich.

 

Schulung Katastrophenschutz

 

Am heutigen Tage fand, so Landrat Dr. Schulze Pellengahr eine bereits seit längerem geplante Schulung mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern auf der Feuerwache zum Katastrophenschutz. Hier sei das Zusammenspiel mit dem Kreis und den Gemeinden thematisiert worden. Im nächsten Jahre werde der neue Katastrophenschutzplan verabschiedet.

 

Zweites Gesetz zur Änderung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes und weiterer Gesetze vom 14. September 2021; Erlass des Ministerium des Innern des Landes Nordrhein-Westfalen vom 18. November 2021

 

„Am 21. September 2021 wurde das zweite Gesetz zur Änderung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (KorruptionsbG) und weiterer Gesetze im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Unter anderem wurde § 16 Satz 1 KorruptionsbG angepasst.

 

So können die Mitglieder in den Organen und Ausschüssen der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten schriftlich oder –neuerdings- elektronisch Auskunft über

 

1.   den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,

2.   die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und anderen Kontrollgremien,

3.   die Mitgliedschaft in Organen on verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder privatrechtlicher Form der in § 1 Absatz 1 und Absatz 2 des Landesorganisationsgesetzes,

4.   die Mitgliedschaft in Organen sonstiger privatrechtlicher Unternehmen, 5. die Funktionen in Vereinen oder vergleichbaren Gremien geben.

 

Die Angaben sind weiterhin in geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.“

 

Einrichtung des Bildungsgangs „Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege mit dem Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst (FOS Polizei)“

 

„Mit Beschluss des Kreisausschusses vom 03.05.2021 wurde die Errichtung des Bildungsganges „Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege mit dem Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst (FOS Polizei)" beim Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg des Kreises Coesfeld in Lüdinghausen zum Schuljahr 2022/2023 zugestimmt.

 

Für das Schuljahr 2022/2023 (erstes Pilotjahr) wurde nur ein Berufsschulstandort aus dem kreisangehörigen Raum ausgewählt. Für das zweite Pilotjahr 2023/2024 planen Innen- und Schulministerium NRW derzeit bis zu vier weitere Standorte. Die Entscheidung über die Standortvergabe soll anhand eines polizeilichen sowie schulfachlichen Kriterienkatalogs erfolgen und die Erfahrungen des Bewährungsverfahrens 2021 berücksichtigen. Dabei sind die polizeilichen Kriterien zwingend zu erfüllen und anschließend um die Schulkriterien zu ergänzen.

Die polizeilichen Kriterien lauten:

 

·         Stufe 1 Behörde (Größe, Struktur und Ressourcen)

·         Stufe 2 Region und Bewerberzahlen/Zielgruppe

·         Stufe 3 Praxiskooperation mit Einstellungs- und Ausstellungsbehörden

 

Die schulfachlichen Kriterien lauten:

 

·         Erfahrungen des Berufskollegs mit Bildungsgängen im Verwaltungsbereich (z.B. Verwaltungsfachangestellte/r etc.) und der Fachoberschule.

·         Ausstattung mit Lehrkräften, die über die erforderlichen Lehrbefähigungen im zukünftigen beruflichen Profilbereich verfügen.

·         Gute Erreichbarkeit des Standortes

 

Zwischenzeitlich hat das Innenministerium mitgeteilt, dass die Kreispolizeibehörde aus Sicht des Innenministeriums die notwendigen polizeilichen Kriterien nicht erfüllen kann. Zum einen müssten die 12 bis 18 Kandidatinnen und Kandidaten in der Polizeibehörde des Kreis Coesfeld betreut werden, die an Nachbarstandorten beschult werden sollen. Zum anderen müssten insgesamt ca. 25 bis 30 Kandidatinnen und Kandidaten künftig betreut werden. Dafür seien die Strukturen der Kreispolizeibehörde nicht ausreichend genug.

 

Nach dieser Einschätzung bedarf es auch keines erweiterten Bewerbungsverfahrens beim Schulministerium mehr.“