Sitzung: 14.12.2021 Kreistag
Landrat Dr. Schulze Pellengahr trägt
folgende Mitteilung vor:
Kontaktpersonen-Management-System
SORMAS
Landrat Dr. Schulze Pellengahr
berichtet über das Kontaktpersonen-Management-System SORMAS, das sich nun seit
einem Jahr im Gesundheitsamt im Echtbetrieb befinde. Das System habe sich
bewährt, es müssten aber weitere Schnittstellen geschaffen werden. Die
Nachverfolgung bei fortschreitender Pandemie sei mit der alten Systematik kaum
möglich.
Schulung
Katastrophenschutz
Am heutigen Tage fand, so Landrat Dr.
Schulze Pellengahr eine bereits seit längerem geplante Schulung mit den
Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern auf der Feuerwache zum
Katastrophenschutz. Hier sei das Zusammenspiel mit dem Kreis und den Gemeinden
thematisiert worden. Im nächsten Jahre werde der neue Katastrophenschutzplan
verabschiedet.
Zweites Gesetz zur
Änderung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes und weiterer Gesetze vom 14.
September 2021; Erlass des Ministerium des Innern des Landes
Nordrhein-Westfalen vom 18. November 2021
„Am 21. September 2021 wurde das
zweite Gesetz zur Änderung des Korruptionsbekämpfungsgesetzes (KorruptionsbG)
und weiterer Gesetze im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land
Nordrhein-Westfalen veröffentlicht. Unter anderem wurde § 16 Satz 1 KorruptionsbG
angepasst.
So können die Mitglieder in den
Organen und Ausschüssen der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie die
sachkundigen Bürgerinnen und Bürger gegenüber dem Hauptverwaltungsbeamten
schriftlich oder –neuerdings- elektronisch Auskunft über
1. den ausgeübten Beruf und Beraterverträge,
2. die Mitgliedschaften in Aufsichtsräten und
anderen Kontrollgremien,
3. die Mitgliedschaft in Organen on
verselbstständigten Aufgabenbereichen in öffentlich-rechtlicher oder
privatrechtlicher Form der in § 1 Absatz 1 und Absatz 2 des
Landesorganisationsgesetzes,
4. die Mitgliedschaft in Organen sonstiger
privatrechtlicher Unternehmen, 5. die Funktionen in Vereinen oder
vergleichbaren Gremien geben.
Die Angaben sind weiterhin in
geeigneter Form jährlich zu veröffentlichen.“
Einrichtung des
Bildungsgangs „Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege mit dem
Schwerpunkt Polizeivollzugsdienst (FOS Polizei)“
„Mit Beschluss
des Kreisausschusses vom 03.05.2021 wurde die Errichtung des Bildungsganges
„Fachoberschule für Verwaltung und Rechtspflege mit dem Schwerpunkt
Polizeivollzugsdienst (FOS Polizei)" beim
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg des Kreises Coesfeld in Lüdinghausen zum
Schuljahr 2022/2023 zugestimmt.
Für das Schuljahr
2022/2023 (erstes Pilotjahr) wurde nur ein Berufsschulstandort aus dem
kreisangehörigen Raum ausgewählt. Für das zweite Pilotjahr 2023/2024 planen
Innen- und Schulministerium NRW derzeit bis zu vier weitere Standorte. Die
Entscheidung über die Standortvergabe soll anhand eines polizeilichen sowie
schulfachlichen Kriterienkatalogs erfolgen und die Erfahrungen des
Bewährungsverfahrens 2021 berücksichtigen. Dabei sind die polizeilichen
Kriterien zwingend zu erfüllen und anschließend um die Schulkriterien zu
ergänzen.
Die polizeilichen
Kriterien lauten:
·
Stufe 1 Behörde (Größe, Struktur und Ressourcen)
·
Stufe 2 Region und Bewerberzahlen/Zielgruppe
·
Stufe 3 Praxiskooperation mit Einstellungs- und
Ausstellungsbehörden
Die
schulfachlichen Kriterien lauten:
·
Erfahrungen des Berufskollegs mit Bildungsgängen
im Verwaltungsbereich (z.B. Verwaltungsfachangestellte/r etc.) und der
Fachoberschule.
·
Ausstattung mit Lehrkräften, die über die
erforderlichen Lehrbefähigungen im zukünftigen beruflichen Profilbereich
verfügen.
·
Gute Erreichbarkeit des Standortes
Zwischenzeitlich
hat das Innenministerium mitgeteilt, dass die Kreispolizeibehörde aus Sicht des
Innenministeriums die notwendigen polizeilichen Kriterien nicht erfüllen kann.
Zum einen müssten die 12 bis 18 Kandidatinnen und Kandidaten in der Polizeibehörde
des Kreis Coesfeld betreut werden, die an Nachbarstandorten beschult werden
sollen. Zum anderen müssten insgesamt ca. 25 bis 30 Kandidatinnen und
Kandidaten künftig betreut werden. Dafür seien die Strukturen der
Kreispolizeibehörde nicht ausreichend genug.
Nach dieser
Einschätzung bedarf es auch keines erweiterten Bewerbungsverfahrens beim
Schulministerium mehr.“