Beschluss: ungeändert beschlossen

Beschluss:

 

Den kreisangehörigen Städten und Gemeinden ist vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung Gelegenheit zur Anhörung zu geben (vgl. § 55 Absatz 2 Satz 2 KrO NRW). Der Anspruch auf Anhörung wird in der öffentlichen Sitzung des Kreisausschusses am 08.12.2021 erfüllt.

 

 


Landrat Dr. Schulze Pellengahr begrüßt Bürgermeister Sendermann aus Olfen und Bürgermeister Täger aus Senden zu diesem Tagesordnungspunkt und erklärt, dass es vorgesehen sei, die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister der kreisangehörigen Städte und Gemeinden im haushaltsrechtlichen Verfahren die Möglichkeit zu geben, ihren Standpunkt aus kommunaler Sicht darzustellen.

 

BM Sendermann bedankt sich für die Gelegenheit zur Stellungnahme und geht im Folgenden auf die Haushaltsberatungen ein, die im Vorfeld in der Haushaltskommission stattgefunden haben. Das Ergebnis dieser Gespräche sei wie im Vorjahr in einer schriftlichen Stellungnahme der Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld und dem beigefügten „Letter of Intent (LOI)“ zusammengefasst worden. Die Arbeit in der Haushaltskommission sei weiter sehr zu begrüßen.

 

BM Täger geht hiernach näher auf die Stellungnahme der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister zur beabsichtigten Festsetzung der Kreisumlage(n) vom 11.11.2021 ein. Er führt aus, dass es aktuell eine schwierige Zeit für kommunale Finanzen, vor allem bedingt durch die Corona-Pandemie, sei. Vorrangiges Ziel müsse es daher sein, die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zu erhalten. Einige kreisangehörige Städte und Gemeinden im Kreis Coesfeld planten für das Haushaltsjahr 2022 mit defizitären Haushalten. Ohne die Möglichkeit von Bilanzierungshilfen würden sich noch entsprechend höhere Defizite für die Haushaltsplanung 2022 ergeben. Daher sprächen sich die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister einvernehmlich für einen Abbau der Ausgleichsrücklage des Kreises aus. Insbesondere eine Steigerung der Jugendamtsumlage habe deutliche Auswirkungen auf die kommunalen Finanzen. Er äußert Verständnis, dass beispielsweise eine gestiegene Nachfrage in der U3-Betreuung eine Steigerung der Umlage zur Folge habe. Auch kritisiert er die deutlich höhere LWL-Umlage und betont, dass sich beispielsweise auch die Erweiterung von freiwilligen Leistungen beim LWL zu Einschränkungen der kommunalen Handlungsfähigkeit führten. BM Täger plädiert abschließend für das Ziel, die grundlegenden Werte der kommunalen Selbstverwaltung auch in finanziell schwierigen Zeiten zu erhalten und insbesondere ehrenamtliches Engagement vor Ort weiter zu unterstützen und in Schulen zu investieren. Handlungsbedarf sehe er insbesondere bei den Kulturausgaben des Kreises, wo der kommunale Anteil teilweise über den eigenen Haushaltsansätzen im Kulturbereich läge. 

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr bedankt sich für die Ausführungen der Bürgermeister und die gemeinsame Arbeit in der Haushaltskommission.  

 

Ktabg. Vogt erkundigt sich nach der Haltung der Kommunen zu dem vorgeschlagenen modifizierten Verfahren zu den kommunalen Eigenanteilen beim Radwegebau (Tagesordnungspunkt 13).

 

BM Sendermann erklärt, dass eine Änderung des bisherigen Verfahrens bei den kreisangehörigen Kommunen aktuell nicht mehrheitsfähig sei. Daher spreche man sich im Ergebnis dafür aus, das Verfahren wie bisher fortzuführen. Es werde jedoch das einheitliche Ziel verfolgt, den Radwegebau im Kreis Coesfeld voranzubringen.  

 

Ktabg. Vogelpohl erläutert, dass sich eine Entspannung in den kommunalen Finanzen nicht nur über die Auflösung von Rückstellung und Verringerung von Kulturausgaben erreichen lasse, sondern weitere Maßnahmen zu bedenken seien.

 

BM Sendermann erklärt, dass seitens der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister nur Hinweise und Anregungen gegeben werden könnten. Es sei weiterhin ein konstruktiver Austausch gewünscht, die Entscheidungskompetenz über Einsparpotenziale liege jedoch beim Kreistag.

 

Ktabg. Kleerbaum merkt hierzu an, dass es eine gute Basis und gute Ansätze für eine interkommunale Abstimmung gebe, jedoch auch zu beachten sei, dass auch die Ausgleichsrücklage des Kreises begrenzt sei.

 

Ktabg. Waldmann betont, dass seine Erwartungen an eine bessere Abstimmung und eine gute Gesprächsatmosphäre erfüllt worden seien und spricht sich gleichzeitig dafür aus, eine Finanzgestaltung auch im Sinne der Bürgermeisterinnen und Bürgermeister vorzunehmen.

 

 

Sodann stellt Landrat Dr. Schulze Pellengahr den Beschlussvorschlag der Vorlage zur Abstimmung. 

 


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig