Aktionsplan „Frühe Förderung von Kindern“ des Landes Nordrhein-Westfalen

 

Am 17.05.2006 hat das Land Nordrhein-Westfalen die Sonderprogramme „Jugend und Soziale Brennpunkte“ und „Aktionsplan Frühe Förderung von Kindern“ beschlossen. Über die geplante Umsetzung der Programme hat das Landesjugendamt die örtlichen Jugendämter während der Sommerferien informiert.

 

Von Bedeutung für den Aufgabenbereich der Tagesbetreuung von Kindern ist dabei insbesondere die Möglichkeit einer finanziellen Förderung des Landes „zur Schaffung von räumlichen Ressourcen für den Ausbau der Betreuung von Kindern im Alter unter drei Jahren in Tageseinrichtungen“. Es können danach Landeszuwendungen in Höhe von 90 % der förderfähigen Kosten für den Bau und/oder die Ergänzung der Einrichtung speziell von Räumen zur Betreuung jüngerer Kinder beantragt werden. Baukosten können für einen zusätzlichen Gruppennebenraum mit bis zu 40.000 EUR und für einen Ruhe- und Wickelraum mit bis zu 80.000 EUR bezuschusst werden. Für die Einrichtungskosten können bis zu 5.000 EUR Zuschuss beantragt werden. Bedingung für eine Inanspruchnahme der Mittel ist allerdings, dass die Bau- bzw. Einrichtungsmaßnahme noch in 2006 abgeschlossen sein muss.

Da für diesen Teilbereich des Sonderprogramms, für den dem Landesjugendamt Westfalen-Lippe insgesamt rd. 1,2 Mio. EUR zur Verfügung stehen, innerhalb kürzester Zeit eine Vielzahl von Anträgen eingereicht wurde, deren Antragsvolumen ein vielfaches der zur Verfügung stehenden Mittel betrug, hat das Landesjugendamt – ohne Information an die örtlichen Jugendämter – einen inoffiziellen „Annahmeschluss“ zum 25.08.2006 festgelegt.

Bis zum 25.08.2006 wurden vom Kreisjugendamt Coesfeld drei Anträge zur Förderung von Einrichtungskosten und ein Antrag zur Förderung von Baukosten an das Landesjugendamt weitergegeben. Ein weiterer Antrag zur Förderung von Einrichtungskosten wurde nach dem 25.08.2006 an das Landesjugendamt weitergeleitet.

Am 16.10.2006 sind Bewilligungsbescheide des Landesjugendamtes für die vor dem 25.08.2006 weiter geleiteten Anträge hier eingegangen. Insgesamt wurden Mittel in Höhe von 54.446 EUR bewilligt. Der Durchführungszeitraum für Baumaßnahmen wurde dabei bis zum 28.02.2007 verlängert. Einrichtungsmaßnahmen müssen bis zum 31.12.2006 abgeschlossen sein.

 

Ergänzung der Verwaltung:

Bewilligungsbescheide wurden an die Maßnahmenträger Stadt Olfen (2x) und an den Verein Kinder,- Jugend- und Familienhilfe e.V. Billerbeck erteilt.

 

 

 

Schwerpunkteinrichtungen

 

Das Landesjugendamt hat zum Kindergartenjahr 2006/2007 zwei weiteren Einrichtungen im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld eine Betriebserlaubnis für die Umwandlung zu einer Schwerpunkteinrichtung zur gemeinsamen Erziehung von behinderten und nicht behinderten Kindern erteilt.

Der Ev. Marien-Kindergarten in Nottuln und der DRK-Kindergarten „Traumland“ in Olfen können nun in einer Tagesstättengruppe 5 Kinder mit Behinderung oder von Behinderung bedroht gemeinsam mit 15 weiteren Kindern betreuen. Zum Angebot einer Schwerpunkteinrichtung gehören neben der gemeinsamen Betreuung nicht behinderter und behinderter Kinder auch zusätzliche Stunden für therapeutische Angebote (logopädische krankengymnastische und ergotherapeutische Beratung und Anleitung).

 

Beide Einrichtungen verfügen bereits über langjährige Erfahrung in der Betreuung behinderter Kinder. Der DRK-Kindergarten in Olfen hat den Betrieb der Schwerpunkteinrichtung zum neuen Kindergartenjahr bereits aufgenommen. In Nottuln soll die Schwerpunktgruppe starten, sobald die notwendige Zahl von 5 behinderten Kindern erreicht wird (aktuell werden 3 Kinder im Rahmen der Einzelintegration betreut).

 

Während der Ev. Marien-Kindergarten in Nottuln bereits über eine Tagesstättengruppe verfügte, ist die Umwandlung zur Schwerpunkteinrichtung in Olfen mit der Schaffung weiterer Tagesstättenplätze verbunden. Konnten bislang im DRK-Kindergarten „Traumland“ bis zu 9 Kinder aus den drei Gruppen über Mittag betreut werden, stehen nun 20 Tagesstättenplätze für eine ganztägige Betreuung 3- bis 6jähriger Kinder zur Verfügung.

Die vom Land geforderte Kostenneutralität dieser Umwandlungsmaßnahme (Regelgruppe zu Tagesstättengruppe) konnte vom Kreisjugendamt zunächst nicht nachgewiesen werden. Da die Maßnahme im Zusammenhang mit der Einrichtung einer Schwerpunkteinrichtung erfolgte, konnte die Kostenneutralität für die Schaffung der Tagesstättenplätze ausnahmsweise auf Landesjugendamts-ebene realisiert werden.

 

Mit den beiden neuen Schwerpunkteinrichtungen stehen nun im Zuständigkeitsbereich insgesamt 5 Schwerpunkteinrichtungen zur Verfügung. Erstmals sind dabei auch das Deutsche Rote Kreuz und die Evangelische Kirche als Träger vertreten.

 

 

 

ESF-Förderung für Betreuung von Kindern unter drei Jahren von Elternzeitler(inne)n

 

Seit Mai 2005 besteht die Möglichkeit, Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren im Rahmen des Programms „Kinderbetreuung U3 als Instrument der Arbeitspolitik“ des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen abzurufen. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass ein in Elternzeit befindliches oder arbeitsloses Elternteil durch die geschaffene Kinderbetreuung eine Erwerbstätigkeit aufnehmen kann. Mittel können von den ARGEN, Optionskommunen und Regionalagenturen für die Zielgruppe der arbeitslosen Elternteile und von den Trägern der öffentlichen Jugendhilfe für die Zielgruppe der Elternzeitler bei den Versorgungsämtern beantragt werden. Auf Wunsch der Regionalagentur Ostwestfalen-Lippe und des Versorgungsamtes Bielefeld hatte sich das Landesjugendamt im September 2005 bereit erklärt, die Antragstellung für die Zielgruppe der Elternzeitler zu übernehmen.

Im Juni 2006 teilte das Landesjugendamt mit, dass nach Weisung des MAGS die Anträge für die Zielgruppe der Elternzeitler/innen nun doch direkt von den örtlichen Jugendämter zu stellen seien.

 

Ein entsprechender Antrag wurde trotz offener Fragen zum Verfahren und zu den Förderkriterien vom Kreisjugendamt Coesfeld im August 2006 über die Regionalagentur Münsterland beim Versorgungsamt Bielefeld eingereicht. Sollte eine Bewilligung erfolgen (derzeit bestehen noch Differenzen zum Zeitpunkt des Maßnahmebeginns und die Förderung der zuvor von Eltern beim Landesjugendamt eingereichten Anträge sowie zu verfahrensrechtlichen Fragen), könnten Mittel aus dem Programm bis Ende 2007 an interessierte Eltern weiter gegeben werden.

Einen Zuschuss erhalten können Elternteile mit einem Kind unter drei Jahren, die ihre Elternzeit beenden und auf den Arbeits- oder Ausbildungsplatz beim selben Arbeitgeber mit mindestens 15 Wochenstunden zurückkehren oder innerhalb ihrer Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung beim selben Arbeitgeber von 15 bis 30 Wochenstunden aufnehmen. Die Förderung ist auf maximal 50 % der Betreuungskosten und höchstens 2,50 EUR/Betreuungsstunde und 5.000 EUR/Jahr beschränkt.

 

 

Änderung des GTK zu 2008

 

Nach der Änderung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) im Mai 2006, die wg. der Kürzung der Betriebskostenzuschüsse des Landes und der Abschaffung des landeseinheitlichen Elternbeitragsverfahrens zu erheblichen Problemen geführt hat, soll nach den Plänen der Landesregierung in einem weiteren Schritt eine umfassende Neuregelung der Betriebskostenfinanzierung der Tageseinrichtungen erfolgen. In den Sommermonaten sind hierzu zahlreiche Presseberichte erschienen. Die Änderung sollte ursprünglich bereits zu 2007 erfolgen, inzwischen wird jedoch vielfach mit einem Inkrafttreten nicht vor Sommer 2008 gerechnet.

 

Zur Zeit werden die Betriebskosten der Einrichtungen weitgehend individuell ermittelt und mit (je nach Träger) unterschiedlichen %-Sätzen gefördert.

Auch die Vorgänger-Landesregierung hat bereits Änderungen dieses Systems und eine Umstellung auf Pauschalen erwogen, dieses allerdings nicht mehr realisiert.

 

Vom zuständigen Ministerium wurde nun ein Modell der Pro-Kopf-Förderung in verschiedenen Varianten entwickelt und den kommunalen Spitzenverbänden sowie den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und evangelischer und katholischer Kirche vorgestellt. Im Grundmodell ist ein Basiswert für die Betreuung eines einzelnen Kindes in einer Kindertageseinrichtung vorgesehen. Dieser Basiswert wird je nach Buchungszeit (der von den Eltern für das Kind im Vorhinein gebuchten Betreuungszeit) in der Kindertageseinrichtung erhöht oder abgesenkt. Der volle Basiswert wird bei einer Buchungszeit von 35 Wochenstunden erreicht. Neben dem buchungszeitabhängigen Basiswert für die Betreuung werden für Zusatzleistungen, z.B. für die Betreuung jüngerer Kinder, Aufgaben als Familienzentrum oder im Rahmen der Sprachförderung, pauschale Zuschläge vorgesehen. Auch eine pauschale Förderung von Kinder-Tagespflege ist vorgesehen.

Die Aufteilung der Betriebskostenförderung war im Modell des Ministeriums mit 19 % Elternbeiträgen, 12 % Trägeranteil und bzgl. des Restbetrags hälftiger Förderung durch Land und örtlichem Jugendamt vorgesehen.

Da dieses Modell bereits frühzeitig umfassender Kritik begegnet ist, haben die kommunalen Spitzenverbände ein Alternativmodell entwickelt, in dem mit Gruppenpauschalen auch eine bessere personelle Ausstattung der Gruppen gewährleistet wäre und das Träger und örtlichem Jugendamt mehr Planungssicherheit bieten würde. Dieses Alternativmodell, das auch die Förderung von Gruppen für 1- bis 3jährige Kinder und eine grundsätzliche Öffnung aller übrigen Gruppen für 2jährige Kinder vorsieht, wurde dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration am 23.08.2006 als Diskussionsgrundlage vorgelegt und sieht Pauschalen in Abhängigkeit von der Altersstruktur der Gruppe und der Öffnungsdauer vor. Ob dieses Alternativmodell bei den weiteren Planungen der Landesregierung Berücksichtigung finden wird, bleibt abzuwarten.

 

Entsprechend der zwischen Ministerium, den kirchlichen Büros, den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und den kommunalen Spitzenverbänden getroffenen Verfahrensvereinbarung vom 29.06.2006 soll nun von Oktober bis Dezember 2006 in einem extern moderierten Verfahren versucht werden, eine Verständigung über die künftige Finanzierungsstruktur zu erzielen.