Sitzung: 19.10.2006 Jugendhilfeausschuss
Aktionsplan „Frühe Förderung von Kindern“ des Landes Nordrhein-Westfalen
Am 17.05.2006 hat das Land Nordrhein-Westfalen die Sonderprogramme „Jugend und Soziale Brennpunkte“ und „Aktionsplan Frühe Förderung von Kindern“ beschlossen. Über die geplante Umsetzung der Programme hat das Landesjugendamt die örtlichen Jugendämter während der Sommerferien informiert.
Von Bedeutung für den Aufgabenbereich der
Tagesbetreuung von Kindern ist dabei insbesondere die Möglichkeit einer
finanziellen Förderung des Landes „zur Schaffung von räumlichen Ressourcen für
den Ausbau der Betreuung von Kindern im Alter unter drei Jahren in
Tageseinrichtungen“. Es können danach Landeszuwendungen in Höhe von 90 % der
förderfähigen Kosten für den Bau und/oder die Ergänzung der Einrichtung
speziell von Räumen zur Betreuung jüngerer Kinder beantragt werden. Baukosten
können für einen zusätzlichen Gruppennebenraum mit bis zu 40.000 EUR und für
einen Ruhe- und Wickelraum mit bis zu 80.000 EUR bezuschusst werden. Für die
Einrichtungskosten können bis zu 5.000 EUR Zuschuss beantragt werden. Bedingung
für eine Inanspruchnahme der Mittel ist allerdings, dass die Bau- bzw.
Einrichtungsmaßnahme noch in 2006 abgeschlossen sein muss.
Da für diesen
Teilbereich des Sonderprogramms, für den dem Landesjugendamt Westfalen-Lippe
insgesamt rd. 1,2 Mio. EUR zur Verfügung stehen, innerhalb kürzester Zeit eine
Vielzahl von Anträgen eingereicht wurde, deren Antragsvolumen ein vielfaches
der zur Verfügung stehenden Mittel betrug, hat das Landesjugendamt – ohne
Information an die örtlichen Jugendämter – einen inoffiziellen „Annahmeschluss“
zum 25.08.2006 festgelegt.
Bis zum 25.08.2006
wurden vom Kreisjugendamt Coesfeld drei Anträge zur Förderung von
Einrichtungskosten und ein Antrag zur Förderung von Baukosten an das
Landesjugendamt weitergegeben. Ein weiterer Antrag zur Förderung von
Einrichtungskosten wurde nach dem 25.08.2006 an das Landesjugendamt
weitergeleitet.
Am
16.10.2006 sind Bewilligungsbescheide des Landesjugendamtes für die vor dem
25.08.2006 weiter geleiteten Anträge hier eingegangen. Insgesamt wurden Mittel
in Höhe von 54.446 EUR bewilligt. Der Durchführungszeitraum für Baumaßnahmen
wurde dabei bis zum 28.02.2007 verlängert. Einrichtungsmaßnahmen müssen bis zum
31.12.2006 abgeschlossen sein.
Ergänzung der Verwaltung:
Bewilligungsbescheide wurden
an die Maßnahmenträger Stadt Olfen (2x) und an den Verein Kinder,- Jugend- und
Familienhilfe e.V. Billerbeck erteilt.
Schwerpunkteinrichtungen
Das
Landesjugendamt hat zum Kindergartenjahr 2006/2007 zwei weiteren Einrichtungen
im Zuständigkeitsbereich des Kreisjugendamtes Coesfeld eine Betriebserlaubnis
für die Umwandlung zu einer Schwerpunkteinrichtung zur gemeinsamen Erziehung
von behinderten und nicht behinderten Kindern erteilt.
Der
Ev. Marien-Kindergarten in Nottuln und der DRK-Kindergarten „Traumland“ in
Olfen können nun in einer Tagesstättengruppe 5 Kinder mit Behinderung oder von
Behinderung bedroht gemeinsam mit 15 weiteren Kindern betreuen. Zum Angebot
einer Schwerpunkteinrichtung gehören neben der gemeinsamen Betreuung nicht
behinderter und behinderter Kinder auch zusätzliche Stunden für therapeutische
Angebote (logopädische krankengymnastische und ergotherapeutische Beratung und
Anleitung).
Beide
Einrichtungen verfügen bereits über langjährige Erfahrung in der Betreuung
behinderter Kinder. Der DRK-Kindergarten in Olfen hat den Betrieb der
Schwerpunkteinrichtung zum neuen Kindergartenjahr bereits aufgenommen. In
Nottuln soll die Schwerpunktgruppe starten, sobald die notwendige Zahl von 5
behinderten Kindern erreicht wird (aktuell werden 3 Kinder im Rahmen der Einzelintegration
betreut).
Während der Ev.
Marien-Kindergarten in Nottuln bereits über eine Tagesstättengruppe verfügte,
ist die Umwandlung zur Schwerpunkteinrichtung in Olfen mit der Schaffung
weiterer Tagesstättenplätze verbunden. Konnten bislang im DRK-Kindergarten
„Traumland“ bis zu 9 Kinder aus den drei Gruppen über Mittag betreut werden,
stehen nun 20 Tagesstättenplätze für eine ganztägige Betreuung 3- bis 6jähriger
Kinder zur Verfügung.
Die vom Land geforderte
Kostenneutralität dieser Umwandlungsmaßnahme (Regelgruppe zu
Tagesstättengruppe) konnte vom Kreisjugendamt zunächst nicht nachgewiesen
werden. Da die Maßnahme im Zusammenhang mit der Einrichtung einer
Schwerpunkteinrichtung erfolgte, konnte die Kostenneutralität für die Schaffung
der Tagesstättenplätze ausnahmsweise auf Landesjugendamts-ebene realisiert
werden.
Mit
den beiden neuen Schwerpunkteinrichtungen stehen nun im Zuständigkeitsbereich
insgesamt 5 Schwerpunkteinrichtungen zur Verfügung. Erstmals sind dabei auch
das Deutsche Rote Kreuz und die Evangelische Kirche als Träger vertreten.
ESF-Förderung für Betreuung von Kindern unter drei Jahren von Elternzeitler(inne)n
Seit
Mai 2005 besteht die Möglichkeit, Fördermittel aus dem Europäischen Sozialfonds
für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren im Rahmen des Programms
„Kinderbetreuung U3 als Instrument der Arbeitspolitik“ des Ministeriums für
Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) des Landes Nordrhein-Westfalen
abzurufen. Voraussetzung für einen Zuschuss ist, dass ein in Elternzeit
befindliches oder arbeitsloses Elternteil durch die geschaffene Kinderbetreuung
eine Erwerbstätigkeit aufnehmen kann.
Mittel können von den ARGEN, Optionskommunen und Regionalagenturen für die
Zielgruppe der arbeitslosen Elternteile und von den Trägern der öffentlichen
Jugendhilfe für die Zielgruppe der Elternzeitler bei den Versorgungsämtern
beantragt werden. Auf Wunsch der Regionalagentur Ostwestfalen-Lippe und des
Versorgungsamtes Bielefeld hatte sich das Landesjugendamt im September 2005
bereit erklärt, die Antragstellung für die Zielgruppe der Elternzeitler zu
übernehmen.
Im Juni 2006 teilte das
Landesjugendamt mit, dass nach Weisung des MAGS die Anträge für die Zielgruppe
der Elternzeitler/innen nun doch direkt von den örtlichen Jugendämter zu
stellen seien.
Ein entsprechender Antrag wurde trotz offener Fragen zum Verfahren und zu den Förderkriterien vom Kreisjugendamt Coesfeld im August 2006 über die Regionalagentur Münsterland beim Versorgungsamt Bielefeld eingereicht. Sollte eine Bewilligung erfolgen (derzeit bestehen noch Differenzen zum Zeitpunkt des Maßnahmebeginns und die Förderung der zuvor von Eltern beim Landesjugendamt eingereichten Anträge sowie zu verfahrensrechtlichen Fragen), könnten Mittel aus dem Programm bis Ende 2007 an interessierte Eltern weiter gegeben werden.
Einen Zuschuss erhalten können Elternteile mit einem Kind unter drei Jahren, die ihre Elternzeit beenden und auf den Arbeits- oder Ausbildungsplatz beim selben Arbeitgeber mit mindestens 15 Wochenstunden zurückkehren oder innerhalb ihrer Elternzeit eine Teilzeitbeschäftigung beim selben Arbeitgeber von 15 bis 30 Wochenstunden aufnehmen. Die Förderung ist auf maximal 50 % der Betreuungskosten und höchstens 2,50 EUR/Betreuungsstunde und 5.000 EUR/Jahr beschränkt.
Änderung des GTK zu 2008
Nach der Änderung des Gesetzes
über Tageseinrichtungen für Kinder (GTK) im Mai 2006, die wg. der Kürzung der
Betriebskostenzuschüsse des Landes und der Abschaffung des landeseinheitlichen Elternbeitragsverfahrens zu
erheblichen Problemen geführt hat, soll nach den Plänen der Landesregierung in einem weiteren Schritt eine
umfassende Neuregelung der Betriebskostenfinanzierung der Tageseinrichtungen
erfolgen. In den Sommermonaten sind hierzu zahlreiche Presseberichte
erschienen. Die Änderung sollte ursprünglich bereits zu 2007 erfolgen,
inzwischen wird jedoch vielfach mit einem Inkrafttreten nicht vor Sommer 2008
gerechnet.
Zur Zeit werden die Betriebskosten der Einrichtungen weitgehend individuell ermittelt und mit (je nach Träger) unterschiedlichen %-Sätzen gefördert.
Auch die Vorgänger-Landesregierung hat bereits Änderungen dieses Systems und eine Umstellung auf Pauschalen erwogen, dieses allerdings nicht mehr realisiert.
Vom zuständigen Ministerium wurde nun ein Modell der Pro-Kopf-Förderung
in verschiedenen Varianten entwickelt und den kommunalen Spitzenverbänden sowie
den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und evangelischer und
katholischer Kirche vorgestellt. Im Grundmodell ist ein Basiswert für die
Betreuung eines einzelnen Kindes in einer Kindertageseinrichtung vorgesehen.
Dieser Basiswert wird je nach Buchungszeit (der von den Eltern für das Kind im
Vorhinein gebuchten Betreuungszeit) in der Kindertageseinrichtung erhöht oder abgesenkt. Der volle Basiswert wird bei einer
Buchungszeit von 35 Wochenstunden erreicht. Neben dem buchungszeitabhängigen Basiswert für die Betreuung werden für
Zusatzleistungen, z.B. für die Betreuung jüngerer Kinder, Aufgaben als
Familienzentrum oder im Rahmen der Sprachförderung, pauschale Zuschläge
vorgesehen. Auch eine pauschale Förderung von Kinder-Tagespflege ist
vorgesehen.
Die Aufteilung der Betriebskostenförderung war im Modell des
Ministeriums mit 19 % Elternbeiträgen, 12 % Trägeranteil und bzgl. des
Restbetrags hälftiger Förderung durch Land und örtlichem Jugendamt vorgesehen.
Da dieses Modell bereits frühzeitig umfassender Kritik begegnet ist, haben die kommunalen Spitzenverbände ein Alternativmodell entwickelt, in dem mit Gruppenpauschalen auch eine bessere personelle Ausstattung der Gruppen gewährleistet wäre und das Träger und örtlichem Jugendamt mehr Planungssicherheit bieten würde. Dieses Alternativmodell, das auch die Förderung von Gruppen für 1- bis 3jährige Kinder und eine grundsätzliche Öffnung aller übrigen Gruppen für 2jährige Kinder vorsieht, wurde dem Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration am 23.08.2006 als Diskussionsgrundlage vorgelegt und sieht Pauschalen in Abhängigkeit von der Altersstruktur der Gruppe und der Öffnungsdauer vor. Ob dieses Alternativmodell bei den weiteren Planungen der Landesregierung Berücksichtigung finden wird, bleibt abzuwarten.
Entsprechend der zwischen Ministerium, den
kirchlichen Büros, den Spitzenverbänden der freien Wohlfahrtspflege und den
kommunalen Spitzenverbänden getroffenen Verfahrensvereinbarung vom 29.06.2006
soll nun von Oktober bis Dezember 2006 in einem extern moderierten Verfahren
versucht werden, eine Verständigung über die künftige Finanzierungsstruktur zu
erzielen.