Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 7, Nein: 3, Enthaltungen: 1, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Bericht über die Aufwendungen des Kreises für die Betreuung von Kindern unter drei Jahren wird zur Kenntnis genommen.
  2. Eine Förderung der in den Anträgen der Stadt Olfen (Projekt Pillefuß) vom 31.08.2005 und des Vereins Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Billerbeck (Haus Kunterbunt) vom 18.10.2005 dargestellten Betreuungsmaßnahmen erfolgt im Rahmen der bestehenden Fördermöglichkeiten (Richtlinien Spielgruppenförderung und Tagespflege).
  3. Weitere Richtlinien zur Förderung der Betreuung von Kindern unter drei Jahren werden vor der angekündigten Änderung der Finanzierungsstruktur des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder, bei der auch die Betreuung jüngerer Kinder Berücksichtigung finden soll, nicht beschlossen.

 


 

FBL 2 Schütt erläutert den bisherigen Sachstand zur „Förderung von Betreuungsangeboten für Kinder unter drei Jahren“ und fasst die bisherige Diskussion des Ausschusses der vergangenen Jahre zusammen. Aufgrund der aktuellen Entwicklungen im Bereich der angekündigten GTK-Änderungen, werde vorgeschlagen, die bisherige Haushaltsstelle 4640.760100 „Betreuung U3“ aufzulösen und die dort beplanten Ansätze, zukünftig unmittelbar den einzelnen Haushaltsstellen zuzuordnen. Außerdem solle eine Haushaltsstelle für die Förderung von Qualifizierungsmaßnahmen im Rahmen der Kindertagespflege bereitgestellt werden.

Gleichzeitig sei beabsichtigt, aufgrund der geänderten Rahmenbedingungen die Aufstellung der Richtlinien zur Förderung aufzugeben, da die Änderungen zum GTK abgewartet werden sollen. Außerdem wird der Hinweis auf das Schreiben der Bürgermeisterin Stadt Billerbeck Frau Dirks, vom heutigen Tag, zum Projekt der Kinder,- Jugend- und Familienhilfe Billerbeck e.V. gegeben.

 

In diesem Zusammenhang verweist Ktabg. Pieper auch auf den Antrag der „Pillefüße“, der ebenfalls seit geraumer Zeit vorläge. Richtlinien seien schon aufgrund der Gleichbehandlung notwendig, dieses sei Auftrag des Jugendhilfeausschusses gewesen.

 

FBL 2 Schütt verweist auf den Wortlaut der Beschlüsse. Eine Erstellung von Richtlinien sei zum jetzigen Zeitpunkt nicht mehr angezeigt.

 

Ktabg. Neumann deutet daraufhin, dass der Zeitraum der ersten Planungen bis zur Entscheidung zu groß sei. Ktabg. Specker habe bereits im Jahr 2004 den Betrag von 160.000 € vorgeschlagen.

 

Ktabg. Specker verweist auf die geänderte Situation (u. a. Nutzung von freien Plätzen statt Schließung von Gruppen) hin. Auf geänderte Bedingungen müsse jetzt reagiert werden. Die bestehenden Möglichkeiten für unter drei Jährige würden ja beibehalten und erweitert, damit sei der Sache genüge getan.

 

AL’in Dülker äußert Verständnis für die Aussagen von Ktabg. Neumann und der Bürgermeisterin Frau Dirks. Die Angelegenheit müsse aber im Zusammenhang mit den politischen Hintergründen betrachtet werden. Die demographische Entwicklung, geplante GTK-Änderungen, die Budgetvereinbarung und auch die Landtagswahl seien für die aktuelle Entwicklung verantwortlich. Die Einstellung der 160.000 € sei als Appell „tut was für U 3“ verstanden worden; dieses wurde und wird aufgegriffen, wie TOP 5 belege.

 

Ktabg. Wilhelm gibt zu bedenken, dass bereits Anträge aus dem Jahr 2005 vorlägen und möchte wissen, was mit den eingeplanten 160.000 € in Zukunft geschehen soll.

 

FBL 2 Schütt erläutert daraufhin die in der Sitzungsvorlage dargestellte Verwendung der Mittel.

 

Ktabg. Schulze Zumkley verweist auf die Sitzungsvorlage SV-7-0492, aus der hervorginge, dass das Angebot bereits ausgeweitet worden sei.

 

Auf Nachfrage der Ktabg. Wilhelm erklärt AL’in Dülker, dass die bisher eingeplanten 160.000 € direkt bei den Haushaltsstellen eingeplant werden sollen, wo der Bedarf entsteht bzw. entsprechende Anträge auf Förderungen vorlägen.

 

Ktabg. Balster kann sich mit der Vorgehensweise nicht einverstanden erklären. Die bislang eingeplanten Mittel seien als Anschubfinanzierung gedacht gewesen. Es sollten kurze Richtlinien erarbeitet werden, um auf dieser Grundlage fördern zu können.

 

Ktabg. Schulze Zumkley erklärt, dass die Richtlinien erstellt worden seien. Wenn die Voraussetzungen vorlägen, könne ja gefördert werden. Für Baumaßnahmen sei eine Förderung aber nicht vorgesehen. Außerdem würden Gruppen ab einer Gruppenstärke von Mindestens zehn Kindern gefördert. Der Beschluss sei so gefasst worden.

 

Nach Auffassung der Ktabg. Neumann leide die Glaubwürdigkeit, wenn die Förderung aufgegeben würde. Zunächst habe man dazu aufgerufen Vorschläge zu unterbreiten und jetzt solle das Vorhaben aufgegeben werden.

 

Die Vorsitzende Haselkamp erklärt, dass man sich im Jugendhilfeausschuss einig gewesen sei, zum Wohle möglichst vieler zu fördern. Für Gruppen unter zehn Kinder seien die Summen zur Förderung zu hoch.

 

FBL 2 Schütt ergänzt, die Situation hat sich entwickelt, die Sachverhalte haben sich geändert und die rechtlichen Rahmenbedingungen seien mittlerweile überholt. Die Frage nach den Richtlinien habe sich damals gestellt und wird jetzt, unter Berücksichtigung der aktuellen Bedingungen, damit beantwortet, dass nunmehr keine weiteren Richtlinien notwendig seien.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               7 Ja - Stimmen

                                                    3 Nein - Stimmen

                                                    1 Enthaltungen