Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 5

Beschlussvorschlag:

 

Der Kreisausschuss macht dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

1.             Der Kreistag nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.12.2003 zur Kenntnis.

 

2.             Der Kreistag stellt das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2002 wie folgt fest:

 

Soll- Einnahme:                              158.511.260,60 Euro

Soll-Ausgabe:                                 158.511.260,60 Euro

Überschuss/Fehlbetrag:                     0,00 Euro           

 

3.             Die vom Landrat festgestellte und in der Sitzung des Kreistages am 09.04.2003 vorgelegte Jahresrechnung 2002 wird beschlossen.

 

4.       Der Kreistag erteilt gemäß § 53 Abs. 1 Kreisordnung NW (KrO NW) in Verbindung mit § 94 Abs. 1 Gemeindeordnung NW (GO NW) für die Jahresrechnung 2002 dem Landrat Entlastung.


Landrat Pixa nimmt zunächst Bezug auf den heute per Telefax eingegangenen Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 10.12.2003. Dieser stimme inhaltlich mit dem in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 08.12.2003 von der SPD-Kreistagsfraktion bereits gestellten Antrag überein. Der Antrag sei zwar nach den Vorgaben der Geschäftsordnung nicht fristgerecht eingegangen. Die Frist habe jedoch allein wegen der erst am 08.12.2003 im Rechnungsprüfungsausschuss erfolgten Beratung nicht eingehalten werden können.

 

Ktabg. Bergmann führt aus, dass der vorgelegte Bericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2002 innerhalb der SPD-Kreistagsfraktion intensiv diskutiert worden sei. Angesichts knapper Finanzen und teilweise bedeutender Beanstandungen im Prüfungsbericht sei der eingangs erwähnte Antrag gestellt worden. Beispielhaft nennt er die festgestellten Mängel im Zusammenhang mit der haushaltstechnischen Abwicklung der Umbaumaßnahme des Landratsvorzimmers und mit der Beschaffung von Büromaterial und –geräten sowie die festgestellten Defizite in der Unterhaltsheranziehung im Sozial- und Jugendamtsbereich.

 

Die SPD-Kreistagsfraktion beabsichtige eine bewusste Verknüpfung des gestellten Antrags mit der Beschlussfassung lt. vorgelegter Sitzungsvorlage SV-6-0777. Der Landrat werde aufgefordert, mittels geeigneter organisatorischer Maßnahmen dafür Sorge zu tragen, dass derartige Beanstandungen zukünftig nicht mehr vorkommen.

 

Ktabg. Püning erinnert daran, dass die im Antrag aufgeführten Punkte in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 08.12.2003 ausführlich diskutiert und auch von der CDU-Kreistagsfraktion die Prüfungsbeanstandungen unstreitig als Mängel festgestellt worden seien. In seinem Bericht zur Jahresrechnung habe das Rechnungsprüfungsamt hierzu auch ausführlich Stellung bezogen. Beispielhaft zitiert er aus den Seiten 33 ff. des Prüfungsberichts, wonach die Verwaltung die Beanstandungen zur Abwicklung des Erweiterungsbaus des Richard-von-Weizsäcker-Berufskollegs Lüdinghausen anerkenne und eine zukünftige Beachtung zusichere. Ergänzend weist er darauf hin, dass auch bei weiteren Prüfungsbemerkungen ähnlich verfahren worden sei, wobei im Einzelfall eine nachträgliche Einflussnahme wegen Zeitablaufs nicht mehr möglich sei. Damit werde seitens der Verwaltungsleitung mit den erfolgten Beanstandungen durch das Rechnungsprüfungsamt in üblicher, nachvollziehbarer Weise umgegangen.

Ktabg. Püning sieht daher keinen Grund für eine gesonderte Beschlussfassung zu dem von der SPD-Kreistagsfraktion gestellten Antrag.

 

Ktabg. Bergmann erwidert, dass er die in der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses am 08.12.2003 geführte Diskussion zwar nicht erneut wiederholen möchte. Gleichwohl weist er darauf hin, dass es seitens des Rechnungsprüfungsamtes über mehrere Jahre hinweg im Zusammenhang mit der Durchführung mehrerer und größerer Baumaßnahmen wiederholt Beanstandungen gegeben habe. Die SPD-Kreistagsfraktion möchte mit der Beschlussfassung zum eingangs erwähnten Antrag ein politisches Signal setzen. Daher werde der Antrag aufrechterhalten.

 

Ktabg. Prof. Dr. Schulze zur Wiesche fasst aus seiner Sicht zusammen, dass das Rechnungsprüfungsamt sowie der Rechnungsprüfungsausschuss beteiligt worden seien. Die Verwaltungsleitung habe Fehler eingestanden, die zukünftig aufgrund der Regelungen in der noch zu beschließenden Rechnungsprüfungsordnung nicht mehr auftreten sollten. Er stuft eine Beschlussfassung zum von der SPD-Kreistagsfraktion gestellten Antrag, der als „Schelte“ für die Verwaltungsleitung empfunden werden könne, daher als überflüssig ein.

 

Ktabg. Kortmann begrüßt, dass die CDU-Kreistagsfraktion die von der SPD-Kreistagsfraktion im Antragsschreiben ausgeführten Forderungen vom Grundsatz her mittrage. Er möchte wissen, warum diese inhaltliche Zustimmung nicht durch eine entsprechende Beschlussfassung über den Wortlaut des Beschlussvorschlags der Sitzungsvorlage SV-6-0777 hinaus zum Ausdruck gebracht werde. Er bestätigt, dass die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN die Vorschläge des Rechnungsprüfungsamtes zu den festgestellten Mängeln mit Ausnahme zur Prüfungsbemerkung B 5 als nachvollziehbar anerkenne, da alle anderen Beanstandungen auf „menschliche Fehler“ zurückzuführen seien.

Bei der Prüfungsbemerkung B 5 verhalte es sich anders. Hier sei laut Prüfungsbericht gegen den Grundsatz der Haushaltswahrheit und –klarheit verstoßen worden. Es sei bewusst Geld aus anderen Haushaltsbereichen am Kreistag vorbei beschafft bzw. zweckfremd ausgegeben worden. Die Verwaltung habe durch ihr Handeln ihre Geringschätzung des Kreistages und der Politik deutlich gemacht. Für die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sei dies der wesentliche Punkt, dem Landrat die Entlastung für die Jahresrechnung 2002 nicht zu erteilen.

 

Ktabg. Stork weist darauf hin, dass die auch heute wieder diskutierten Mängel bereits im Bericht des Rechnungsprüfungsamtes berücksichtigt wurden. Seitens des Rechnungsprüfungsamtes seien in verschiedener Hinsicht auch Verfahrensanweisungen für die zukünftige Verwaltungsarbeit erteilt worden. Dies hält er für ausreichend, weshalb auf eine gesonderte Abstimmung zum Antrag der SPD-Kreistagsfraktion verzichtet werden sollte.

Mit Blick auf die vom Ktabg. Kortmann für die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN angedeutete Versagung der Entlastung des Landrats zur Jahresrechnung 2002 bemängelt Ktabg. Stork, dass bei der Entscheidung über die Versagung möglicherweise politische Gründe den Ausschlag geben könnten, ohne dass klare formal-juristische Verfehlungen festgestellt worden seien. Er ist der Auffassung, dass die Nichterteilung der Entlastung allein aus politischen Gründen nicht gerechtfertigt sei.

 

Ktabg. Bergmann betont nochmals, dass mit dem seitens der SPD-Kreistagsfraktion gestellten Antrag lediglich ein Auftrag an die Verwaltung zur Verhinderung zukünftiger Mängel durch Umsetzung organisatorischer Änderungen erteilt wird.

 

Ktabg. Püning nimmt hierzu erneut Stellung und verweist exemplarisch auf Seite 36 des Berichts des Rechnungsprüfungsamtes, wonach die dort aufgeführten Punkte anerkannt und zukünftig beachtet würden, wobei die Angelegenheit der weiteren Beobachtung durch die Rechnungsprüfung bedürfe. Derartige Formulierungen tauchten häufig im Prüfungsbericht auf. Damit werde dem von der SPD-Kreistagsfraktion gestellten Antrag bereits inzident, nicht zuletzt auch durch die Umsetzung der Forderungen des Rechnungsprüfungsamtes durch die Verwaltung, entsprochen.

 

Landrat Pixa bestätigt die Ausführungen des Ktabg. Püning und führt ergänzend aus, dass das Rechnungsprüfungsamt Gegenstände der Prüfung von sich aus aufnehme und im Falle der erneuten Zuwiderhandlung auch wiederholt Prüfungsbeanstandungen erteile.

 

Ktabg. Lonz fragt daraufhin kritisch an, warum sich die CDU-Kreistagsfraktion bzw. die Verwaltungsleitung gegen eine Beschlussfassung zum Antrag der SPD-Kreistagsfraktion wehre.

 

Ktabg. Kortmann bestätigt, dass die Versagung der Entlastung des Landrats zur Jahresrechnung 2003 tatsächlich nicht aus formal-juristischen Gründen erfolge. Er betont jedoch, dass die Ablehnung auch nicht parteipolitisch begründet sei. Vielmehr erfolge sie wegen der erfolgten Verletzung des Primats der Politik.

 

Landrat Pixa erläutert, dass nach der erstmaligen Forderung eines klaren Ausweises der Kosten für den Umbau des Vorzimmers durch das Rechnungsprüfungsamt im Folgejahr eine eigene Haushaltsstelle gebildet worden sei. Er bestätigt, dass in der gesamten Verwaltung gerechtfertigten Forderungen des Rechnungsprüfungsamtes entsprochen werde.

Landrat Pixa bittet den Ktabg. Kortmann unter Bezugnahme auf dessen Wortbeiträge während der heutigen Sitzung, insbesondere in öffentlichen Sitzungsteilen, bei seiner Wortwahl etwas sorgsamer vorzugehen.

Weiter führt Landrat Pixa aus, er habe von Anbeginn an zugestanden, dass es politisch ein Fehler gewesen sei, die Umbaumaßnahmen im Sekretariats- und Empfangsbereich der Verwaltungsleitung nicht über eine eigene Haushalsstelle zu veranschlagen. Auch sei dem Schlussbericht zu entnehmen, dass die Prüfungsbemerkungen zum Umbau des Sekretariats- und Empfangsbereichs der Verwaltungsleitung anerkannt und künftig beachtet würden. Soweit in diesem Zusammenhang entsprechend der Anträge der SPD-Kreistagsfraktion bzw. der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN überhaupt Rügen auszusprechen seien, so wolle er darauf hinweisen, dass die Kreisverwaltung monokratisch aufgebaut sei und er insoweit als Landrat selbstverständlich die Verantwortung trage. Deshalb wolle er sich auch selbst rügen. Er weist abschließend darauf hin, dass auch aus Sicht des Rechnungsprüfungsamtes der durchgeführte Umbau insgesamt für unabweisbar angesehen werde.

 

Ktabg. Kortmann betont nochmals, dass es ihm nicht darum gehe, die Frage des Umbaus an sich in Frage zu stellen. Vielmehr richte sich die Kritik gegen das Verfahren der Abwicklung. Er führt weiter aus, dass Landrat Pixa ihm gegenüber erstmalig in dieser Deutlichkeit seine persönliche Verantwortung in dieser Angelegenheit zugegeben habe. Hierfür gebühre ihm sein Respekt.

 

Landrat Pixa lässt sodann über den von der SPD-Kreistagsfraktion mit o.g. Telefaxschreiben vom 10.12.2003 gestellten Antrag offen per Handzeichen abstimmen.

 

Abstimmungsergebnis:

5 Ja-Stimmen

11 Nein-Stimmen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Ktabg. Lonz kritisiert sodann die Formulierung „zur Kenntnis nehmen“ in Punkt 1 des Beschlussvorschlags zur Sitzungsvorlage SV-6-0777, weil über eine Kenntnisnahme nach seinem Verständnis kein Beschluss gefasst werden könne.

 

Landrat Pixa sagt zu, dass in den Folgejahren eine abweichende Formulierung aufgenommen wird. Sodann lässt er über den Beschlussvorschlag im Wortlaut der Sitzungsvorlage SV-6-0777 abstimmen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               11 Ja-Stimmen

                                                    5 Nein-Stimmen

 

Anmerkung:

Das Antragsschreiben der SPD-Kreistagsfraktion vom 10.12.2003 sowie das Antwortschreiben des Kreises auf die Anfrage der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsförderung vom 02.12.2003 werden dem Original dieser Niederschrift beigefügt.