Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0

Beschluss:

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2022 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw.                       -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 2

 

 

Produktbereich 50 - Soziales und Jobcenter

 

 

50.10

Finanzen (Unterhalt, Zwangsvollstreckung, Haushalt, Abrechnung)

 

 

50.20

Ambulante Leistungen

 

 

50.30

Stationäre Pflege

 

 

50.40

Jobcenter

 

 

 

 

 

 

Produktbereich 53 - Gesundheitsamt

 

 

53.10

Amtsärztlicher Dienst

 

 

53.20

Gesundheitsförderung / -hilfe

 

 

53.30

Sozialpsychiatrischer Dienst / Sozialer Dienst

 

 

53.40

Gesundheitsschutz

 

 

53.50

Feststellungsverfahren nach dem SchwbR / Gesundheitskoordination und -planung

 

 

53.60

Betrieb eines Impfzentrums (neu über Änderungsliste)

 

 

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 

Folgende Änderungen werden in der Produktgruppe 50.10 Finanzen (Unterhalt, Zwangsvollstreckung, Haushalt, Abrechnung) beschlossen:

 

Im Produkt 50.10.01 wird der Ertrag des Kontos „Allgemeine Zuweisungen Bund – Übergangsmilliarde“ um rd. 50.000 € auf dann etwa 1,98 Mio. € reduziert.

Die Bundeserstattung für die sogenannte Übergangsmilliarde richtet sich nach § 46 Abs. 7 SGB II. Zu den Einzelheiten verweise ich auf meine Ausführungen unter I, Ziffer 1.2.1. Die bisherige Planung des Aufwandes im Bereich der Kosten der Unterkunft (SGB II) beruht darauf, dass für 2022 mit Aufwendungen für 4.200 Bedarfsgemeinschaften kalkuliert wird. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften des Jahres 2021 wird beschlossen, die Kalkulation auf 4.100 Bedarfsgemeinschaften zu senken. Der damit verbundene geringe Aufwand an Kosten der Unterkunft führt zu der entsprechend geringeren Bundeserstattung für die „Übergangsmilliarde“.

 

Folgende Änderungen werden in der Produktgruppe 50.20 Ambulante Leistungen beschlossen:

 

Im Produkt 50.20.03 wird der Aufwand im Bereich „Personalaufwand“ um 73.500 € reduziert.

Die Änderung beruht auf einer Korrektur aus der Personalkostenhochrechnung der Abt. 11 – Personal und Organisation

 

Folgende Änderungen werden in der Produktgruppe 50.40 Jobcenter beschlossen:

 

Im Produkt 50.40.01 wird gegenüber der bisherigen Planung mit einer Verbesserung in Höhe von insgesamt rd. 140.000,00 € gerechnet. Das geänderte Ergebnis ergibt sich aus Mindererträgen i. H. v. insgesamt ca. 1,51 Mio. € und Minderaufwendungen i. H. v. insgesamt ca. 1,66 Mio. €. Die Mindererträge und -aufwendungen erstrecken sich auf eine Vielzahl von Sachkonten.

Für die bisherige Planung wurde eine durchschnittliche Anzahl der Bedarfsgemeinschaften im SGB II von 4.200 zugrunde gelegt. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften des laufenden Jahres 2021 wird beschlossen, die Kalkulation auf 4.100 Bedarfsgemeinschaften zu senken. Diese Empfehlung entspricht auch dem Ergebnis der Erörterungen in der Dienstbesprechung zum Haushalt 2022 mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern der kreisangehörigen Kommunen am 28.09.2021.

 

Folgende Änderungen werden in der Produktgruppe 53.10 Amtsärztlicher Dienst beschlossen:

 

Im Produkt 53.10.10 im Bereich „Zuweisungen/Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land“ wird ein Ansatz in Höhe von 127.730 € gebildet. Dabei handelt es sich um die Erstattung der Personalkosten aus den neu einzurichtenden Stellen aus Mitteln des Paktes für das öffentliche Gesundheitswesen (0,5 VZÄ EG 6 med. Fachangestellte, 16,5 % anteilige Kosten der IT-Stelle je Produkt, 16,5 % anteilige Kosten Verwaltung A10 sowie zwei 0,5 VZÄ E15 Arztstellen).

 

Folgende Änderungen werden in der Produktgruppe 53.20 Gesundheitsförderung/ -hilfe beschlossen:

 

Im Produkt 53.20.10 im Bereich „Zuweisungen/Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land“ wird ein Ansatz in Höhe von 96.730 € gebildet. Dabei handelt es sich um die Erstattung der Personalkosten aus den neu einzurichtenden Stellen aus Mitteln des Paktes für das öffentliche Gesundheitswesen (0,5 VZÄ EG 15 für einen Kinder- und Jugendpsychiater, 16,5 % anteilige Kosten der IT-Stelle je Produkt, 16,5 % anteilige Kosten Verwaltung A10 sowie 0,5 VZÄ EG15 Arztstelle).

 

Folgende Änderungen werden in der Produktgruppe 53.30 Sozialpsychiatrischer Dienst / Sozialer Dienst beschlossen:

 

Im Produkt 53.30.10 im Bereich „Zuweisungen/Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land“ wird ein Ansatz in Höhe von 76.480 € gebildet. Dabei handelt es sich um die Erstattung der Personalkosten aus der neu einzurichtenden Stelle aus Mitteln des Paktes für das öffentliche Gesundheitswesen (1,0 VZÄ EG 15 für einen Psychiater, 16,5 % anteilige Kosten der IT-Stelle je Produkt sowie 16,5% anteilige Kosten Verwaltungsstelle A10).

 

Folgende Änderungen werden in der Produktgruppe 53.40 Gesundheitsschutz beschlossen:

 

1.       Im Produkt 53.40.10 im Bereich „Zuweisungen/Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land“ wird ein Ansatz in Höhe von 369.480 € gebildet. Dabei handelt es sich um die Erstattung der Personalkosten aus den neu einzurichtenden Stellen aus Mitteln des Paktes für das öffentliche Gesundheitswesen (1,0 VZÄ A11 Verwaltung, 1,0 VZÄ EG 9c Verwaltung, 2,0 VZÄ Gesundheitsingenieure, 0,5 VZÄ EG 15 Arzt, 0,5 EG 6 Verwaltung, 0,5 VZÄ EG 9a MTA sowie 16,5 % anteilige Kosten der IT-Stelle sowie der Verwaltungsstelle A10 je Produkt).

2.       Im Produkt 53.40.10 im Bereich Sach- und Dienstleistungen wird der Ansatz um 50.000 € erhöht. Durch die letzte Änderung der Coronastrukturverordnung ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass in 2022 Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Testungen anfallen. Die Gesundheitsämter sind verpflichtet, Testmöglichkeiten für bestimmte Gruppen sicherzustellen. Durch eine Vereinbarung mit dem DRK wird der gesetzliche Auftrag erfüllt.

 

Folgende Änderungen werden in der Produktgruppe 53.50 Feststellungsverfahren nach dem SchwbR / Gesundheitskoordination und -planung beschlossen:

 

Im Produkt 53.50.20 im Bereich „Zuweisungen/Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land“ wird ein Ansatz in Höhe von 58.230 € gebildet. Dabei handelt es sich um die Erstattung der Personalkosten aus den neu einzurichtenden Stellen aus Mitteln des Paktes für das öffentliche Gesundheitswesen (1,0 EG 11 Gesundheitsberichterstattung, 16,5 % anteilige Kosten der IT-Stelle je Produkt sowie 16,5 % anteilige Kosten Verwaltungsstelle A10).

 

Folgende Änderungen werden in der Produktgruppe 53.60 Betrieb eines Impfzentrums / Koordinierende COVID-Impfeinheit beschlossen:

 

1.       Im Produkt 53.60.10 im Bereich „Erträge aus Kostenerstattungen – Land“ wird ein Ansatz in Höhe von 58.080 € gebildet. Dabei handelt es sich um die Erstattung der Personalkosten der „Koordinierenden COVID-Impfeinheit (KoCI)“.

 

  1. Im Produkt 53.60.10 im Bereich „Zuweisungen/Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land“ wird ein Ansatz in Höhe von 12.730 € gebildet. Dabei handelt es sich um die Erstattung der Personalkosten aus den neu einzurichtenden Stellen aus Mitteln des Paktes für das öffentliche Gesundheitswesen (16,5 % anteilige Kosten der IT-Stelle je Produkt sowie 16,5 % Verwaltungsstelle A 10).

 

 

Anmerkung:

Die sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung / Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.

 

Es haben sich bereits seit der Haushaltsaufstellung Änderungen ergeben, auf die in dieser Sitzungsvorlage hingewiesen wird. Verwaltungsseitig wird hierzu eine Aufnahme der dargestellten Änderungen in die Änderungsliste vorgeschlagen.


Dez. Schütt erläutert unter Hinweis auf die Sitzungsvorlage die sich bereits seit der Haushaltsaufstellung ergebenen Änderungen bei den Produktgruppen 50.10 Finanzen, 50.40 Jobcenter, 53.10 Amtsärztlicher Dienst, 53.20 Gesundheitsförderung/-hilfe, 53.30 Sozialpsychiatrischer Dienst/Sozialer Dienst, 53.40 Gesundheitsschutz, 53.50 Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht (SchwerbR)/Gesundheitskoordination sowie 53.60 Betrieb eines Impfzentrums/Koordinierende COVID-Impfeinheit.

 

Ktabg. Wobbe fragt zur Produktgruppe 53.10 nach, ob es bei der Erstattung der Personalkosten aus den neu einzurichtenden Stellen aus Mitteln des Paktes für das öffentliche Gesundheitswesen um einmalige oder um dauerhafte Zuwendungen handele.

Dez. Schütt erläutert, dass der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst eine Refinanzierung bis zum Haushaltsjahr 2026 enthalte. Über eine Verstetigung darüber hinaus würden sich Bund und Länder Mitte 2023 austauschen.

 

Ktabg. Lützenkirchen erkundigt sich zum Produkt 50.40.01 danach, ob die zu erwartenden Bedarfsgemeinschaftszahlen noch weitergehend als von 4.200 auf 4.100 abgesenkt werden könnten.

 

AL Schenk erklärt, dass die aktuelle Anzahl der Bedarfsgemeinschaften bei ca. 4.000 liege. Die Entwicklung sei aufgrund der fortbestehenden pandemischen Lage mit einem gewissen Risiko behaftet, sodass keine weitere Reduzierung erfolgt sei. Da die Aufwendungen in dem Produkt zu 100 % über den öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Städten und Gemeinden abgerechnet würden (50 % ‚Spitzabrechnung‘ und 50 % ‚Anteil Kreisumlage‘), entstehe insofern kein Nachteil.

 

Zum Produkt 50.20 weist AL Schenk darauf hin, dass sich aufgrund einer Korrektur aus der Personalkostenhochrechnung der Aufwand um 73.500 € reduziere. Diese Korrektur sei im vorgelegten Beschlussentwurf noch nicht enthalten.

 

Hinsichtlich der aufgrund der Pflegereform erfolgten Ansatzreduzierung im Produkt 50.30 von 1,5 Mio. € weist Dez. Schütt darauf hin, dass ohne Pflegereformgesetz der Ansatz um 1,5 Mio. € hätte erhöht werden müssen. Für die Folgejahre sei aber auf Grund des verstärkten Personaleinsatzes in den Einrichtungen mit nicht unerheblichen Kostensteigerungen zu rechnen.

 

Dez. Schütt führt zum Produkt 53.30 zur Förderung der Beratungsstelle TAMAR (Verein Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V.) aus, dass die Kreise Borken und Steinfurt beschlossen hätten, gemeinsam eine Beratungsstelle (Stellenanteil 1,0) zu finanzieren. Im Rahmen des Beschlussvorschlages seien Mittel in Höhe von 24.500 € für eine anteilige Finanzierung der Prostituiertenberatungsstelle vorsorglich berücksichtigt. Würde sich der Kreis Coesfeld an der Finanzierung der Beratungsstelle beteiligen, läge der Anteil nach der aktuellen Aufteilungsquote bei ca. 20.000 €. Ktabg. Wessels erklärt, dass die CDU-Fraktion den Vorschlag mittrage.

 

Dez. Schütt erläutert weiterhin die Erhöhung des Ansatzes im Produkt 53.50 von 10.000 € auf 15.000 € für die Jahre 2022 bis 2026 entsprechend des Antrages des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW – Kreisgruppe Coesfeld aufgrund steigender Personal- und Mietkosten sowie einer 0,15 Stellenausweitung der eingesetzten Fachkräfte.

Ktabg. Wessels betont die wertvolle Arbeit des Verbandes und hält die Erhöhung für nachvollziehbar. Er regt an, den Verband in eine der nächsten Sitzungen des AASSG zur Vorstellung seiner Arbeit einzuladen.

 

S.B. Zanirato fragt zum Produkt 53.60, ob es für die Anmietung der neuen Impfzentren Zuschüsse vom Land gebe. Dez. Schütt erläutert, dass die Kosten für Mieten, Versicherungen, Sicherheitsdienste etc. unter Beachtung der Grundsätze von Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit mit dem Land abgerechnet werden können und zu erwarten sei, dass die für die Immobilie in Lüdinghausen anfallenden Kosten diesen Kriterien entsprechen. Er betont, dass die Suche nach geeigneten Impfstellen gemeinsam erfolgen müsse. Die Aufwendungen für die Miete der Impfstelle in Lüdinghausen seien unvermeidbar, wohingegen in Coesfeld durch die Nutzung des kreiseigenen Berufskollegs keine Mietkosten entstehen würden. S.B. Zanirato mahnt, dass die Finanzen im Blick behalten werden müssten und erkundigt sich, wie lange der Betrieb der Impfzentren geplant sei. Dez. Schütt antwortet, dass eine Anmietung zunächst bis Ende März 2022 erfolgt sei.

 

Vorsitzende Raack lässt sodann über den Beschlussvorschlag entsprechend der Sitzungsvorlage mit folgender Ergänzung abstimmen:

 

„Folgende Änderungen werden in der Produktgruppe 50.20 Ambulante Leistungen beschlossen:

Im Produkt 50.20.03 wird der Aufwand im Bereich „Personalaufwand“ um 73.500 € reduziert.

Die Änderung beruht auf einer Korrektur aus der Personalkostenhochrechnung der Abt. 11 – Personal und Organisation.“


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

17

Nein:

0

Enthaltung:

5