Sitzung: 24.11.2021 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 5, Befangen: 0
Vorlage: SV-10-0372
Beschluss:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2022
ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen
mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der
Produktgruppen
im
Budget 2
|
Produktbereich 50 - Soziales und Jobcenter |
|
|
||
50.10 |
Finanzen (Unterhalt, Zwangsvollstreckung,
Haushalt, Abrechnung) |
|
|
||
50.20 |
Ambulante Leistungen |
|
|
||
50.30 |
Stationäre Pflege |
|
|
||
50.40 |
Jobcenter |
|
|
||
|
|
|
|||
|
Produktbereich 53 - Gesundheitsamt |
|
|
||
53.10 |
Amtsärztlicher Dienst |
|
|
||
53.20 |
Gesundheitsförderung / -hilfe |
|
|
||
53.30 |
Sozialpsychiatrischer Dienst / Sozialer
Dienst |
|
|
||
53.40 |
Gesundheitsschutz |
|
|
||
53.50 |
Feststellungsverfahren nach dem SchwbR /
Gesundheitskoordination und -planung |
|
|
||
53.60 |
Betrieb eines Impfzentrums (neu über
Änderungsliste) |
|
|
||
einschließlich der bei den zugehörigen
Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der
während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Folgende Änderungen werden in der
Produktgruppe 50.10 Finanzen (Unterhalt, Zwangsvollstreckung, Haushalt,
Abrechnung) beschlossen:
Im Produkt
50.10.01 wird der Ertrag des Kontos „Allgemeine Zuweisungen Bund –
Übergangsmilliarde“ um rd. 50.000 € auf dann etwa 1,98 Mio. € reduziert.
Die
Bundeserstattung für die sogenannte Übergangsmilliarde richtet sich nach § 46
Abs. 7 SGB II. Zu den Einzelheiten verweise ich auf meine Ausführungen unter I,
Ziffer 1.2.1. Die bisherige Planung des Aufwandes im Bereich der Kosten der
Unterkunft (SGB II) beruht darauf, dass für 2022 mit Aufwendungen für 4.200
Bedarfsgemeinschaften kalkuliert wird. Aufgrund der aktuellen Entwicklung der
Bedarfsgemeinschaften des Jahres 2021 wird beschlossen, die Kalkulation auf
4.100 Bedarfsgemeinschaften zu senken. Der damit verbundene geringe Aufwand an
Kosten der Unterkunft führt zu der entsprechend geringeren Bundeserstattung für
die „Übergangsmilliarde“.
Folgende Änderungen werden in der
Produktgruppe 50.20 Ambulante Leistungen beschlossen:
Im Produkt
50.20.03 wird der Aufwand im Bereich „Personalaufwand“ um 73.500 € reduziert.
Die Änderung
beruht auf einer Korrektur aus der Personalkostenhochrechnung der Abt. 11 –
Personal und Organisation
Folgende Änderungen werden in der
Produktgruppe 50.40 Jobcenter beschlossen:
Im
Produkt 50.40.01 wird gegenüber der bisherigen Planung mit einer Verbesserung
in Höhe von insgesamt rd. 140.000,00 € gerechnet. Das geänderte Ergebnis ergibt
sich aus Mindererträgen i. H. v. insgesamt ca. 1,51 Mio. € und
Minderaufwendungen i. H. v. insgesamt ca. 1,66 Mio. €. Die Mindererträge und -aufwendungen
erstrecken sich auf eine Vielzahl von Sachkonten.
Für
die bisherige Planung wurde eine durchschnittliche Anzahl der
Bedarfsgemeinschaften im SGB II von 4.200 zugrunde gelegt. Aufgrund der
aktuellen Entwicklung der Bedarfsgemeinschaften des laufenden Jahres 2021 wird
beschlossen, die Kalkulation auf 4.100 Bedarfsgemeinschaften zu senken. Diese
Empfehlung entspricht auch dem Ergebnis der Erörterungen in der
Dienstbesprechung zum Haushalt 2022 mit den Bürgermeisterinnen und Bürgermeistern
der kreisangehörigen Kommunen am 28.09.2021.
Folgende Änderungen werden in der
Produktgruppe 53.10 Amtsärztlicher Dienst beschlossen:
Im Produkt
53.10.10 im Bereich „Zuweisungen/Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land“ wird ein
Ansatz in Höhe von 127.730 € gebildet. Dabei handelt es sich um die Erstattung
der Personalkosten aus den neu einzurichtenden Stellen aus Mitteln des Paktes
für das öffentliche Gesundheitswesen (0,5 VZÄ EG 6 med. Fachangestellte, 16,5 %
anteilige Kosten der IT-Stelle je Produkt, 16,5 % anteilige Kosten Verwaltung
A10 sowie zwei 0,5 VZÄ E15 Arztstellen).
Folgende Änderungen werden in der
Produktgruppe 53.20 Gesundheitsförderung/ -hilfe beschlossen:
Im Produkt
53.20.10 im Bereich „Zuweisungen/Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land“ wird ein
Ansatz in Höhe von 96.730 € gebildet. Dabei handelt es sich um die Erstattung
der Personalkosten aus den neu einzurichtenden Stellen aus Mitteln des Paktes
für das öffentliche Gesundheitswesen (0,5 VZÄ EG 15 für einen Kinder- und
Jugendpsychiater, 16,5 % anteilige Kosten der IT-Stelle je Produkt, 16,5 %
anteilige Kosten Verwaltung A10 sowie 0,5 VZÄ EG15 Arztstelle).
Folgende Änderungen werden in der
Produktgruppe 53.30 Sozialpsychiatrischer Dienst / Sozialer Dienst beschlossen:
Im Produkt 53.30.10
im Bereich „Zuweisungen/Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land“ wird ein Ansatz in
Höhe von 76.480 € gebildet. Dabei handelt es sich um die Erstattung der
Personalkosten aus der neu einzurichtenden Stelle aus Mitteln des Paktes für
das öffentliche Gesundheitswesen (1,0 VZÄ EG 15 für einen Psychiater, 16,5 %
anteilige Kosten der IT-Stelle je Produkt sowie 16,5% anteilige Kosten
Verwaltungsstelle A10).
Folgende Änderungen werden in der
Produktgruppe 53.40 Gesundheitsschutz beschlossen:
1.
Im Produkt 53.40.10 im Bereich
„Zuweisungen/Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land“ wird ein Ansatz in Höhe von
369.480 € gebildet. Dabei handelt es sich um die Erstattung der Personalkosten
aus den neu einzurichtenden Stellen aus Mitteln des Paktes für das öffentliche
Gesundheitswesen (1,0 VZÄ A11 Verwaltung, 1,0 VZÄ EG 9c Verwaltung, 2,0 VZÄ
Gesundheitsingenieure, 0,5 VZÄ EG 15 Arzt, 0,5 EG 6 Verwaltung, 0,5 VZÄ EG 9a
MTA sowie 16,5 % anteilige Kosten der IT-Stelle sowie der Verwaltungsstelle A10
je Produkt).
2.
Im Produkt 53.40.10 im Bereich Sach- und
Dienstleistungen wird der Ansatz um 50.000 € erhöht. Durch die letzte Änderung
der Coronastrukturverordnung ist zum jetzigen Zeitpunkt davon auszugehen, dass
in 2022 Kosten für gesetzlich vorgeschriebene Testungen anfallen. Die Gesundheitsämter
sind verpflichtet, Testmöglichkeiten für bestimmte Gruppen sicherzustellen.
Durch eine Vereinbarung mit dem DRK wird der gesetzliche Auftrag erfüllt.
Folgende Änderungen werden in der
Produktgruppe 53.50 Feststellungsverfahren nach dem SchwbR /
Gesundheitskoordination und -planung beschlossen:
Im Produkt
53.50.20 im Bereich „Zuweisungen/Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land“ wird ein
Ansatz in Höhe von 58.230 € gebildet. Dabei handelt es sich um die Erstattung
der Personalkosten aus den neu einzurichtenden Stellen aus Mitteln des Paktes
für das öffentliche Gesundheitswesen (1,0 EG 11 Gesundheitsberichterstattung,
16,5 % anteilige Kosten der IT-Stelle je Produkt sowie 16,5 % anteilige Kosten
Verwaltungsstelle A10).
Folgende Änderungen werden in der
Produktgruppe 53.60 Betrieb eines Impfzentrums / Koordinierende
COVID-Impfeinheit beschlossen:
1.
Im Produkt 53.60.10 im Bereich „Erträge aus
Kostenerstattungen – Land“ wird ein Ansatz in Höhe von 58.080 € gebildet. Dabei
handelt es sich um die Erstattung der Personalkosten der „Koordinierenden
COVID-Impfeinheit (KoCI)“.
- Im Produkt
53.60.10 im Bereich „Zuweisungen/Zuschüsse für lfd. Zwecke – Land“ wird
ein Ansatz in Höhe von 12.730 € gebildet. Dabei handelt es sich um die
Erstattung der Personalkosten aus den neu einzurichtenden Stellen aus
Mitteln des Paktes für das öffentliche Gesundheitswesen (16,5 % anteilige
Kosten der IT-Stelle je Produkt sowie 16,5 % Verwaltungsstelle A 10).
Anmerkung:
Die
sich in dieser Sitzung des Ausschusses für Arbeit, Soziales, Senioren und
Gesundheit ergebenden Änderungen werden in einer Liste zusammengestellt und dem
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung /
Kreisausschuss / Kreistag zur weiteren Beratung vorgelegt.
Es
haben sich bereits seit der Haushaltsaufstellung Änderungen ergeben, auf die in
dieser Sitzungsvorlage hingewiesen wird. Verwaltungsseitig wird hierzu eine
Aufnahme der dargestellten Änderungen in die Änderungsliste vorgeschlagen.
Dez.
Schütt erläutert unter Hinweis auf die Sitzungsvorlage die sich bereits seit
der Haushaltsaufstellung ergebenen Änderungen bei den Produktgruppen 50.10
Finanzen, 50.40 Jobcenter, 53.10 Amtsärztlicher Dienst, 53.20
Gesundheitsförderung/-hilfe, 53.30 Sozialpsychiatrischer Dienst/Sozialer
Dienst, 53.40 Gesundheitsschutz, 53.50 Feststellungsverfahren nach dem
Schwerbehindertenrecht (SchwerbR)/Gesundheitskoordination sowie 53.60 Betrieb
eines Impfzentrums/Koordinierende COVID-Impfeinheit.
Ktabg.
Wobbe fragt zur Produktgruppe 53.10 nach, ob es bei der Erstattung der
Personalkosten aus den neu einzurichtenden Stellen aus Mitteln des Paktes für
das öffentliche Gesundheitswesen um einmalige oder um dauerhafte Zuwendungen
handele.
Dez.
Schütt erläutert, dass der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst eine
Refinanzierung bis zum Haushaltsjahr 2026 enthalte. Über eine Verstetigung
darüber hinaus würden sich Bund und Länder Mitte 2023 austauschen.
Ktabg.
Lützenkirchen erkundigt sich zum Produkt 50.40.01 danach, ob die zu erwartenden
Bedarfsgemeinschaftszahlen noch weitergehend als von 4.200 auf 4.100 abgesenkt
werden könnten.
AL
Schenk erklärt, dass die aktuelle Anzahl der Bedarfsgemeinschaften bei ca.
4.000 liege. Die Entwicklung sei aufgrund der fortbestehenden pandemischen Lage
mit einem gewissen Risiko behaftet, sodass keine weitere Reduzierung erfolgt
sei. Da die Aufwendungen in dem Produkt zu 100 % über den
öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Städten und Gemeinden abgerechnet würden
(50 % ‚Spitzabrechnung‘ und 50 % ‚Anteil Kreisumlage‘), entstehe insofern kein
Nachteil.
Zum
Produkt 50.20 weist AL Schenk darauf hin, dass sich aufgrund einer Korrektur
aus der Personalkostenhochrechnung der Aufwand um 73.500 € reduziere. Diese
Korrektur sei im vorgelegten Beschlussentwurf noch nicht enthalten.
Hinsichtlich
der aufgrund der Pflegereform erfolgten Ansatzreduzierung im Produkt 50.30 von
1,5 Mio. € weist Dez. Schütt darauf hin, dass ohne Pflegereformgesetz der Ansatz um 1,5 Mio. € hätte erhöht werden
müssen. Für die Folgejahre sei aber auf Grund des verstärkten Personaleinsatzes
in den Einrichtungen mit nicht unerheblichen Kostensteigerungen zu rechnen.
Dez.
Schütt führt zum Produkt 53.30 zur Förderung der Beratungsstelle TAMAR (Verein
Evangelische Frauenhilfe in Westfalen e.V.) aus, dass die Kreise Borken und
Steinfurt beschlossen hätten, gemeinsam eine Beratungsstelle (Stellenanteil
1,0) zu finanzieren. Im Rahmen des Beschlussvorschlages seien Mittel in Höhe
von 24.500 € für eine anteilige Finanzierung der Prostituiertenberatungsstelle
vorsorglich berücksichtigt. Würde sich der Kreis Coesfeld an der Finanzierung
der Beratungsstelle beteiligen, läge der Anteil nach der aktuellen Aufteilungsquote
bei ca. 20.000 €. Ktabg. Wessels erklärt, dass die CDU-Fraktion den Vorschlag
mittrage.
Dez.
Schütt erläutert weiterhin die Erhöhung des Ansatzes im Produkt 53.50 von
10.000 € auf 15.000 € für die Jahre 2022 bis 2026 entsprechend des
Antrages des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes NRW – Kreisgruppe Coesfeld
aufgrund steigender Personal- und Mietkosten sowie einer 0,15 Stellenausweitung
der eingesetzten Fachkräfte.
Ktabg.
Wessels betont die wertvolle Arbeit des Verbandes und hält die Erhöhung für nachvollziehbar.
Er regt an, den Verband in eine der nächsten Sitzungen des AASSG zur
Vorstellung seiner Arbeit einzuladen.
S.B.
Zanirato fragt zum Produkt 53.60, ob es für die Anmietung der neuen Impfzentren
Zuschüsse vom Land gebe. Dez. Schütt erläutert, dass die Kosten für Mieten,
Versicherungen, Sicherheitsdienste etc. unter Beachtung der Grundsätze von
Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit mit dem Land abgerechnet werden können und
zu erwarten sei, dass die für die Immobilie in Lüdinghausen anfallenden Kosten
diesen Kriterien entsprechen. Er betont, dass die Suche nach geeigneten
Impfstellen gemeinsam erfolgen müsse. Die Aufwendungen für die Miete der
Impfstelle in Lüdinghausen seien unvermeidbar, wohingegen in Coesfeld durch die
Nutzung des kreiseigenen Berufskollegs keine Mietkosten entstehen würden. S.B.
Zanirato mahnt, dass die Finanzen im Blick behalten werden müssten und
erkundigt sich, wie lange der Betrieb der Impfzentren geplant sei. Dez. Schütt
antwortet, dass eine Anmietung zunächst bis Ende März 2022 erfolgt sei.
Vorsitzende
Raack lässt sodann über den Beschlussvorschlag entsprechend der Sitzungsvorlage
mit folgender Ergänzung abstimmen:
„Folgende Änderungen
werden in der Produktgruppe 50.20 Ambulante Leistungen beschlossen:
Im Produkt 50.20.03 wird der Aufwand im Bereich „Personalaufwand“ um
73.500 € reduziert.
Die Änderung beruht auf einer Korrektur aus der
Personalkostenhochrechnung der Abt. 11 – Personal und Organisation.“
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
17 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
5 |