Beschluss: Kenntnis genommen

Dez. Schütt berichtet anhand der als Anlage 3 beigefügten Powerpoint-Präsentation über die wesentlichen aktuellen Zahlen der Leistungsbezieher und Leistungsbezieherinnen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, die Entwicklung der Zahl der Übergänge vom AsylbLG in das SGB II („Rechtskreiswechsler“), die Anzahl der Personen mit Fluchthintergrund im SGB II sowie über die bisher erreichten Aktivierungen.

Er weist insbesondere darauf hin, dass im Kreis Coesfeld auch afghanische Ortskräfte Leistungen nach dem SGB II beziehen würden – je eine Familie in Dülmen und in Coesfeld.

 

S.B. Dweir stellt fest, dass ein Missverhältnis zwischen den Aktivierungen von Männern und Frauen festzustellen sei und erkundigt sich nach dem Anteil von Männern und Frauen mit Fluchthintergrund im SGB II-Leistungsbezug insgesamt. AL Schenk erläutert, dass von den 2.034 Personen mit Fluchthintergrund im SGB II 1.053 männlich und 981 weiblich seien.

 

Ktabg. Gernitz teilt mit, ihr sei zu Ohren gekommen, dass Praktika von Geflüchteten oft in die Länge gezogen würden, um Lohnzahlungen aus dem Weg zu gehen. Sie erkundigt sich nach den Erfahrungen des Kreises Coesfeld hierzu. AL Schenk erklärt, dass ihm hierzu keine Erkenntnisse vorliegen würden.