Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltung: 0, Befangen: 0

Beschluss:

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

  1. Der vorgelegte Fortschreibungsentwurf wird als Planung des Kreises Coesfeld nach § 7 des Alten- und Pflegegesetzes NRW beschlossen.

  1. Die Priorisierung und Umsetzung der in der Planfortschreibung vorgeschlagenen Maßnahmemöglichkeiten soll weiterhin durch die mit allen Städten und Gemeinden eingerichtete interkommunale Arbeitsgruppe erfolgen.

  1. Die in der Planungsfortschreibung aufgeführten Maßnahmemöglichkeiten sollen auch weiterhin folgende Punkte enthalten:

Unter Berücksichtigung der weiterhin relativ hohen Anzahl an stationären Plätzen im Kreis Coesfeld und der Verteilung von Angebot und prognostizierten Bedarfen wären neue stationäre Plätze eher in den südlichen Teilen des Kreises Coesfeld anzusiedeln, also in Senden, Lüdinghausen, Olfen, Ascheberg und ggf. in Nordkirchen. Falls dabei neue stationäre Einrichtungen entstehen sollten, ist auf eine flexibel nutzbare Gestaltung zu achten, die bspw. auch die Umwandlung der Gebäude (oder Teilen davon) für andere Nutzungen erlauben würden.


MAin Wellkamp stellt anhand der als Anlage 2 beigefügten Powerpoint-Präsentation die wesentlichen Inhalte des Entwurfs der Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung für den Kreis Coesfeld vor.

Ktabg. Willms bedankt sich für die Zeit, die Kraft und das persönliche Engagement der Verwaltung und all derer, die an der Erstellung der erstmals von der Verwaltung verfassten Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung beteiligt waren.

Vorsitzende Raack schließt sich dem Dank an und lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Abstimmungsergebnis: einstimmig

Ja:

23

Nein:

0

Enthaltung:

0