Sitzung: 06.12.2021 Ausschuss für Finanzen, Wirtschaftsförderung und Digitalisierung
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 9
Vorlage: SV-10-0371
Beschluss:
- Die im
Entwurf des Haushaltsplanes 2022 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den
Teilergebnisplänen und die jeweiligen Finanzmittelüberschüsse/-fehlbeträge
in den Teilfinanzplänen der jeweiligen Produktgruppen
im Budget 3
Produktgruppen ab
Seite
11.01
Personalwirtschaft 375
11.02
Organisation und Digitalisierung 386
11.03
Informationstechnologie 394
20.01 Haushalt,
Finanzcontrolling 407
20.02
Geschäftsbuchhaltung und Zahlungsabwicklung 413
20.03
Vollstreckung und Zentrale Forderungsabwicklung 419
20.05
Liegenschaftsverwaltung 424
20.07 Zentraler
Service 448
im Budget 4
Produktgruppen ab
Seite
00.01
Verwaltungsleitung 537
01.01 Büro des
Landrats 549
01.02
Kreisentwicklung, Wirtschaftsförderung
(hier: ausschließlich für den
Bereich Wirtschaftsförderung) 554
01.03
Öffentlichkeitsarbeit, Kreisarchiv 566
01.04 Recht 575
01.05
Kommunalaufsicht 580
01.06
Kreistagsbüro 585
02.01
Gleichstellung 603
08.01
Personalrat 611
14.01
Rechnungsprüfung 619
14.02 Zentrale
Vergabestelle und Datenschutz 625
31.01 Zentrale
Aufgaben der Polizei 633
im Budget 5
Produktgruppe ab
Seite
21.00 Allgemeine
Finanzwirtschaft 643
inklusive der
bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter
Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
- Die von den Fachausschüssen empfohlenen
Änderungen (siehe Änderungsliste 01/2022) der Zuschussbedarfe aller
übrigen im Entwurf des Haushaltes 2022 ausgewiesenen Produktgruppen werden
unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen
anerkannt.
Unter Einbeziehung des verwaltungsseitigen Vorschlages zur Veranschlagung
von 40.000 € für die Förderung der Sanierung von Bildstöcken.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 19 JA-Stimmen
0
NEIN-Stimmen
5
Enthaltungen
Beschlussvorschlag/Empfehlungen
an den Kreisausschuss/Kreistag:
- Die im
vorliegenden Entwurf des Haushaltsplanes 2022 im Budget 5 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ (ab Seite 639)
ausgewiesenen allgemeinen Finanzierungsmittel werden unter
Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen
beschlossen.
- Die im
Entwurf vorliegende Haushaltssatzung
(Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das
Haushaltsjahr 2022 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird
unter Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenden Änderungen
beschlossen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 15 JA-Stimmen
0
NEIN-Stimmen
9
Enthaltungen
Seit der Einbringung des Haushaltsentwurfs am 3. Oktober habe sich einiges getan, so Kreisdirektor Dr. Tepe. Die in der 1. Änderungsliste zusammengefassten, zahlreichen Änderungen führen im Ergebnis zu einer Verringerung der Kreisumlage allgemein um 0,49 Prozentpunkte. Bei der Kreisumlage Mehrbelastung Jugendamt sei eine leichte Veränderung zu verzeichnen. Vor dem Hintergrund zahlreicher Anfragen zur Förderung der Sanierung von Bildstöcken schlägt Kreisdirektor Dr. Tepe vor, zusätzlich zu den im Haushalt 2020 vorgesehenen Eigenmitteln, 40.000 € im Haushalt 2022 zu veranschlagen.
Ktabg. Schulze Esking ist erfreut über die mögliche Senkung der Kreisumlage. Er merkt jedoch kritisch an, dass viele Änderungen auf der Liste verwaltungsseitig seien, die ggf. bereits zur Entwurfsfassung hätten berücksichtigt werden können. Die Änderungsliste sollte künftig nicht derart viele Positionen enthalten. Er kündigt an, dass die CDU-Fraktion einen Hebesatz beantragen werde, der der Zahllast aus dem Haushalt 2021 entspreche. Kreisdirektor Dr. Tepe entgegnet, dass künftig versucht werde, die Änderungsliste möglichst kurz zu halten. Viele Änderungen seien allerdings nicht absehbar gewesen, wie bspw. Ergebnisse von Ausschreibungen.
Ktabg. Waldmann hält die Senkung der Kreisumlage ebenfalls für erfreulich. Insgesamt solle aus Sicht der SPD-Fraktion hinsichtlich der Kreisumlage eine Verbesserung ggü. dem Haushaltsentwurf in Höhe von 1,8 Mio. € erzielt werden. Gerade vor dem Hintergrund steigender finanzieller Belastungen der Bürgerinnen und Bürger, bspw. durch den Anstieg der Energiekosten, wolle man keine höheren Steuerbeiträge auf Ebene der Städte und Gemeinden erheben müssen. Um die Städte und Gemeinden nicht in diese Lage zu versetzen, sei eine möglichst geringe Kreisumlage notwendig.
Sodann lässt Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann über
Beschlussvorschläge der Verwaltung abstimmen.