Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 13

Beschluss:

 

Der Jugendhilfeausschuss des Kreises Coesfeld begrüßt die landesmittelgeförderte Einrichtung einer Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendliche und jungen Erwachsenen durch den Caritasverband für den Kreis Coesfeld e.V. Die spezialisierte Beratung bei sexualisierter Gewalt gegen Kinder und Jugendliche und junge Erwachsene ist Teil der örtlichen Jugendhilfeplanung und wird in die örtliche Jugendhilfestruktur, sowie in die regionalen Maßnahmen nach § 8a SGB VIII einbezogen.

 

Die Verwaltung wird beauftragt die Verhandlungen mit dem Träger im Sinne des Beschlusses in Kooperation mit den öffentlichen Jugendhilfeträgern der Städte Dülmen und Coesfeld fortzuführen.

 


Auf Nachfrage von Ktabg. Kiekebusch erläutert Dez. Schütt den Ablauf des Interessenbekundungsverfahrens. Die Träger hätten beim Familienministerium des Landes NRW ihr Interesse zur Einrichtung einer Fachstelle gegen sexualisierte Gewalt an Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen bekunden können. Erst nach einem positiven Durchlaufen des Interessenbekundungsverfahrens beim Land NRW könnten die Träger einen entsprechenden Förderantrag stellen. Dieser erfordere die Zustimmung des Jugendhilfeausschusses, da die Landesförderung lediglich 80 % der förderfähigen Personalkosten umfasse. Der Caritasverband habe das Interessenbekundungsverfahren erfolgreich durchlaufen und bereite nun einen entsprechenden Antrag vor. Der Antrag des Caritasverbandes sei nun in Abstimmung mit den Stadtjugendämtern Dülmen und Coesfeld noch einmal nachgeschärft worden. Finanzielle Mittel in Höhe von 50.000 EUR jährlich würden bei einem entsprechenden Beschluss über die Änderungsliste in den Haushalt eingeplant. Der Caritasverband werde sich mit 10 % an den anerkennungsfähigen Gesamtkosten beteiligen.

Weiterhin bestehe die Möglichkeit, dass in einer weiteren Förderrunde die Interessenbekundung des Deutschen Kinderschutzbundes ebenfalls berücksichtigt werde. Das weitere Vorgehen sei dann identisch wie beim Caritasverband. Für diesen Fall würden im Haushalt entsprechende Mittel mit einem Sperrvermerk eingeplant werden.

 

Ktabg. Spräner erkundigt sich nach den Auswahlkriterien des Landes im Rahmen des Interessenbekundungsverfahrens. Ktabg. Holtkamp weist darauf hin, dass folgende vorrangige Auswahlkriterien der Anlage 1 zur Sitzungsvorlage entnommen werden könnten: Regionale Verteilung der Angebote und Einbindung in bereits bestehende regionale Netzwerke. Zudem müsse das Beratungsangebot Bestandteil der örtlichen Jugendhilfeplanung sein. Jugendamtsleiter Tübing erklärt, dass Details, die zu der Auswahlentscheidung des Familienministeriums geführt hätten, nicht bekannt seien.

 

Vorsitzender Wobbe erfragt den zukünftigen Standort der Fachstelle des Caritasverbands. Dez. Schütt legt dar, dass die Stadt Dülmen als zentraler Standort im Kreisgebiet geplant sei.


Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: einstimmig