Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 1, Enthaltungen: 3

Beschluss:

 

Der Beirat stimmt der Erteilung einer Befreiung von dem in den Naturschutzgebieten Wildpferdebahn im Merfelder Bruch und Heubachwiesen sowie im Landschaftsschutzgebiet Merfelder Bruch - Heubachniederung geltenden Bauverbot für die Erstellung eines Wolfschutzzauns zum Schutz der Wildpferdeherde zu.

 


Herr Jung begrüßt Herrn Menke und Herrn Bredtmann von der Herzog von Croÿ'schen Verwaltung und weist auf das Medieninteresse an dem zu beratenden Thema Wolfschutzzaun hin.

 

Herr Brüning bittet um Erläuterungen zum aktuellen Status des Wolfs im Kreis Coesfeld, zur zu erwartenden Entwicklung und zu den Konsequenzen für den Eigentümer der Wildpferdeherde mit Blick auf die Verkehrssicherungspflicht.

Hierauf antwortet zunächst Herr Steinhoff, dass in dem auf einem Messtischblattquadranten abgebildeten Gebiet mit einer Größe von über 1000 ha, in dessen Bereich die Wildpferdebahn gelegen ist, bislang 14 Wolfsnachweise zu verzeichnen seien, darunter der Damwildriss in der Wildpferdebahn.

Herr Menke erklärt, dass es seines Erachtens bereits zu spät sei, wenn die Verkehrssicherungs- oder auch Betriebshaftpflicht relevant werde. Hier gehe es nicht um Rechtssicherheit, vielmehr sei es mit Blick auf die Infrastruktur und das Verkehrsaufkommen angezeigt, prophylaktisch zu handeln. Fakt sei, dass die Pferdeherde in 4 bis 5 Minuten an der Autobahn sein könne.

Bereits vor 1 1/2 Jahren, so Herr Menke weiter, seien die Planungen für den Zaun aufgenommen worden. Der Baubeginn solle frühestens im Spätsommer 2022 erfolgen, so dass eine Fertigstellung im April 2023 ins Auge gefasst werden könne.

 

Herr Bontrup erklärt, dass das eigentliche Problem im Wolfsmanagement zu sehen sei. Die Verbreitung des Wolfs erfolge unter dem Beifall von Naturschützern und Großstädtern, während die Fragen zur Weidetierhaltung und Haftung unbeantwortet blieben. Der Preis des Wolfsschutzes sei von der Bevölkerung auf dem Land zu zahlen. In Deutschland sei die Zahl der Wölfe inzwischen vierstellig, in einem Land wie Schweden werde diese auf 300 begrenzt. Auch hierzulande müsse man über Bestandskontrollen nachdenken.

Auf den Hinweis von Herrn Jung, dass der Wolf den höchsten Schutzstatus habe, erwidert Herr Holz, dass sich die Frage stelle, ob dies naturschutzfachlich richtig sei. Das Verhalten der übergeordneten Behörden sei nicht nachvollziehbar. Trotz Nachweis sei hier kein Wolfsgebiet ausgewiesen, so dass Präventionsmaßnahmen nicht gefördert würden. Andererseits sei auch die Einzäunung von Schutzgebieten zu hinterfragen. Es handele sich um ein gesellschaftliches Problem, das einer generellen, politischen Lösung bedürfe.

Dies bestätigt mit Blick auf seine Kontakte in den östlichen Bundesländern Herr Scholz und spricht die Emotionen und Ängste an, die mit dem Thema Wolf verbunden seien.

Herr Schulze Entrup bringt seine Hochachtung vor der Naturschutzarbeit in der Wildpferdebahn zum Ausdruck, lehnt aber die Errichtung des Wolfschutzzauns aus Sicht der Jäger als zu starken Eingriff ab. Er sieht hier ein Versagen der Politik und zeigt sich betroffen darüber, dass der Eigentümer der Wildpferdeherde zu einem derartigen Vorgehen gezwungen werde. Die Umzäunung stelle ein Armutszeugnis dar, Natur mit Zaun sei keine Natur.

Herr Brüning stellt die Frage, ob nicht die Risikobewertung zu relativieren sei vor dem Hintergrund, dass hier nicht mit dem Auftreten eines Wolfsrudels, sondern allenfalls von Einzelwölfen evtl. mit Jungtieren zu rechnen sei und dass die Wildpferde innerhalb der Herde in kleineren Verbänden lebten und durchaus zur Abwehr von Wölfen in der Lage seien.

Dem widerspricht Herr Holz. Nach seiner Überzeugung werde das Münsterland in Zukunft Wolfsgebiet sein.

Auch Herr Leushacke bezweifelt, ob es mit Blick auf das Wolfsrudel in Schermbeck nur bei einzelnen Wölfen bleiben werde. Die Umzäunung der Wildpferdebahn sei deswegen bedauerlicherweise notwendig.

Herr von Hövel ist der Ansicht, dass hier weder die Risikoabwägung, noch eine juristische Betrachtung zielführend seien. Auf der sicheren Seite sei man nur, wenn das Worst-Case-Szenario zugrunde gelegt werde. Aufgabe des Beirats an dieser Stelle, so Herr von Hövel weiter, sei die Bewertung der Notwendigkeit der Maßnahme im Verhältnis zum für die Schutzgebiete festgesetzten Schutzzweck, die seines Erachtens mit Blick auf den derzeitigen Schutzstatus des Wolfs wohl zu bejahen sei.

Herr Bontrup signalisiert ebenfalls eine wenn auch widerwillige Zustimmung zu dem Projekt und weist darauf hin, dass bei der Aufstellung des Landschaftsplans noch von einer Wildnis ohne Wolf ausgegangen worden sei.

Herr Maasmann stellt die Einzigartigkeit des Gebiets heraus, in dessen Nachbarschaft er seit fast 7 Jahrzehnten lebe. Problematisch sei für ihn mit Blick auf nicht auszuschließende Extremfälle weniger die Umzäunung als solche, sondern vielmehr deren Ausführung. Die Engmaschigkeit verhindere einen genetischen Austausch.

Dass dieser wünschenswert sei, bestätigt Herr Brüning und stellt angesichts des Wildnischarakters der Pferdeherde die Frage, ob es richtig sei, jegliche Prädatoren fernzuhalten.

Herr Menke entgegnet, dass das Knotengeflecht für Hase und Fuchs durchlässig sei, lediglich nicht für Schalenwild, was aber auf Zäune an Straßen ebenso zutreffe.

Herr Wortmann geht davon aus, dass der Schutz der Wildpferdeherde bei der hier zu treffenden Einzelfallentscheidung im Vordergrund stehe. Zu klären ist seiner Ansicht nach, wie mit weiteren, wenn auch kleineren Tierbeständen verfahren werden solle. Es sei wichtig, die Abwägung transparent darzustellen. Herr Wortmann regt an, hierfür Richtlinien zu entwickeln.

Auf die Frage von Herrn Maasmann nach der durch den geplanten Verlauf des Zaunes abgeschnittenen Radwegeverbindung antwortet Herr Menke, dass es hierzu Überlegungen auch im Hinblick auf den Bau der B67n gebe. Es bleibe aber jedenfalls bei einem geregelten Zugang über Tore im Zaun.

 

Herr Helmich stellt fest, dass es sich um ein vielschichtiges Thema handele. Allein die Möglichkeit, dass eine Gefahr eintreten könne, habe den Eigentümer zu seinem Antrag bewogen. Zu betrachten sei die Ist-Situation, die einen einladenden Charakter für den Wolf habe. Auch die untere Naturschutzbehörde habe es sich mit dem Beschlussvorschlag nicht leicht gemacht, der Zaun stelle einen Fremdkörper dar. Intensive Gespräche dazu seien intern und mit den beteiligten Fachbehörden geführt worden. Letztlich habe der größtmögliche Schutz des Menschen den Ausschlag gegeben, unabhängig von Haftungsfragen.

 

Herr Jung resümiert, dass eine sehr weitgehende Beleuchtung aller Aspekte vorgenommen worden sei. Er sieht die Beratung des Themas als Aufgabe für die Politik, die sich nicht hinter dem Wolfsschutz verstecken dürfe.

Er zeigt die Möglichkeit auf, geheim abzustimmen, von der aber niemand Gebrauch machen möchte.

 

Herr Jung stellt den Beschlussvorschlag zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

10

Nein:

  1

Enthaltung:

  4