Sitzung: 14.12.2021 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 42, Nein: 12, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-10-0371/2
Ktabg. Vogelpohl nimmt zum dem am
12.12.2021 gestellten Antrag seiner Fraktion Stellung. Mit ihrer Stellungnahme
zur beabsichtigten Festsetzung der Kreisumlage hätten die Bürgermeisterinnen
und Bürgermeister im Kreis Coesfeld deutlich gemacht, dass sie eine Entnahme in
Höhe von 2,6 Mio. € aus der Ausgleichsrücklage des Kreises Coesfeld für geboten
halten. Sie hätten dies mit Haushaltsengpässen in einzelnen Kommunen begründet und
hätten zudem auf den „Letter of Intent“ aus dem Jahr 2020 verwiesen. In dieser
Vereinbarung zwischen dem Kreis Coesfeld und den kreisangehörigen Städten und
Gemeinden sei ein schrittweises Abschmelzen der Ausgleichsrücklage des Kreises
Coesfeld auf 1% der Bilanzsumme des Kreises, beginnend mit dem Haushaltsjahr
2022, vereinbart worden. In der Sitzungsvorlage SV-10-0425 sei, so Ktabg.
Vogelpohl, eine entsprechende Entnahme von 2,6 Mio. € aus der
Ausgleichsrücklage aus Sicht der Verwaltung als sachlich vertretbar dargestellt
worden.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr zeigt sich überrascht über den Antrag, da die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN in den Vorjahren immer eine zu geringe Eigenkapitalausstattung des Kreises moniert habe.
Ktabg. Kleerbaum erklärt, dass die Änderungen der Entschädigungsverordnung nicht zum 01.07.2022, sondern wohl bereits zum 01.01.2022 in Kraft treten werde.
Kreisdirektor Tepe berichtet, dass die Zahlungen an die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe für die Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten in Höhe von rund 280.000 € erhöhen würden und der entsprechende Ansatz erhöht werden müsse.
Zudem müsste aufgrund der Änderung der Entschädigungsverordnung bereits zum 01.01.2022 der entsprechende Ansatz um 50.200 € erhöht werden.
Sodann halten die Fraktionsvorsitzenden in folgender Reihenfolge ihre Haushaltsreden: Ktabg. Kleerbaum (CDU), Ktabg. Raack (GRÜNE), Ktabg. Waldmann (SPD), Ktabg. Höne (FDP), Ktabg. Dr. Kirstein (UWG), Ktabg. Kullik (FAMILIE) sowie die fraktionslose Ktabg. Crämer-Gembalczyk (DIE LINKE).
(Hinweis: Die Haushaltsreden werden der Niederschrift als
Anlagen beigefügt.)
Landrat Dr. Schulze Pellengahr lässt zunächst über den am 12.12.2021 eingegangenen Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen.
Beschluss:
Für den Ausgleich des Haushaltes
2022 werden 2,6 Mio. € aus der Ausgleichsrücklage entnommen. Die Kreisumlage,
bzw. der Hebesatz wird entsprechend reduziert.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 12 JA-Stimmen
42
NEIN-Stimmen
Der Antrag ist damit
abgelehnt.
Sodann lässt Landrat Dr. Schulze Pellengahr über den ursprünglichen Beschlussvorschlag mit den besprochenen Änderungen abstimmen.
Die Änderungen schließen weitere Haushaltsverschlechterungen ein. Zum einen ist der Ansatz bezüglich der Abschlagszahlungen an die Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe für die Versorgungsbezüge der Beamtinnen und Beamten in Höhe von rund 280.000 € zu erhöhen. Zum anderen ist der Ansatz für Sitzungsgelder und Pauschalen der ehrenamtlich tätigen Kreistagsmitglieder und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger zu erhöhen, da die Entschädigungsverordnung bereits mit Wirkung vom 01.01.2022 geändert werden soll.
Beschluss:
Die im Entwurf vorliegende
Haushaltssatzung (Haushaltsplan Seite H 1 – H 8) des Kreises Coesfeld für das
Haushaltsjahr 2022 mit dem Haushalt und den dazugehörigen Anlagen wird unter
Berücksichtigung der sich aus der Beratung ergebenen Änderungen beschlossen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 42 JA-Stimmen
12
NEIN-Stimmen