Errichtung eines Wolfschutzzauns im Merfelder Bruch

 

Ktabg. Waldmann erkundigt sich nach der Errichtung eines Wolfschutzzauns im Merfelder Bruch. Diese Angelegenheit sei auch in der letzten Sitzung des Beirats bei der unteren Naturschutzbehörde erläutert worden. Bei der Durchsicht der Sitzungsvorlage sei aufgefallen, dass das beigefügte Kartenmaterial nicht die Bundesstraße 67N umfasse. Er erkundigt sich nach dem Konflikt mit Wildwechsel an der Stelle und sehe einen Konflikt zwischen beiden Vorhaben. Er fragt nach den Gründen für die vorgesehene Erweiterung des Geheges und wie mit der Kollision zwischen der Errichtung des Zaunes und dem Bau der Bundesstraße umgegangen werde.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt, dass natürlich vermieden werden solle, dass durch die Errichtung des neuen Schutzzauns der Wilddurchlass beeinträchtigt werde. Es habe bereits eine entsprechende Mitteilung an den Antragsteller gegeben, dass hier entsprechende Vorkehrungen zu treffen seien. Die Abstände seien so zu wählen, dass keine Kollisionen entstünden.

 

Dezernent Helmich ergänzt, dass durch die Errichtung des neuen Zauns keine Erweiterung oder Vergrößerung des Wildgeheges erfolge. Er erklärt, dass der Austausch mit dem Antragsteller gut war und seitens des Beirats der unteren Naturschutzbehörde eine gute Vorbereitung erfolgt sei.

 

Ktabg. Holz verweist auf die textliche Beschreibung, in der dieser hinterfragte Umstand erklärt ist. Der Zaun werde für das Kleinwild durchlässig sein. Der Beirat habe bei einer Enthaltung wie vorgeschlagen beschlossen.