Ein Bürger aus Ascheberg richtet sich mit einer Frage bezüglich der Einrichtung von Kreisverkehren im Kreis Coesfeld an den Landrat. Er erkundigt sich, ob beispielsweise auf der Bundesstraße 58 der Bau eines Kreisverkehrs zur Vermeidung von Unfällen infrage komme. Diese seien sicherer und nachhaltiger als Ampeln. Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt, dass Straßen NRW für Bundesstraßen der zuständige Straßenbaulastträger sei. Grundsätzlich sei der Bau von Kreisverkehren auf Bundesstraßen eine Ausnahme und werde möglichst vermieden. Auch der Kreis Coesfeld als Straßenverkehrsbehörde sei an ein striktes Regelwerk zur Einrichtung von Kreisverkehren gebunden. Die verkehrliche Belastung gebe selten Anlass zur Einrichtung eines Kreisverkehrs. Er sichert zu, das Anliegen an die zuständige Stelle heranzutragen und bedankt sich gleichzeitig für die Frage.