Landrat Dr. Schulze Pellengahr trägt folgende Mitteilungen vor:

 

 

Öko-Modellregion Münsterland

 

Das Münsterland ist vom Land Nordrhein-Westfalen als Öko-Modellregion ausgewählt worden. Das gab das NRW-Landwirtschaftsministerium am Freitag, den 25.03.2022 per Presseinformation bekannt. Damit werden der Ausbau des Öko-Landbaus und die Netzwerkbildung im Münsterland gefördert. Die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die Stadt Münster hatten sich gemeinsam mit dem Münsterland e.V. an dem Landes-Wettbewerb beteiligt und werden nun als fünfte Region Bestandteil des Öko-Modellregionen-Netzwerks in Nordrhein-Westfalen.

 

Ziel der Förderung von Öko-Modellregionen ist die Erweiterung und stärkere Vernetzung von Verarbeitungs- und Vermarktungsmöglichkeiten, etwa im Lebensmittelhandwerk, im Handel, in der Gastronomie oder in öffentlichen Kantinen. Durch eine bessere Erschließung regionaler Absatzpotentiale soll das Interesse an einer Umstellung der Landwirtschaft und damit langfristig der Anteil an ökologisch bewirtschafteter Fläche in Nordrhein-Westfalen.

Das Münsterland fokussiert dabei zunächst drei Bereiche:

1.       Die Erhöhung des Bio-Anteils in der Außer-Haus-Versorgung

2.       Die Erweiterung und Stärkung des Vertriebs von Bio-Lebensmitteln

3.       Drittens die Identifizierung und Schließung von Lücken in der regionalen Bio-Wertschöpfungskette.

 

Die Wege, um diese Ziele zu erreichen, sind vielfältig: Entsprechende Akteure in der Region sollen stärker vernetzt, Kantinen miteingebunden, Workshops organisiert und die Verbraucherinnen und Verbraucher angesprochen und sensibilisiert werden. Außerdem sind Bio-Regionalregale für den stationären und digitalen Handel angedacht. Daneben sollen regionale Bio-Wertschöpfungsketten identifiziert und geschlossen werden, flankiert durch Öffentlichkeitsarbeit und verschiedenste Veranstaltungen. Die Öko-Modellregion wird dabei in das Regionalmarketing des Münsterland e.V. integriert, sodass die Marke Münsterland mit dem Claim „DAS GUTE LEBEN.“ von den Aktivitäten profitiert.

 

Nach der Auswahl des Münsterlandes im Wettbewerbsverfahren steht nun die formale Antragsstellung an. Die Projektpartner erarbeiten hierzu nun ein gemeinsames Feinkonzept mit konkreten Vorhaben. Mittelfristig wird eine geförderte Personalstelle beim Münsterland e.V. geschaffen, die die Projektkoordination verantworten wird. Das Land wird bis zu 80 Prozent der Kosten tragen zur Umsetzung der eingereichten Konzepte für ein Öko-Regionalmanagement über eine Laufzeit von zunächst bis zu drei Jahren und maximal 80.000 Euro pro Region und Jahr.

 

2021 hatte das Landwirtschaftsministerium zum ersten Mal den Wettbewerb Öko-Modellregionen in Nordrhein-Westfalen ausgerufen. Den Zuschlag erhielten die drei Regionen „Bergisches RheinLand“, „Kulturland Kreis Höxter“ und „Niederrhein“. Ende 2021 folgte der zweite Wettbewerbs-Aufruf, bei dem nun neben dem Münsterland auch die Region Minden-Lübbecke ausgewählt wurde.

 

 

 

Einnahmen des Landrates aus Nebentätigkeiten 2021

 

Gem. § 17 Abs. 2 Korruptionsbekämpfungsgesetz teile ich mit, dass ich aus Nebentätigkeiten im Jahr 2021 folgende Einnahmen erhalten habe:

 

Sparkasse Westmünsterland                                                                      17.675,00 €

(Vorsitzender des Verwaltungsrates, Hauptausschuss,

Risikoausschuss, Zweckverbandsversammlung, Beirat)

 

WohnBau Westmünsterland eG, Aufsichtsrat                                         2.093,00 €

 

INCA Technologiezentrum                                                                                    60,00 €

 

Aufsichtsrat der Wirtschaftsbetriebe Kreis                                                   600,00 €

Coesfeld GmbH (WBC)  

 

Aufsichtsrat der Gesellschaft des Kreises Coesfeld zur                             600,00 €

Förderung regenerativer Energien mbH (GFC)

 

Beirat Westenergie                                                                                            2.000,00 €

(Hierbei handelt es sich um keine Nebentätigkeit, in die ich

aufgrund des Amtes oder durch den Dienstherrn hineinberufen

wurde.)

 

Das Sitzungsgeld für die Teilnahme an der Verwaltungsratssitzung der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe in Höhe von 105,60 € wurde direkt an die Kreiskasse abgeführt.

 

Insgesamt belaufen sich die Einnahmen aus Nebentätigkeiten im Jahr 2021 somit auf 23.028,00 €.

 

 

Gemäß § 13 der Verordnung über die Nebentätigkeit der Beamten und Richter im Lande Nordrhein-Westfalen (Nebentätigkeitsverordnung - NtV) dürfen Vergütungen für eine oder mehrere Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst die Höchstgrenze von 10.673,79 Euro pro Jahr nicht übersteigen.

 

Für Hauptverwaltungsbeamtinnen und Hauptverwaltungsbeamte, die Vergütungen aus Nebentätigkeiten gemäß § 18 S. 3 des Sparkassengesetzes erhalten, gelten abweichend die folgenden Höchstgrenzen:

1. für die Vorsitzende oder den Vorsitzenden im Verwaltungsrat der Sparkassen 26.684,48 Euro,

2. für die stellvertretende Vorsitzende oder den stellvertretenden Vorsitzenden im Verwaltungsrat der Sparkassen 21.347,58 Euro,

3. für das einfache Mitglied und die beratende Teilnehmerin oder den beratenden Teilnehmer im Verwaltungsrat der Sparkassen 16.010,69 Euro.

 

Bei den Einnahmen aus dem Beirat Westenergie handelt es sich nicht um eine Nebentätigkeit im öffentlichen Dienst bzw. nicht um eine Nebentätigkeit, die ich auf Vorschlag oder Veranlassung des Dienstherrn ausübe. Diese bleiben daher bei der Höchstbetragsberechnung außen vor. Die Einnahmen aus Nebentätigkeiten im Jahr 2021 belaufen sich ohne die Einkünfte aus dem Beirat Westenergie auf 21.028,00 €. Der Höchstbetrag nach § 13 NtV in Höhe von 26.684,48 € wurde im Jahr 2021 demnach nicht überschritten.

 

 

Nachrichtlich teile ich hier auch die erhaltene Aufwandsentschädigung als Mitglied der Landschaftsversammlung Westfalen-Lippe und ihrer Ausschüsse in Höhe von 3.590,40 € mit. Diese bleibt jedoch unberücksichtigt, da die Aufwandsentschädigung gem. § 2 Abs. 4 Ziffer 1 NtV nicht als Nebentätigkeit im Sinne der Nebentätigkeitsverordnung gilt.

 

 

 

Durchführung einer Kreistagsfahrt                         

 

Eine Kreistagsfahrt wird aus pandemischen Gründen und auf Grund des Ukraine-Krieges nicht wie bislang beabsichtigt in diesem Frühjahr stattfinden. Zunächst wird die weitere Entwicklung abgewartet und hiernach die Planung fortgeführt.

 

 

 

Veranstaltungen im Jahre 2022

 

Folgende Veranstaltungen sind vorgesehen:

 

08.05.2022         Radaktionstag

22.05.2022         Tag der Sicherheit

13./14.08.2022   Sommerkonzert mit Sommerempfang

28.08.2022         Tag der offenen Tür

 

9. April, 19 Uhr – Experiment Heimat, Kolvenburg

29. Mai, 17 Uhr – Künstlergruppe Different Echoes, Kolvenburg

12. Juni, 17 Uhr – Gan Erdene Tsend, Burg Vischering

28. August, 17 Uhr – Medienkunst Michael Soltau, Kolvenburg

6. November, 17 Uhr – ART Vischering, Burg Vischering

 

Daneben erhalten alle Kreistagsmitglieder regelmäßig das Kulturprogramm in gedruckter Form, sodass sie auch über alle Veranstaltungen, wie Konzerte, Lesungen, Workshops etc. informiert sind. Die Ausstellungseröffnungen schicken wir mit separater Einladung heraus, weil hier der offizielle Charakter prägend ist.

 

Daneben werden wir in diesem Jahr auch zum Jubiläums Festakt „Burg Vischering“ im Juni (genaues Datum steht noch nicht fest) die Kreistagsabgeordneten separat einladen.