Kreisdirektor Dr. Tepe trägt folgende Mitteilungen vor:

 

Mehrkosten im ÖPNV durch die Entwicklung des Dieselpreises

„Die in den letzten Tagen rasant gestiegenen Energiekosten bringen auch den ÖPNV in Bedrängnis. In einer Mitteilung vom 16.03.2022 weist der RVM darauf hin, dass die Planungen laut Wirtschaftsplan von den aktuellen Marktpreisen von Diesel deutlich abweichen. Neben den Mehrkosten für die eigenen Fahrzeuge kämen auch Mehrkosten bei den Subunternehmern zusammen.

 

Durch die Regelungen im Öffentlichen Dienstleistungsauftrag (ÖDA) besteht für den Kreis eine Ausgleichspflicht, die unmittelbar den Kreishaushalt belastet. In welchem Umfang dies zu besorgen ist, kann derzeit noch nicht beantwortet werden.

 

Neben den ÖDA-Leistungen sind auch eigenwirtschaftliche Verkehre im Kreis vergeben. Diese Unternehmen haben sich bereits bei den zuständigen Gremien gemeldet, um Ausgleichsleistungen zu erhalten oder die Tarifmaßnahme, die zum 01.08.2022 greift, nach oben zu verändern. Die Diskussionen hierzu sind noch nicht geführt.


Ob Unternehmen ihre Konzessionen zurückgeben, ist derzeit nicht absehbar. In diesem Fall wären ggfls. Notvergaben zu tätigen, die den Kreishaushalt ebenfalls belasten würden. Die Verwaltung wird spätestens in der nächsten Beratungskette in den zuständigen Ausschüssen zum aktuellen Sachstand berichten.

 

Offen ist derzeit auch, ob es Rettungsschirme von Bund und/oder Land geben wird.„

 

 

Kosten für den Betrieb des Impfzentrums im Kreis Coesfeld

„In einem im Januar 2022 veröffentlichten Zeitungsbericht wurden die Kosten für die Impfzentren in NRW ausgewiesen. Für das Impfzentrum im Kreis Coesfeld wurden dort Kosten in Höhe von ca. 9 Mio. € angegeben. Hierbei handelt es sich um vorläufige Zahlen, die das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW ermittelt und an die Presse herausgegeben hat. Weder die Bezirksregierung Münster noch die jeweiligen Gesundheitsämter waren darüber informiert.

 

Auf Nachfrage beim Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW werden die vorläufigen Gesamtkosten für den Betrieb des Impfzentrums im Kreis Coesfeld in Dülmen auf rund 9,3 Mio. € geschätzt. Darin enthalten sind die beim Kreis Coesfeld bis zu dem Zeitpunkt angefallenen Kosten in Höhe von ca. 2,7 Mio. €, wovon ca. 60 % Aufwendungen für Personal (einschließlich Beauftragung Dritter) darstellen. Ca. 5,9 Mio. € der Gesamtkosten sind Personalkosten, die bei der Kassenärztlichen Vereinigung angefallen sind und ca. 0,7 Mio. € sind Personal- und Sachkosten, die über die Apothekenkammer gemeldet wurden.

 

Laut Kostenaufstellung der Abt. 53 - Gesundheitsamt hat der Kreis Coesfeld von der Bezirksregierung Münster insgesamt aktuell bereits Abschläge in Hohe von 2.389.000 € erhalten, ausstehend ist noch ein Betrag in Höhe von 536.519,25 €. Dieser Resterstattungsbetrag wurde nun auch mit Bescheid der Bezirksregierung Münster vom 16.02.2022 festgesetzt. In der Summe hat der Kreis Coesfeld somit 2.925.519,25 € bei der Bezirksregierung Münster geltend gemacht.“

 

 

 

Projekt zur Umsetzung eines kommunalen Nachhaltigkeitshaushaltes beim Kreis Coesfeld

Durch eine wirkungsorientierte Haushaltssteuerung soll sichergestellt werden, dass die Bedürfnisse jetziger Generationen befriedigt werden, ohne zu riskieren, dass die Bedürfnisse künftiger Generationen gefährdet werden. Die Verteilung von Finanzmitteln an ökologischen, ökonomischen und sozialen Nachhaltigkeitszielsetzungen auszurichten, ist der Kerngedanke eines kommunalen Nachhaltigkeitshaushaltes. Konkret sichtbar wird dies, wenn zum Beispiel auf der Ebene der Produkte Nachhaltigkeitszielsetzungen durch entsprechende Kennzahlen bzw. in nichtmessbaren Bereichen durch entsprechende Indikatoren ausgewiesen werden.

 

Die Landesarbeitsgemeinschaft Agenda 21 NRW e.V. (LAG 21), die durch das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen (MULNV NRW) gefördert wird, hat seit dem Jahr 2017 während zweier Projektphasen in Kooperation mit mehreren nordrhein-westfälischen Modellkommunen (Kooperationspartner der ersten Projektphase waren der Kreis Unna und die Stadt Köln; Kooperationspartner in der zweiten Projektphase waren die Städte Bonn, Jüchen und Lüdenscheid) in Pilotämtern der jeweiligen Verwaltungen Erfahrungen in der Umsetzung eines kommunalen Nachhaltigkeitshaushalt gesammelt. Ein Erfahrungsbericht zur zweiten Projektphase ist unter lag21.de/files/nachhaltigkeitshauhalt abrufbar.

 

In Kürze wird die LAG 21 eine dritte Projektphase zur Umsetzung eines kommunalen Nachhaltigkeitshaushaltes starten. Gegenstand dieses Projektes ist nicht mehr nur die Umsetzung des kommunalen Nachhaltigkeitshaushaltes in ausgewählten Pilotämtern, sondern die flächendeckende Implementierung im Gesamthaushalt. Wie im Rahmen einer am 25.02.2022 von der LAG 21 durchgeführten Informationsveranstaltung dargestellt wurde, wird hierzu von der LAG 21 im Rahmen eines Bewerbungsverfahrens eine Modellkommune ausgewählt, die idealerweise bereits über eine integrierte und politisch legitimierte Nachhaltigkeitsstrategie verfügt sowie Erfahrungen mit einer wirkungsorientierten Steuerung gesammelt hat. Zugleich wurde während der Informationsveranstaltung ebenfalls die Option aufgezeigt, dass die LAG 21 gegen Entgelt auch Aufträge wahrnimmt, um eine gezielte Expertise im Umstellungsprozess auf einen kommunalen Nachhaltigkeitshaushalt bereitzustellen.

 

Das Grundprinzip der Nachhaltigkeit mit dem Kreishaushalt stärker als bislang geschehen zu verzahnen, soll perspektivisch erarbeitet werden. Die Verwaltung wird der Politik zu den Haushaltsberatungen des Haushaltes für das Jahr 2023 einen Vorschlag unterbreiten, in welcher Form und in welchem Umfang der Kreishaushalt unter Nachhaltigkeitsgesichtspunkten fortentwickelt werden kann.