Beschluss: Kenntnis genommen

Herr Dreier teilt ergänzend zu den Informationen in der Sitzungsvorlage mit, dass die Landesregierung mit der Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TIntG) unter anderem die Arbeit der KIs gesetzlich abgesichert habe. Eine Mindestförderung für Integrationsmaßnahmen in Höhe von 130 Mio. Euro jährlich sei im Gesetz verankert. Was jedoch fehle, seien konkrete Förderzusagen zu den verschiedenen Programmen. Die zuständigen Ministerien seien von den KI-Leitungen dazu aufgefordert worden, ein klares Statement zur langfristigen Finanzierung der Programme, insbesondere KIM, abzugeben. Die Ministerien stünden dem wohlwollend gegenüber und würden sich in Kürze schriftlich dazu äußern.

Herr Dreier berichtet außerdem vom Mercator-Projekt, in dem Lehramtsstudierende Schülerinnen und Schüler an Schulen im Kreis Coesfeld bei der Sprachförderung unterstützen. Das Projekt werde in Zusammenarbeit mit der WWU Münster und dem Kreis Warendorf umgesetzt und stelle eine Win-Win Situation für alle Beteiligten dar. Ab dem Jahr 2023 werde der Kreis Warendorf sich voraussichtlich in geringerem Umfang als bisher an der Finanzierung beteiligen. Bisher habe der Kreis Coesfeld überproportional vom Engagement des Kreises Warendorf profitiert. In Zukunft sei geplant, sich in größerem Umfang finanziell zu beteiligen. Die vorläufige Berechnung kann der Sitzungsvorlage entnommen werden. Herr Dreier wolle den Haushaltsberatungen nicht vorgreifen, bittet aber bereits um ein aktuelles Signal des Ausschusses zu den voraussichtlichen Kostensteigerungen ab 2023.

Ausschussvorsitzende Schäpers (SPD),  Ktabg. Lütkecosmann (CDU), Ktabg. Raack (Grüne) und Ktabg. Holters (FDP) betonen für ihre jeweiligen Fraktionen die Unterstützung des Mercatorprojekts und dessen Ausweitung im kommenden Jahr.

Herr Dreier erläutert, dass aktuell das Interessenbekundungsverfahren für die sechs zusätzlichen Stellen im Case-Management bis zum 15.04. laufe. DRK und Caritasverband hätten in der Zwischenzeit schriftlich auf eine Bewerbung verzichtet, um eine möglichst schnelle Besetzung der Stellen bei den Kommunen für die Versorgung der Flüchtlinge aus der Ukraine zu ermöglichen. Die Kommunen hätten sich derweil entschlossen ein gemeinsam abgestimmtes Konzept vorzulegen. Da eine einseitige vorzeitige Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens nicht möglich sei, seien die sonstigen potentiellen Träger erneut angeschrieben worden, mit der Bitte sich zu äußern, ob eine Bewerbung vorgesehen sei. Ziel sei es, die Stellen möglichst schnell zu besetzen und somit für eine spürbare Entlastung zu sorgen.

Ktabg Lütkecosmann gibt zu bedenken, dass bei der Aufteilung der Stellen unbedingt darauf geachtet werden müsse, dass alle Kommunen gleichermaßen davon profitieren.

Herr Dreier versichert, dass dies eine der zentralen Voraussetzungen für die Weiterleitung der Fördermittel sei.