Sitzung: 16.03.2022 Ausschuss für Bildung, Schule und Integration
Beschluss: Kenntnis genommen
Vorlage: SV-10-0482
Herr Dreier teilt ergänzend zu den
Informationen in der Sitzungsvorlage mit, dass die Landesregierung mit der
Novellierung des Teilhabe- und Integrationsgesetzes (TIntG) unter anderem die
Arbeit der KIs gesetzlich abgesichert habe. Eine Mindestförderung für
Integrationsmaßnahmen in Höhe von 130 Mio. Euro jährlich sei im Gesetz
verankert. Was jedoch fehle, seien konkrete Förderzusagen zu den verschiedenen
Programmen. Die zuständigen Ministerien seien von den KI-Leitungen dazu
aufgefordert worden, ein klares Statement zur langfristigen Finanzierung der
Programme, insbesondere KIM, abzugeben. Die Ministerien stünden dem wohlwollend
gegenüber und würden sich in Kürze schriftlich dazu äußern.
Herr Dreier berichtet außerdem vom
Mercator-Projekt, in dem Lehramtsstudierende Schülerinnen und Schüler an
Schulen im Kreis Coesfeld bei der Sprachförderung unterstützen. Das Projekt
werde in Zusammenarbeit mit der WWU Münster und dem Kreis Warendorf umgesetzt
und stelle eine Win-Win Situation für alle Beteiligten dar. Ab dem Jahr 2023
werde der Kreis Warendorf sich voraussichtlich in geringerem Umfang als bisher
an der Finanzierung beteiligen. Bisher habe der Kreis Coesfeld überproportional
vom Engagement des Kreises Warendorf profitiert. In Zukunft sei geplant, sich
in größerem Umfang finanziell zu beteiligen. Die vorläufige Berechnung kann der
Sitzungsvorlage entnommen werden. Herr Dreier wolle den Haushaltsberatungen
nicht vorgreifen, bittet aber bereits um ein aktuelles Signal des Ausschusses
zu den voraussichtlichen Kostensteigerungen ab 2023.
Ausschussvorsitzende Schäpers (SPD), Ktabg. Lütkecosmann (CDU), Ktabg. Raack
(Grüne) und Ktabg. Holters (FDP) betonen für ihre jeweiligen Fraktionen die
Unterstützung des Mercatorprojekts und dessen Ausweitung im kommenden Jahr.
Herr Dreier erläutert, dass aktuell das
Interessenbekundungsverfahren für die sechs zusätzlichen Stellen im
Case-Management bis zum 15.04. laufe. DRK und Caritasverband hätten in der
Zwischenzeit schriftlich auf eine Bewerbung verzichtet, um eine möglichst
schnelle Besetzung der Stellen bei den Kommunen für die Versorgung der
Flüchtlinge aus der Ukraine zu ermöglichen. Die Kommunen hätten sich derweil
entschlossen ein gemeinsam abgestimmtes Konzept vorzulegen. Da eine einseitige
vorzeitige Beendigung des Interessenbekundungsverfahrens nicht möglich sei,
seien die sonstigen potentiellen Träger erneut angeschrieben worden, mit der
Bitte sich zu äußern, ob eine Bewerbung vorgesehen sei. Ziel sei es, die
Stellen möglichst schnell zu besetzen und somit für eine spürbare Entlastung zu
sorgen.
Ktabg Lütkecosmann gibt zu bedenken, dass
bei der Aufteilung der Stellen unbedingt darauf geachtet werden müsse, dass
alle Kommunen gleichermaßen davon profitieren.
Herr Dreier versichert, dass dies eine der
zentralen Voraussetzungen für die Weiterleitung der Fördermittel sei.