Beschluss: Kenntnis genommen

Der TOP 7 wird aufgrund der inhaltlichen Nähe zu den zuvor besprochenen Themen vorgezogen.

Herr Dreier, Leiter des Kommunalen Integrationszentrums (KI), berichtet über die bisherigen Tätigkeiten des KIs in Bezug auf die Menschen aus der Ukraine.

Zum 01.05. habe ein ukrainischer Lehrer im KI seine Tätigkeit als Casemanager aufgenommen. Außerdem seien bereits drei ukrainische Lehrerinnen als Honorarkräfte für das KI tätig, die im Nachmittagsbereich Deutschunterricht an den Schulen anbieten.

Im Sprachmittlerpool seien 30 Übersetzer/innen für ukrainisch und russisch registriert.

Es hätten bisher 4 digitale Veranstaltungen für Lehrkräfte, Behörden und Ehrenamtliche zur Ukraine (jüngere Geschichte, Sprachen, Schulsystem) mit insgesamt über 100 Teilnehmenden stattgefunden. Am 19.05. sei eine weitere Informationsveranstaltung für das Ehrenamt in Ascheberg geplant und am 10.06.22 finde - ebenfalls in Ascheberg - eine Veranstaltung für die geflüchteten Ukrainer/innen statt, in der Informationen zu Themen wie Schulsystem und Gesundheit vermittelt werden sollen.

Die Seiteneinsteigerberatung finde aktuell als Sammelveranstaltung in Gruppen mit Unterstützung von Dolmetscher/innen statt. In der überwiegenden Zahl der Städte und Gemeinden erfolge auch die Schulzuweisung über das KI.

Insgesamt würden außerdem viele Einzelfallberatungen für Familien durchgeführt, die privat Geflüchtete aufnahmen.

Mit dem Josefhaus in Lüdinghausen-Seppenrade sei eine Puffereinrichtung geschaffen worden, die dafür genutzt wird, ukrainische Geflüchtete vorübergehend unterzubringen, wenn die Städte und Gemeinden hierfür keine Kapazitäten haben.

Aktuell seien 24 Bewohner/innen im Josefhaus, die Höchstbelegung habe bisher 40 Personen betragen. Es handle sich dabei fast ausschließlich um Frauen und Kinder. Es herrsche eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen dem Kreis Coesfeld als Einrichtungsleitung und dem DRK Kreisverband Coesfeld e.V., welcher die Betreuungsaufgaben im Auftrag des Kreises übernimmt. Für den DRK seien aktuell 14 Personen in Vollzeit und 9 Personen in Teilzeit sowie 11 Mini-Jobber für das Josefhaus tätig. Die umfangreichen organisatorischen Rahmenbedingungen (Brandschutz, Fluchtwege, Wasserqualität, Raumnutzungskonzept, Erstuntersuchung, Impfung etc.) seien weitestgehend organisiert.

Ktabg. Verspohl fragt, ob im Kreis Coesfeld unbegleitete minderjährige Flüchtlinge (UMF) aus der Ukraine registriert seien.

Dez. Schütt antwortet, dass sich aktuell fünf bis sechs UMF aus der Ukraine in der Obhut des Kreisjugendamtes befänden. Die Situation sei nicht vergleichbar mit den Jahren 2015 und 2016, wo deutlich mehr unbegleitete Minderjährige in Deutschland und im Kreis Coesfeld angekommen seien.

Ktabg. Verspohl berichtet von ihrer Wahrnehmung, dass viele Menschen aus der Ukraine das Ziel hätten, so schnell wie möglich in ihr Heimatland zurückzukehren und einige dies auch bereits in Angriff genommen hätten.

Herr Dreier bestätigt die Wahrnehmung von Frau Verspohl. Die im Josefhaus untergebrachten Ukrainerinnen und Ukrainer hätten bisher ausnahmslos das Ziel geäußert, in ihre Heimat zurückzukehren.

Frau Schmidt ergänzt, dass der ABH vereinzelt Abmeldungen von Ukrainer/innen zugestellt würden. Es gebe Menschen, die aktuell bereits in die Westukraine zurückkehren, jedoch handle es sich dabei um Einzelfälle.

Ktabg. Verspohl fragt, ob es eine Häufung bestimmter Problemlagen beim Umgang mit den ukrainischen Geflüchteten gebe.

Herr Dreier erläutert, dass insbesondere die Erwachsenen teilweise mit der Angebotsfülle in Deutschland überfordert seien. Die Menschen bräuchten auch Zeit um das Erlebte zu verarbeiten, den Kontakt in die Heimat herzustellen oder zu halten, sich auszutauschen und zu informieren. Für die Kinder sei dagegen die frühzeitige Aufnahme in die Schulstruktur und der damit zusammenhängende Alltag äußerst positiv zu bewerten.

Ktabg. Schäfer ergänzt aus eigener Erfahrung, dass sich auch Erwachsene teilweise schnell eine Arbeitsaufnahme wünschten und dass die Bürokratie in Deutschland allgemein als äußerst lästig wahrgenommen werde.

Hierzu gibt Dez. Schütt zu bedenken, dass bei der Antragstellung im Bereich SGB II bereits bürokratische Hürden abgebaut worden seien. Die Mitarbeitenden in den Jobcentern müssten vor Bewilligung des Antrags nicht beim Kreis erfragen, ob vorrangige Elterngeld- oder Unterhaltsvorschussleistungen zu erbringen seien. Dieses beschleunige die Bewilligung der Mittel und sei eines von vielen Beispielen für Bürokratieabbau beim Umgang mit ukrainischen Geflüchteten.