Sitzung: 24.05.2022 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: SV-10-0575
S. B. Bickhove-Swiderski stellt den Antrag vor und ergänzt ihn um folgende
Punkte:
1.)
Der
Landrat wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Münster i. W. zum Thema
Arbeitsschutz und weiteres Vorgehen hinsichtlich eines Arbeitsschutzbeirates
entsprechende Gespräche zu führen.
2.)
Die
Kreisverwaltung berichtet gegenüber dem Kreistag und seinen Fachausschüssen
mindestens einmal im Jahr zum Thema Arbeitsschutz im Kreis Coesfeld.
3.)
Den
politischen Gremien soll dabei auch ein Bericht über die durchgeführten
Kontrollen in den Betrieben und Verwaltungen im Kreis Coesfeld vorgelegt
werden, dabei sollen die Kontrolldichte und die verhängten Bußgelder mitgeteilt
werden.
4.)
Im
nichtöffentlichen Teil können bei entsprechenden Nachfragen der
Kreistagsabgeordneten und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger die betroffenen
Firmen benannt und das im Einzelnen verhängte Bußgeld der Höhe nach beziffert
werden.
5.)
Nach dem
Arbeitsschutzgesetz kann sowohl eine Ordnungswidrigkeit als auch eine Straftat
vorliegen. Sollten Straftaten vorliegen, sollte über den Ausgaben des
Verfahrens im nichtöffentlichen Teil berichtet werden.
Insbesondere solle der Landrat demnach beauftragt werden, bei den
zuständigen Institutionen z. B. der Bezirksregierung im Hinblick auf den
Arbeitsschutz Informationen zur Kontrolle von Betrieben, zur Kontrolldichte,
zur Anzahl der damit beschäftigten Mitarbeitenden und zu Ordnungswidrigkeiten-
und Strafverfahren einzuholen. Ggf. könnten im nichtöffentlichen Teil dann auch
konkrete Angaben zu einzelnen Betrieben und dem Ausgang von
Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren gemacht werden. Es sei wichtig, dem
Arbeitsschutz einen hohen Stellenwert einzuräumen.
Vorsitzende Raack bedankt sich für den Antrag.
Ktabg. Willms weist zunächst darauf hin, dass der ergänzende Antrag
ihrer Fraktion nicht vorliege. Sie erklärt, dass Arbeitsschutz aber ohne Frage
sehr wichtig sei. Sie hält es für notwendig, den Antrag fraktionsintern zu
beraten.
Ktabg. Vogt erklärt, dass z. B. die Möglichkeit der
online-Arbeitsschutzbeschwerde viel zu wenig bekannt sei. Es gebe hierzu z. B. keine
Informationen in mehreren Sprachen.
Ktabg. Lützenkirchen unterstützt die Inhalte des Antrages der
SPD-Fraktion. Er hält es für sinnvoll, die Bezirksregierung um einen Vortrag zu
dieser Problematik in der nächsten Ausschusssitzung zu bitten.
S. B. Bickhove-Swiderski stimmt zu, dass zunächst fraktionsinterne
Beratungen sinnvoll seien.
Vorsitzende Raack stellt den Antrag im Einvernehmen mit den
Ausschussmitgliedern daher zunächst zurück und hält fest, dass ein Vertreter/eine
Vertreterin der Bezirksregierung in die nächste Sitzung eingeladen werden solle,
um dort zum Thema Arbeitsschutz aus Sicht der Bezirksregierung zu berichten und
für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung zu stehen.