Beschluss: zurückgestellt

S. B. Bickhove-Swiderski stellt den Antrag vor und ergänzt ihn um folgende Punkte:

1.)    Der Landrat wird beauftragt, bei der Bezirksregierung Münster i. W. zum Thema Arbeitsschutz und weiteres Vorgehen hinsichtlich eines Arbeitsschutzbeirates entsprechende Gespräche zu führen.

2.)    Die Kreisverwaltung berichtet gegenüber dem Kreistag und seinen Fachausschüssen mindestens einmal im Jahr zum Thema Arbeitsschutz im Kreis Coesfeld.

3.)    Den politischen Gremien soll dabei auch ein Bericht über die durchgeführten Kontrollen in den Betrieben und Verwaltungen im Kreis Coesfeld vorgelegt werden, dabei sollen die Kontrolldichte und die verhängten Bußgelder mitgeteilt werden.

4.)    Im nichtöffentlichen Teil können bei entsprechenden Nachfragen der Kreistagsabgeordneten und sachkundigen Bürgerinnen und Bürger die betroffenen Firmen benannt und das im Einzelnen verhängte Bußgeld der Höhe nach beziffert werden.

5.)    Nach dem Arbeitsschutzgesetz kann sowohl eine Ordnungswidrigkeit als auch eine Straftat vorliegen. Sollten Straftaten vorliegen, sollte über den Ausgaben des Verfahrens im nichtöffentlichen Teil berichtet werden.

Insbesondere solle der Landrat demnach beauftragt werden, bei den zuständigen Institutionen z. B. der Bezirksregierung im Hinblick auf den Arbeitsschutz Informationen zur Kontrolle von Betrieben, zur Kontrolldichte, zur Anzahl der damit beschäftigten Mitarbeitenden und zu Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren einzuholen. Ggf. könnten im nichtöffentlichen Teil dann auch konkrete Angaben zu einzelnen Betrieben und dem Ausgang von Ordnungswidrigkeiten- und Strafverfahren gemacht werden. Es sei wichtig, dem Arbeitsschutz einen hohen Stellenwert einzuräumen.

 

Vorsitzende Raack bedankt sich für den Antrag.

Ktabg. Willms weist zunächst darauf hin, dass der ergänzende Antrag ihrer Fraktion nicht vorliege. Sie erklärt, dass Arbeitsschutz aber ohne Frage sehr wichtig sei. Sie hält es für notwendig, den Antrag fraktionsintern zu beraten.

Ktabg. Vogt erklärt, dass z. B. die Möglichkeit der online-Arbeitsschutzbeschwerde viel zu wenig bekannt sei. Es gebe hierzu z. B. keine Informationen in mehreren Sprachen.

Ktabg. Lützenkirchen unterstützt die Inhalte des Antrages der SPD-Fraktion. Er hält es für sinnvoll, die Bezirksregierung um einen Vortrag zu dieser Problematik in der nächsten Ausschusssitzung zu bitten.

S. B. Bickhove-Swiderski stimmt zu, dass zunächst fraktionsinterne Beratungen sinnvoll seien.

 

Vorsitzende Raack stellt den Antrag im Einvernehmen mit den Ausschussmitgliedern daher zunächst zurück und hält fest, dass ein Vertreter/eine Vertreterin der Bezirksregierung in die nächste Sitzung eingeladen werden solle, um dort zum Thema Arbeitsschutz aus Sicht der Bezirksregierung zu berichten und für Fragen der Ausschussmitglieder zur Verfügung zu stehen.