Neues Beratungsangebot in Ascheberg

 

Dez. Schütt teilt mit:

„Die Pflege- und Wohnberatung des Kreises Coesfeld bietet in enger Kooperation mit der Gemeinde Ascheberg unter dem Motto „Je früher desto besser – Länger gut leben in DAH“ (Davensberg, Ascheberg, Herbern) erstmals eine freiwillige, kostenlose Beratung im eigenen Zuhause an.

 

Nach einer Auftaktveranstaltung der Gemeinde Ascheberg und des Kreises Coesfeld am 05.04.2022 in Ascheberg-Herbern wurden alle für alle Bürgerinnen und Bürger ab Vollendung des 75. Lebensjahres in Ascheberg über das Angebot informiert. Mittels einer Postkarte als Rückantwort haben sie die Möglichkeit, einen Termin für einen Hausbesuch zu vereinbaren. Begonnen wurde mit Nachfragenden aus dem Ortsteil Ascheberg, für interessierte Bewohnerinnen und Bewohner der Ortsteile Davensberg und Herbern erfolgen Besuchstermine ab dem Monat Juni 2022.

 

Drei Beraterinnen mit gesundheitlichem oder sozialem Fachwissen möchten in vertrauensvoller Atmosphäre individuelle Fragen und Wünsche von älteren Menschen oder deren Angehörigen zu beantworten. Ziel ist es, dass ältere Menschen in Ascheberg, Davensberg und Herbern so lange wie möglich gut im eigenen Zuhause wohnen können. Die Beraterinnen informieren bei Bedarf auch über örtliche Angebote zu sozialem Austausch und Treffen. Auch Angehörige oder andere Vertrauenspersonen können auf Wunsch an diesem Gespräch teilnehmen. Mögliche weitere Gesprächsthemen sind auch Anregungen und Wünsche der Bürgerinnen und Bürger, die den jeweiligen Ortsteil betreffen und bei Bedarf an die Gemeinde weitergeleitet werden. So können z.B. enge Stellen im Ort, die mit einem Rollstuhl oder Rollator nicht zu passieren sind, zeitnahe verändert werden.

 

Nach Abschluss des Projektes – voraussichtlich im Oktober 2022 - soll gemeinsam mit der Gemeinde Ascheberg eine Auswertung der Gesprächsergebnisse und ggf. der sich daraus ergebenden Handlungsbedarfe erfolgen.“

 

 

 

Info zu aktuellen Gesetzgebungsverfahren im Sozialrecht

 

Dez. Schütt informiert:

„Im Zusammenhang mit der Corona Pandemie, der Ukrainekrise und den erhöhten Energiepreisen, sowie aus den Koalitionsvereinbarungen der Bundesregierung gibt es aktuell einige Gesetzesänderungen oder -vorhaben im Sozialrecht, auf die hier auszugsweise hingewiesen wird.

 

Im Zusammenhang mit der geplanten Einführung eines Bürgergeldes anstelle der Grundsicherung für Arbeitsuchende im SGB II sind in einem ersten Schritt mit dem 11. Änderungsgesetz SGB II einige Änderungen geplant:

-          Mit einem sog. „Sanktionsmoratorium“ werden Sanktionsmöglichkeiten im SGB II auf Meldeversäumnisse und auch in der Höhe zunächst nur vorübergehend beschränkt.

 

Weitere neue Regelungen enthält das „Sofortzuschlags- und Einmalzahlungsgesetz“ mit folgenden Inhalten:

-          Gewährung einer Einmalzahlung zum Ausgleich von Folgen der Corona-Pandemie an erwachsene Leistungsbeziehende in Höhe von 200 € (Juli 2022) für Leistungsbeziehende nach dem SGB II, XII oder AsylbLG

-          Gewährung eines Sofortzuschlags für von Armut betroffene Kinder in Höhe von mtl. 20 € an Kinder und Jugendliche im Leistungsbezug des SGB II, XII oder AsylbLG

-          Darüber hinaus wird in dem Gesetz auch der geplante Rechtskreiswechsel ukrainischer Geflüchteter vom AsylbLG in die Regelsysteme nach den Sozialgesetzbüchern zum 01.06.2022 erfolgen. (bereits in der Umsetzung)

 

Die weitere Umsetzung des Bürgergeldes mit einer Verstetigung des vereinfachten Zugangs (d.h. die ersten beide Jahre Leistungsbezug ohne Anrechnung von Vermögen, verlängerte Übernahme der Kosten der Unterkunft bei Unangemessenheit), einer Veränderung der Sanktionsregelungen oder auch der Verlängerung des § 16 i SGB II ist für die Zeit ab dem 01.01.2023 in Planung.

 

Erst in einer dritten Stufe sollen Regelung zu Freibeträgen bei der Einkommensanrechnung, Horizontal-/Vertikalanrechnung beim Einkommen, Regelsätze, Kindergrundsicherung und Zielsteuerung umgesetzt werden, wobei derzeit nicht absehbar ist, wann und in welcher Form diese Vorhaben konkret umgesetzt werden.

 

Mit dem Heizkostenzuschussgesetz werden einkommensschwächere Haushalte im Wohngeld, BAföG-Empfangende sowie Beziehende der Berufsausbildungsbeihilfe aufgrund der stark gestiegenen Energiepreise über einen einmaligen Zuschuss unterstützt werden. Ein-Personen-Haushalten werden nun 270 € ausgezahlt. Für einen Zwei-Personen-Haushalt sollen 350 € und 70 € für jedes weitere Familienmitglied gewährt werden. (Gesetz tritt am 01.06.2022 in Kraft)“

 

 

 

Projekt für Wohnungslose im Kreis Coesfeld – Endlich ein Zuhause

 

Dez. Schütt führt aus:

„Im Juni 2019 initiierte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) das Förderangebot „Endlich ein ZUHAUSE!“. Auslöser für diese Landesinitiative war, dass in den Jahren zuvor insbesondere im ländlichen Raum Nordrhein-Westfalens zunehmend Menschen ungewollt ohne Wohnung lebten. So standen die Kommunen im Sommer 2017 und 2018 vor der Herausforderung, für eine große Zahl von Menschen, die in NRW Zuflucht suchten, Unterbringungsmöglichkeiten zu schaffen.

 

Die Landesinitiative verfolgt im Wesentlichen drei Ziele: das Verhindern von Wohnungsverlusten, die Schaffung von Wohnraum für Menschen ohne eigene Wohnung sowie die Verbesserung der Lebenslage von obdachlosen, wohnungslosen oder vom Wohnungsverlust bedrohten Menschen.

 

Ende 2021 wurde die Landesinitiative auf ganz Nordrhein-Westfalen (befristet bis zum 28.02.2025) aus REACT-EU-Mitteln ausgeweitet. So wurde ermöglicht, dass auch noch die Kreise und kreisfreien Städten, die bisher nicht in die Gunst der Förderung gekommen sind, die präventiven und nachgehenden Wohnungsnotfallhilfen personell aufzubauen und zu verstärken sowie eine intensive Wohnraumakquise zu betreiben.

 

Auch der Kreis Coesfeld hat sich an den Förderaufrufen der Landesinitiative beteiligt. Der erste Zuwendungsbescheid ab 01.03.2022 - 31.03.2023 ist bereits durch die Bezirksregierung Münster erteilt worden. Der Bescheid für den weiteren Förderzeitraum bis insgesamt 2025 wird noch erwartet.

Derzeit befindet sich der Kreis Coesfeld hier in Austauschen mit den kooperierenden Dritten: Alexianer IBP GmbH, Verein für katholische Arbeiterkolonien in Westfalen und der Wohnbau Westmünsterland eG.

 

Durch die Weiterleitung der durch das Projekt bewilligten Mittel können 90 % der Projektkosten gedeckt werden. Der Eigenanteil in Höhe von 10 % wird durch Kreistagsbeschluss vom 30.03.2022 über Kreismittel übernommen und entsprechend an die Dritten weitergeleitet.

 

Start des Projektes ist der 15.05.2022.“