Beschluss: Kenntnis genommen

ALin Winkler weist darauf hin, dass trotz der im Jahr 2022 deutlich angestiegenen Infektionszahlen weniger Todesfälle zu beklagen seien. Dies deute darauf hin, dass die Impfungen einen guten Schutz gegen schwere Krankheitsverläufe böten. Zum anderen läge dies aber auch an der vorherrschenden Omikron-Variante.

ALin Winkler erläutert, dass in der absoluten Höchstphase die Unterstützung durch die Bundeswehr weggefallen sei, so dass die Kontaktnachverfolgung deutlich habe eingeschränkt werden müssen. Inzwischen würden selbst positiv Getestete nicht mehr kontaktiert. Nach wie vor kontaktiert würden jedoch Menschen über 70 Jahre, die nicht in Altenheimen wohnen. Die Anfragen bei der Hotline hätten nachgelassen.

Nach wie vor bestünden aber weitreichende Meldepflichten, die Arbeitskapazitäten binden würden.

Dez. Schütt ergänzt im Hinblick auf die Arbeitsbelastung des Gesundheitsamtes, dass von dort nach Absprache mit den kreisangehörigen Kommunen nunmehr auch die Erstuntersuchungen der ukrainischen Flüchtlinge durchgeführt würden. Als Ort sei hierfür die Impfstelle in Lüdinghausen ausgesucht worden. Gleichzeitig sollen den Flüchtlingen auch Impfungen angeboten werden.

 

S. B. Kleinschmidt fragt, ob es bereits Pläne im Hinblick auf den Herbst gebe. ALin Winkler erklärt, dass im Gesundheitsamt durchaus Überlegungen angestellt würden. Allerdings sei man an die rechtlichen Vorgaben durch Land und Bund gebunden; hier gebe es zurzeit noch keine Hinweise auf die zukünftige Vorgehensweise. Dez. Schütt ergänzt, dass der Kreis Coesfeld besser auf eine neue Welle vorbereitet sei als noch im vergangenen Jahr. Die bestehenden Strukturen würden möglichst lange erhalten bleiben, so dass kurzfristig auf erneut steigende Fallzahlen reagiert werden könne.

 

S. B. Ahlers lobt den guten Informationsfluss seitens des Kreises Coesfeld.

Ktabg. Vogt erkundigt sich nach der Impfquote der Bewohner/innen in Altenheimen und der Mitarbeitenden. ALin Winkler erklärt, dass das von der Impflicht betroffene Personal weiter gefasst sei. Es seien insgesamt 7.350 Beschäftigte betroffen. Aktuell seien 172 Personen gemeldet worden, bei denen kein Immunitätsnachweis vorliege. Hier müsse in jedem Einzelfall eine Überprüfung stattfinden und auch ggf. Zeugnisse über Kontraindikationen ärztlich geprüft werden.  Dez. Schütt erklärt, dass bei der letzten Meldung ca. 95 % der Bewohner/innen geimpft gewesen seien und nur ca. 1,5 % der Mitarbeitenden nicht.

 

S. B. Bickhove-Swiderski fragt, wie die Auswirkungen des „Affenpocken“-Virus eingeschätzt würden. ALin Winkler erklärt, dass die Virusfamilie bekannt sei. Es gebe aber zurzeit keine Erklärung dafür, dass die Erkrankung in verschiedenen Ländern gleichzeitig auftrete. Dieser Verlauf sei so nicht zu erwarten gewesen. Es sei zwischen zwei Virusvarianten zu unterscheiden, der westafrikanischen und der südafrikanischen. Die Letalität betrage bei der westafrikanischen Variante 1 % und bei der südafrikanischen 10 – 11 %. Die Entwicklung dieses Virus gelte es zu beobachten. Zu den möglichen Quarantäneregelungen gebe es in Deutschland noch keine Vorgaben; in Großbritannien seien 21 Tage vorgesehen. ALin Winkler geht davon aus, dass die im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus geschaffenen Strukturen auch hier hilfreich seien.

Ktabg. Crämer-Gembalczyk fragt nach, ob Pockenimpfstoff verfügbar sei. ALin Winkler erklärt, dass sie dies nicht genau wisse aber davon ausgehe, dass dieser ggf. schnell herstellbar sei.