Sitzung: 24.05.2022 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: Kenntnis genommen
ALin Winkler weist darauf hin, dass trotz der im Jahr 2022 deutlich
angestiegenen Infektionszahlen weniger Todesfälle zu beklagen seien. Dies deute
darauf hin, dass die Impfungen einen guten Schutz gegen schwere
Krankheitsverläufe böten. Zum anderen läge dies aber auch an der
vorherrschenden Omikron-Variante.
ALin Winkler erläutert, dass in der absoluten Höchstphase die
Unterstützung durch die Bundeswehr weggefallen sei, so dass die
Kontaktnachverfolgung deutlich habe eingeschränkt werden müssen. Inzwischen
würden selbst positiv Getestete nicht mehr kontaktiert. Nach wie vor kontaktiert
würden jedoch Menschen über 70 Jahre, die nicht in Altenheimen wohnen. Die
Anfragen bei der Hotline hätten nachgelassen.
Nach wie vor bestünden aber weitreichende Meldepflichten, die
Arbeitskapazitäten binden würden.
Dez. Schütt ergänzt im Hinblick auf die Arbeitsbelastung des
Gesundheitsamtes, dass von dort nach Absprache mit den kreisangehörigen
Kommunen nunmehr auch die Erstuntersuchungen der ukrainischen Flüchtlinge
durchgeführt würden. Als Ort sei hierfür die Impfstelle in Lüdinghausen
ausgesucht worden. Gleichzeitig sollen den Flüchtlingen auch Impfungen
angeboten werden.
S. B. Kleinschmidt fragt, ob es bereits Pläne im Hinblick auf den
Herbst gebe. ALin Winkler erklärt, dass im Gesundheitsamt durchaus Überlegungen
angestellt würden. Allerdings sei man an die rechtlichen Vorgaben durch Land
und Bund gebunden; hier gebe es zurzeit noch keine Hinweise auf die zukünftige
Vorgehensweise. Dez. Schütt ergänzt, dass der Kreis Coesfeld besser auf eine
neue Welle vorbereitet sei als noch im vergangenen Jahr. Die bestehenden
Strukturen würden möglichst lange erhalten bleiben, so dass kurzfristig auf
erneut steigende Fallzahlen reagiert werden könne.
S. B. Ahlers lobt den guten Informationsfluss seitens des Kreises
Coesfeld.
Ktabg. Vogt erkundigt sich nach der Impfquote der Bewohner/innen in
Altenheimen und der Mitarbeitenden. ALin Winkler erklärt, dass das von der
Impflicht betroffene Personal weiter gefasst sei. Es seien insgesamt 7.350
Beschäftigte betroffen. Aktuell seien 172 Personen gemeldet worden, bei denen
kein Immunitätsnachweis vorliege. Hier müsse in jedem Einzelfall eine
Überprüfung stattfinden und auch ggf. Zeugnisse über Kontraindikationen
ärztlich geprüft werden. Dez. Schütt
erklärt, dass bei der letzten Meldung ca. 95 % der Bewohner/innen geimpft
gewesen seien und nur ca. 1,5 % der Mitarbeitenden nicht.
S. B. Bickhove-Swiderski fragt, wie die Auswirkungen des „Affenpocken“-Virus
eingeschätzt würden. ALin Winkler erklärt, dass die Virusfamilie bekannt sei.
Es gebe aber zurzeit keine Erklärung dafür, dass die Erkrankung in
verschiedenen Ländern gleichzeitig auftrete. Dieser Verlauf sei so nicht zu
erwarten gewesen. Es sei zwischen zwei Virusvarianten zu unterscheiden, der
westafrikanischen und der südafrikanischen. Die Letalität betrage bei der
westafrikanischen Variante 1 % und bei der südafrikanischen 10 – 11 %. Die
Entwicklung dieses Virus gelte es zu beobachten. Zu den möglichen
Quarantäneregelungen gebe es in Deutschland noch keine Vorgaben; in
Großbritannien seien 21 Tage vorgesehen. ALin Winkler geht davon aus, dass die
im Rahmen der Bekämpfung des Coronavirus geschaffenen Strukturen auch hier
hilfreich seien.
Ktabg.
Crämer-Gembalczyk fragt nach, ob Pockenimpfstoff verfügbar sei. ALin Winkler
erklärt, dass sie dies nicht genau wisse aber davon ausgehe, dass dieser ggf.
schnell herstellbar sei.