Ktabg. Lunemann verlässt die Ausschusssitzung um 18:16 Uhr.

Es sind nun 20 stimmberechtigte Ausschussmitglieder anwesend.

 

Ktabg. Wozniak fragt, warum der Kreis die Füchtelner Mühle gekauft habe und welche Prüfungen der Kreis vor dem Kauf durchgeführt habe.

 

KD Dr. Tepe sicherte zu, dies bei der zuständigen Stelle zu erfragen und dem Protokoll dieser Sitzung beizufügen.

 

Folgende Stellungnahme erfolgte im Nachgang zur Sitzung durch Herrn Bölte:

 

Für den Kreis Coesfeld und die Stadt Olfen bestand Ende 2020 - nach eingehenden Verhandlungen mit dem vorherigen privaten Eigentümer der Wasserkraftanlage Füchtelner Mühle - die Möglichkeit, die Liegenschaft mit Maschinengebäude, Grundstücken und allen vorhandenen technischen Einrichtungen sowie dem Wasser-Einlaufbereich mit Rechenanlage und Grundstück zu erwerben. Ziel des Kreises Coesfeld und der Stadt Olfen im Zusammenhang mit dem Erwerb war und ist, die weiteren Nutzungsoptionen in Art und Umfang gemeinsam und in Abstimmung mit der Unteren Wasserbehörde bestimmen zu können. Gleichzeitig bietet ein Erwerb der Anlage dem Kreis und der Stadt, in Verbindung mit einer Modernisierung und dem Betrieb der Anlage durch die GFC, die operative Nutzungsmöglichkeit zur Erzeugung regenerativer Energie aus Wasserkraft.

 

Hinsichtlich der Ermittlung des Verkehrswertes wurde der Gutachterausschuss für den Kreis Coesfeld beauftragt, ein unabhängiges Wertgutachten für die Liegenschaft zu erstellen. Der Gutachterausschuss seinerseits zog dazu einen Sachverständigen für Wasserkraft- und Stauanlagen hinzu, der ein umfangreiches Zustandsgutachten erstellt hat.  Der im Wertgutachten ermittelte Verkehrswert des Grundstückes mit Gebäude und Anlagentechnik berücksichtigt dabei den sanierungsbedürftigen Zustand der Wasserkraftanlage und insbesondere des Stauwehres. Eine vollständige Sanierung der Wehranlage wurde insoweit bereits bei der Ermittlung des Verkehrswertes und des Kaufpreises mit einkalkuliert.

 

Nicht vorhergesehen werden konnte lediglich, dass nach der Zustandskontrolle für die konkrete technische Ausführungsplanung der Sanierung, ein Schließen der Wehrtore - aus statischen Gründen - vor Durchführung der bereits geplanten Sanierung nicht mehr möglich war. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten ist es, die Sanierung des Wehres so bald wie möglich durchzuführen und damit die Funktionsfähigkeit der Stauanlage nun so schnell wie möglich wiederherzustellen.