Sitzung: 02.06.2022 Ausschuss für Mobilität, Infrastruktur und Kreisentwicklung
Ktabg. Lunemann verlässt die Ausschusssitzung um 18:16 Uhr.
Es sind nun 20 stimmberechtigte Ausschussmitglieder anwesend.
Ktabg. Wozniak fragt, warum der Kreis die Füchtelner Mühle gekauft habe und welche Prüfungen der Kreis vor dem Kauf durchgeführt habe.
KD Dr. Tepe sicherte zu, dies bei der zuständigen Stelle zu erfragen und dem Protokoll dieser Sitzung beizufügen.
Folgende Stellungnahme erfolgte im Nachgang zur Sitzung durch Herrn Bölte:
Für den Kreis Coesfeld
und die Stadt Olfen bestand Ende 2020 - nach eingehenden Verhandlungen mit dem
vorherigen privaten Eigentümer der Wasserkraftanlage Füchtelner Mühle - die
Möglichkeit, die Liegenschaft mit Maschinengebäude, Grundstücken und allen
vorhandenen technischen Einrichtungen sowie dem Wasser-Einlaufbereich mit
Rechenanlage und Grundstück zu erwerben. Ziel des Kreises Coesfeld und der
Stadt Olfen im Zusammenhang mit dem Erwerb war und ist, die weiteren
Nutzungsoptionen in Art und Umfang gemeinsam und in Abstimmung mit der Unteren
Wasserbehörde bestimmen zu können. Gleichzeitig bietet ein Erwerb der Anlage
dem Kreis und der Stadt, in Verbindung mit einer Modernisierung und dem Betrieb
der Anlage durch die GFC, die operative Nutzungsmöglichkeit zur Erzeugung
regenerativer Energie aus Wasserkraft.
Hinsichtlich der
Ermittlung des Verkehrswertes wurde der Gutachterausschuss für den Kreis
Coesfeld beauftragt, ein unabhängiges Wertgutachten für die Liegenschaft zu
erstellen. Der Gutachterausschuss seinerseits zog dazu einen Sachverständigen
für Wasserkraft- und Stauanlagen hinzu, der ein umfangreiches Zustandsgutachten
erstellt hat. Der im Wertgutachten ermittelte Verkehrswert des
Grundstückes mit Gebäude und Anlagentechnik berücksichtigt dabei den
sanierungsbedürftigen Zustand der Wasserkraftanlage und insbesondere des
Stauwehres. Eine vollständige Sanierung der Wehranlage wurde insoweit bereits
bei der Ermittlung des Verkehrswertes und des Kaufpreises mit einkalkuliert.
Nicht vorhergesehen
werden konnte lediglich, dass nach der Zustandskontrolle für die konkrete
technische Ausführungsplanung der Sanierung, ein Schließen der Wehrtore - aus
statischen Gründen - vor Durchführung der bereits geplanten Sanierung nicht
mehr möglich war. Gemeinsames Ziel aller Beteiligten ist es, die Sanierung des
Wehres so bald wie möglich durchzuführen und damit die Funktionsfähigkeit der
Stauanlage nun so schnell wie möglich wiederherzustellen.