Sitzung: 24.05.2022 Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit
Beschluss: zurückgestellt
Vorlage: SV-10-0598
Unter Bezug auf die als Tischvorlage ausgelegte Sitzungsvorlage
erläutert Dez. Schütt, dass im Hinblick auf die bis zur Entscheidung durch das
Bundesverwaltungsgericht unklaren Rechtslage auf die Durchsetzung von
Erstattungsansprüchen gegen Verpflichtungsgeber verzichtet worden sei. Aber
auch danach sollte eine Überforderung der Verpflichtungsgeber vermieden werden.
Nach langwierigen Verhandlungen zwischen dem Bund, dem Land Nordrhein-Westfalen
und den kommunalen Spitzenverbänden sei nunmehr die vorgelegte
Rahmenvereinbarung zustande gekommen. Das Land Nordrhein-Westfalen beteilige
sich danach zur Hälfte an dem kommunalfinanzierten Anteil an den
Gesamtforderungsausfällen. Der Kreis Coesfeld erhalte einen Betrag von ca.
37.000 €.
Ktabg. Willms hält die Vorgehensweise für nachvollziehbar, möchte
jedoch den Beschluss in den Kreisausschuss verschieben, um Beratungen in den
Fraktionen zu ermöglichen.
Vorsitzende Raack lässt im Einvernehmen mit den Ausschussmitgliedern
nicht über den Beschluss abstimmen.
Ohne förmliche Beschlussfassung wird der Tagesordnungspunkt an den
Kreisausschuss verwiesen.