Beschluss: zurückgestellt

Unter Bezug auf die als Tischvorlage ausgelegte Sitzungsvorlage erläutert Dez. Schütt, dass im Hinblick auf die bis zur Entscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht unklaren Rechtslage auf die Durchsetzung von Erstattungsansprüchen gegen Verpflichtungsgeber verzichtet worden sei. Aber auch danach sollte eine Überforderung der Verpflichtungsgeber vermieden werden. Nach langwierigen Verhandlungen zwischen dem Bund, dem Land Nordrhein-Westfalen und den kommunalen Spitzenverbänden sei nunmehr die vorgelegte Rahmenvereinbarung zustande gekommen. Das Land Nordrhein-Westfalen beteilige sich danach zur Hälfte an dem kommunalfinanzierten Anteil an den Gesamtforderungsausfällen. Der Kreis Coesfeld erhalte einen Betrag von ca. 37.000 €.

Ktabg. Willms hält die Vorgehensweise für nachvollziehbar, möchte jedoch den Beschluss in den Kreisausschuss verschieben, um Beratungen in den Fraktionen zu ermöglichen.

Vorsitzende Raack lässt im Einvernehmen mit den Ausschussmitgliedern nicht über den Beschluss abstimmen.

 

Ohne förmliche Beschlussfassung wird der Tagesordnungspunkt an den Kreisausschuss verwiesen.