Sitzung: 17.12.2003 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SV-6-0752
Beschluss:
1. Die Gebührenbedarfsberechnung für Amtshandlungen nach dem Fleischhygienegesetz und Geflügelfleischhygienegesetz (Anlage 1) für das Jahr 2004 wird zur Kenntnis genommen.
2. Die im Entwurf als Anlage 2 beigefügte Satzung über die Erhebung von Gebühren für Amtshandlungen nach dem Fleischhygienegesetz und Geflügelfleischhygienegesetz wird beschlossen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig