Beschluss: Kenntnis genommen

Anhand der als Anlage 1 beigefügten Powerpoint-Präsentation stellt Dez. Schütt den aktuellen Stand und die Entwicklung der Zahl der ukrainischen Flüchtlinge im Kreis Coesfeld insgesamt und nach den einzelnen Rechtskreisen des AsylbLG, des SGB XII und des SGB II sowie nach Alter, Geschlecht und Wohnort dar.

Er weist darauf hin, dass die ausgewiesene geringere Zahl der ukrainischen Geflüchteten vom 28.08.2022 im Vergleich zum 18.07.2022 Folge einer Bereinigung der Fallzahlen sei, da einige Fälle doppelt erfasst gewesen seien. Die tatsächliche Zahl der ukrainischen Geflüchteten sei nicht gesunken. Ein Großteil der aus der Ukraine geflüchteten Personen befinde sich bereits im Leistungsbezug nach dem SGB II. Er macht deutlich, dass zwar bereits 122 Personen in Sprachkurse vermittelt worden seien und weitere Kurse geplant seien, der Bedarf an Sprachkursplätzen aber wohl nicht vollständig gedeckt werden könne.

Es sei inzwischen eine Maßnahmeidee zum Profiling der ukrainischen Geflüchteten entwickelt worden, die nach bereits erfolgten Gesprächen mit Trägern und Wohlfahrtsverbänden anlaufe.

Inzwischen seien die Erstkontakte mit den aus der Ukraine geflüchteten Personen in vielen Fällen erfolgt, was seiner Meinung nach ein fantastisches Ergebnis sei. Den Städten und Gemeinden im Kreis sei daher ein großes Lob auszusprechen.

 

Dez. Schütt sichert zu, die übliche Präsentation der Fallzahlen zur Betreuung geflüchteter Menschen im SGB II der Niederschrift beizufügen (siehe Anlage 2).

 

Ktabg. Wessels erkundigt sich, wie viele Sprachkurse bereits laufen, wie hoch der Bedarf noch sei und wie man gedenke, diesen zu decken. AL Schenk erklärt, dass 122 ukrainische Geflüchtete bereits in Sprachkurse vermittelt worden seien. Man stehe mit 4 Trägern in Kontakt. Insgesamt seien 14 weitere Kurse geplant, die insgesamt 260 bis 270 Teilnehmende abdecken könnten.

Hierbei sei jedoch zu berücksichtigen, dass nicht nur ukrainische Geflüchtete diesen Sprachkursen zugewiesen werden könnten. Dass der Bedarf noch nicht vollständig gedeckt werden könne, sei maßgeblich durch Personal- und Raumnot bei den Trägern verursacht.

 

Auf den Hinweis von Ktabg. Lütkecosmann, dass ein Profiling auch für Geflüchtete aus anderen Ländern sinnvoll und geboten sei, erklärt AL Schenk, dass dieses Angebot zunächst nur speziell für die Geflüchteten aus der Ukraine entwickelt werde. Die Anregung werde jedoch aufgenommen und eine Bedarfsabfrage für die anderen Flüchtlingsgruppen erwogen. Dez. Schütt ergänzt, dass das Case-Management des KIM entsprechende Bedarfe ermitteln könne.