Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 24, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

1.   Die im Entwurf beigefügte "Satzung zum Teilhabebeirat des Kreises Coesfeld zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung" wird mit dem Zusatz unter Nr. 2 beschlossen.

 

2.   Im beigefügten Satzungsentwurf wird die Zusammensetzung der beratenden Mitglieder ergänzt durch den Zusatz, der unter § 3 Nr. 2 Buchstabe h) einzufügen ist: "eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der nicht einer Fraktion angehörigen Mitglieder des Kreistages."

 

3.   Zu § 9 Abs. 3 der Satzung zum Teilhabebeirat werden vorbehaltlich des jeweiligen Haushaltsbeschlusses Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € pro Jahr für bestimmte Zwecke (z.B. barrierefreie Veranstaltungen, Aktionen des Teilhabebeirates) zur Förderung der Aufgabenwahrnehmung des Beirats sowie der Interessenvertretung und politischen Teilhabe (Partizipation) von Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld bereitgestellt.

 


Vorsitzende Raack betont, dass die Treffen zur Erarbeitung der Satzung sehr wertschätzend gewesen seien und bedankt sich bei der Verwaltung für deren Engagement. Dez. Schütt erklärt, er werde dieses Lob gerne weiterleiten. Er erklärt, dass in der heutigen Sitzung lediglich eine Abstimmung über die Satzung und über die Punkte 2 und 3 des Beschlussvorschlags erfolgen solle. Über die Benennung der Mitglieder des Teilhabebeirates werde der Kreistag dann im Rahmen einer separaten Sitzungsvorlage beschließen.

Er regt an, dass die Fraktionen und ggf. die fraktionslosen Mitglieder des Ausschusses bereits jetzt deren Vertreter/innen für den Teilhabebeirat benennen, um keine Zeit mehr zu verlieren. Auch die Bürgermeisterkonferenz werde über die Besetzung des Teilhabebeirates mit Vertreter/innen der Städte und Gemeinden beraten.

 

Ktabg. Wessels teilt mit, dass die CDU-Fraktion gegen den Beschlussvorschlag keine Bedenken habe. Er betont, dass die Bürgermeisterkonferenz nicht über die Besetzung des Teilhabebeirates beschließen könne, sondern dem Kreistag lediglich einen Vorschlag unterbreiten könne.

 

Ktabg. Vogt bestätigt dies und macht deutlich, dass in manchen Orten bereits ein Beirat existiere, so dass es Sinn mache, deren Mitglieder in den Teilhabebeirat zu entsenden. Ansonsten sei es richtig und gut, dass die Gründung des Teilhabebeirates nun unmittelbar bevorstehe. Die SPD-Fraktion würde daher dem Beschlussvorschlag ebenfalls positiv gegenüberstehen.

 

Auf Nachfrage von Ktabg. Wobbe erklärt Dez. Schütt, dass für die Teilhabebeiratsmitglieder auch Stellvertreterinnen bzw. Stellvertreter vorgesehen seien.

 

Im Anschluss benennen sowohl Ktabg. Crämer-Gembalczyk als auch einige Fraktionen deren Vertreter/innen und Stellvertreter/innen für den Teilhabebeirat. Die übrigen Fraktionen würden die Namen nachreichen.

 

Vorsitzende Raack stellt fest, dass über die Benennung der Mitglieder des Teilhabebeirates im heutigen Ausschuss keine Entscheidung zu treffen sei und lässt sodann über den Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

Ja:

24

Nein:

  0

Enthaltung:

  0