Beschluss: Kenntnis genommen

Frau Susanne Terwey von der Beratungsstelle der Verbraucherzentrale NRW in Dülmen berichtet anhand der als Anlage 1 beigefügten Präsentation über die Tätigkeiten der Verbraucherzentrale.

Anschließend fragt Ktabg. Mondwurf nach, ob der Personalbestand mit drei Personen ausreiche, um die Nachfrage zu bewältigen. Frau Terwey berichtet, dass sie bis vor vier Monaten diese Frage bejaht hätte. Aktuell gebe es aber eine Vielzahl an Anfragen vor allem im Energiebereich, die sie nur mit deutlichen Wartezeiten für die Verbraucher/innen abarbeiten können. Zudem sei sie an die Finanzierung der Verbraucherzentrale NRW gebunden. Ktabg. Mondwurf erkundigt sich, ob eine Welle von Privatinsolvenzen zu erwarten sei und ob es aktuell einen Austausch mit den Stadtwerken gäbe. Frau Terwey kann die Frage zu den Privatinsolvenzen schwer einschätzen, aber es sei Fakt, dass die Energiekosten teilweise drei bis vier Mal so hoch seien und gerade Geringverdiener damit zu kämpfen haben. Zudem möchte Sie gerne die Stadtwerke, aber auch weitere Beteiligte wie zum Beispiel die Schuldnerberatungsstellen, an einen runden Tisch holen und sich austauschen.

Ktabg. Waldmann dankt für die Arbeit in den letzten Jahren und fragt nach, ob die genannte Kontaktzahl der beratenen Personenzahl entspreche. Frau Terwey erläutert, dass die 213 Rechtsvertretungen Fälle sind, die mehrere Beratungen benötigen. Also es wird eine Person gezählt, aber auf eine Person kommen mehrere Beratungskontakte. Ktabg. Waldmann regen die 8-monatige Wartezeit für Bürgerinnen und Bürger, die auf einen vor Ort Termin zur Energieberatung vereinbaren wollen, zum Nachdenken an und er fragt nach, was zusätzlich noch angeboten werden könne. Frau Terwey würde gerne mehr anbieten, aber es gebe aktuell auf dem Markt auch keine entsprechenden Berater mehr.

Ktabg. Geuking möchte wissen, ob es Personen gebe, die auch vorsorglich zur Beratung in die Verbraucherberatung in Dülmen kommen. Frau Terwey bejaht dies, aber dies seien meist Personen, die schon mal beraten wurden. Es seien vorwiegend Personen, bei denen sich etwas verändert hat und nun eine Beratung wünschen.

Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann fasst zusammen, dass der Beratungsbedarf künftig steigen werde und daher der im Haushalt 2023 veranschlagte, erhöhte Zuschuss gerechtfertigt sei. Die Sitzungsvorlage wird zur Kenntnis genommen.