Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 52, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

1.      Die im Entwurf der Sitzungsvorlage beigefügte "Satzung zum Teilhabebeirat des Kreises Coesfeld zur Wahrung der Belange von Menschen mit Behinderung" wird mit dem Zusatz unter Nr. 2 beschlossen.

 

2.      In dem der Sitzungsvorlage beigefügten Satzungsentwurf wird die Zusammensetzung der beratenden Mitglieder ergänzt durch den Zusatz, der unter § 3 Nr. 2 Buchstabe h) einzufügen ist: "eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der nicht einer Fraktion angehörigen Mitglieder des Kreistages."

 

3.      Zu § 9 Abs. 3 der Satzung zum Teilhabebeirat werden vorbehaltlich des jeweiligen Haushaltsbeschlusses Haushaltsmittel in Höhe von 10.000 € pro Jahr für bestimmte Zwecke (z.B. barrierefreie Veranstaltungen, Aktionen des Teilhabebeirates) zur Förderung der Aufgabenwahrnehmung des Beirats sowie der Interessenvertretung und politischen Teilhabe (Partizipation) von Menschen mit Behinderung im Kreis Coesfeld bereitgestellt.


Landrat Dr. Schulze Pellengahr bedankt sich bei Dezernent Schütt und seinem Team für die geleistete und durch die Coronapandemie erschwerte Vorarbeit. Es sei eine gut investierte Zeit gewesen, denn mit der Einrichtung des Teilhabebeirates gehe ein lang gehegter Wunsch vieler Betroffener in Erfüllung.


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig