Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss beschließt die Durchführung eines Ausschreibungsverfahrens zur Übertragung der Pflichten zur Tierkörperbeseitigung auf einen Dritten durch Beleihung.

 

 

 


Ktabg. Jansen erkundigt sich, mit wie vielen Tonnen tierischer Nebenprodukte pro Jahr zu rechnen sei. Dezernent Helmich teilt mit, dass er zum Zeitpunkt der Sitzung keine genaue Zahl nennen könne, dies aber der Abteilung 39 – Veterinärdienst und Lebensmittelüberwachung vorläge. Die Antwort werde in der Niederschrift nachgereicht.


Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: einstimmig

 

 

Antwort der Verwaltung:

Mit Blick auf die statistischen Daten des Jahres 2021 erfolgen in den kleineren Schlachtbetrieben jährlich ca. 2.100 Schlachtungen von Großtieren (Rinder, Pferde), ca. 7.700 Schlachtungen von Kleintieren (überwiegend Schweine und Schafe) sowie ca. 38.500 Schlachtungen von Kaninchen.

In den Großbetrieben erfolgen jährlich ca. 2.615.000 Schweinschlachtungen und ca. 760 Schlachtungen anderer Groß- und Kleintiere.

 

In den kleineren Schlachtbetrieben – einschließlich untauglicher Tiere und auf dem Transport verendeter Tiere – fallen ca. 163 t/a tierische Nebenprodukte an, in den zwei Großbetrieben sind es ca. 860 t/a.

In den landwirtschaftlichen Betrieben fallen ca. 5.210 t/a tierische Nebenprodukte an.

Bei sonstigen Anfallstellen bzw. Tieren und tierischen Nebenprodukten (z.B. Haus- und Heimtiere, Labore, Tierarztpraxen, Gehege) sind es ca. 4,3 to/a.

 

Der Niederschrift ist ergänzend hierzu der Entwurf des Leistungsverzeichnisses Tierkörperbeseitigung 2023 – 2026 beigefügt.