Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 42, Nein: 9, Enthaltungen: 1

Nach Aufruf des Tagesordnungspunktes durch Landrat Pixa beantragt Ktabg. Kortmann geheime Abstimmung über den Beschlussvorschlag.

Nach Aufforderung durch Landrat Pixa werden von den Kreistagsfraktionen nach den Bestimmungen der Geschäftsordnung Ktabg. Specker (CDU), Ktabg. Rampe (SPD), Ktabg. Pieper (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) und Ktabg. Mehwald (FDP) zu Stimmzählern benannt.

 

Danach meldet sich Ktabg. Tietze und beantragt, über die Ziffer 1 des Beschlussvorschlages geheim und über die Ziffer 2 offen abzustimmen, wobei die Eingruppierung in die Besoldungsgruppe B 4 mit Wirkung vom 01.05.2004 erfolgen solle.

 

Ktabg. Bergmann führt aus, dass die SPD-Kreistagsfraktion bereits im Vorfeld eine Unterstützung der Wiederwahl des Kreisdirektors signalisiert habe. So werde auch der Beschlussvorschlag zu Ziffer 2 der Sitzungsvorlage mehrheitlich mitgetragen. Mit einem Beschluss bzw. einer Wahl im Gesamtpaket sei man einverstanden.

 

Ktabg. Püning führt für die CDU-Kreistagsfraktion aus, dass auch die CDU für eine Wiederwahl des Kreisdirektors eintrete. Ferner verweist Ktabg. Püning auf den vorliegenden Antrag des Ktabg. Kortmann,  über den vorliegenden Beschlussvorschlag insgesamt geheim abzustimmen. Dies könne jetzt nicht auf Ziffer 1 und 2 unterschieden werden.

 

Landrat Pixa hält dagegen eine Aufteilung des Beschlussvorschlages für möglich.

 

Ktabg. Kortmann begründet seinen Antrag auf geheime Abstimmung damit, dass in der Vergangenheit über mehrere Personalentscheidungen in nichtöffentlicher Sitzung offen abgestimmt worden sei. Da hier aber nun eine Wahl in öffentlicher Sitzung notwendig sei, werde zum Schutz aller Beteiligten eine geheime Abstimmung für sinnvoll angesehen.

 

Landrat Pixa stellt danach fest, dass über den Beschlussvorschlag zu Ziffer 1 geheim abgestimmt werde. Für eine geheime Abstimmung zu Ziffer 2 sei jedoch entsprechend der Geschäftsordnung ein Antrag mindestens eines Fünftels der Kreistagsmitglieder erforderlich.

 

Landrat Pixa stellt sodann den Antrag auf geheime Abstimmung zu Ziffer 2 des Beschlussvorschlages zur Abstimmung:

 

 

Beschluss:

 

Form der Abstimmung:           offen durch Handheben

Abstimmungsergebnis:             5 JA-Stimmen

                                                47 NEIN-Stimmen

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Die Stimmzähler verteilen die Stimmzettel für die geheime Wahl zu Ziffer 1 des Beschlussvorschlages nach namentlichem Aufruf der Kreistagsmitglieder und des Vorsitzenden.

 

Nach Stimmabgabe und Auszählung teilen die Stimmzähler dem Vorsitzenden das Ergebnis mit. Landrat Pixa gibt danach das Ergebnis der Wahl bekannt.

 

Form der Abstimmung:           geheim

Abstimmungsergebnis:           42 JA-Stimmen

                                                  9 NEIN-Stimmen

                                                  1 Enthaltung

 

Landrat Pixa stellt fest, dass Herr Joachim L. Gilbeau mit Wirkung vom 01.05.2004 für weitere acht Jahre zum Kreisdirektor und damit zum allgemeinen Vertreter des Landrates des Kreises Coesfeld wiedergewählt wurde.

 

Landrat Pixa weist unter Bezugnahme auf Vorkommnisse bei einer Wahl im Jahre 1992 darauf hin, dass Kameras nicht im Einsatz waren. Ferner weist Landrat Pixa auf die Bestimmungen der Geschäftsordnung hin, wonach Zweifel an der Richtigkeit des Abstimmungs- oder Wahlergebnisses unverzüglich nach seiner Bekanntgabe geltend gemacht werden müssen. Nach Aufruf des nächsten Tagesordnungspunktes sei dies nicht mehr zulässig.

 

Seitens der Kreistagsmitglieder werden Zweifel an der Richtigkeit des Wahlergebnisses nicht erhoben.

 

Landrat Pixa ruft nunmehr den Antrag des Ktabg. Tietze in Erinnerung, entgegen dem vorliegenden Beschlussvorschlag das Amt des Kreisdirektors mit Wirkung vom 01.04.2004 in die Besoldungsgruppe B 4 der Landesbesoldungsgruppe einzugruppieren.

 

Ktabg. Püning stellt bezogen auf das Wahlergebnis fest, dass Kreisdirektor Gilbeau mit einem breiten Vertrauensvotum wiedergewählt worden sei. Damit habe Herr Gilbeau eine hohe Akzeptanz in diesem Hause gefunden. Der Beschlussvorschlag zu Ziffer 2 der Sitzungsvorlage sehe vor, die Eingruppierung in die nächsthöhere Besoldungsgruppe nicht zeitgleich mit der Wiederwahl durchzuführen, sondern erst zum 01.05.2005. Dies geschehe vor dem Hintergrund der engen Finanzlage. Die bei Laufbahnbeamten vorgenommenen Einschränkungen müssten auch Wahlbeamten zugemutet werden. Es sollte daher, wie in der Sitzungsvorlage vorgeschlagen, verfahren werden.

 

Ktabg. Bergmann verweist auf seinen einleitenden Wortbeitrag und erklärt, dass in Zeiten knapper Finanzen Einsparungen nicht nur auf der Ebene der Sachbearbeiter erfolgen dürften. Die SPD-Kreistagsfraktion werde mehrheitlich dem Beschlussvorschlag zu Ziffer 2 der Sitzungsvorlage zustimmen.

 

Ktabg. Kortmann verweist auf die bereits öffentlich geäußerten prinzipiellen Bedenken zur Stelle des Kreisdirektors. Die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN werde sich zum Beschlussvorschlag zu Ziffer 2 enthalten.

 

Ktabg. Prof. Dr. Schulze zur Wiesche erklärt, dass die Stelle eines Wahlbeamten nicht mit der Stelle eines Laufbahnbeamten vergleichbar sei. Ferner gehe er davon aus, dass die Stelle vor acht Jahren nach B 3 – B 4 ausgeschrieben worden sei. Andererseits mache der Erhöhungsbetrag gemessen am Gesamtetat des Kreises, damit an der Verbesserung der Finanzlage,  nicht viel aus, so Ktabg. Prof. Dr. Schulze zur Wiesche.

 

Landrat Pixa lässt sodann über den Antrag des Ktabg. Tietze, das Amt des Kreisdirektors mit Wirkung vom 01.05.2004 in die Besoldungsgruppe B 4 einzugruppieren, abstimmen.

 

Beschluss:

 

Form der Abstimmung:           offen durch Handheben

Abstimmungsergebnis:             3 JA-Stimmen

                                                49 NEIN-Stimmen

 

 

Der Antrag ist damit abgelehnt.

 

Danach lässt Landrat Pixa über den Beschlussvorschlag zu Ziffer 2 der Sitzungsvorlage abstimmen:

 

Beschluss:

 

Form der Abstimmung:           offen durch Handheben

Abstimmungsergebnis:           45 JA-Stimmen

                                                  2 NEIN-Stimmen

                                                  5 Enthaltungen