Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Für den Kreis Coesfeld liegen die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2021 nach § 53 Abs. 1 KrO NRW i. V. m. § 116a Abs. 1 GO NRW vor.

 

Es wird beschlossen, von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2021 Gebrauch zu machen.

 


Ktabg. Schulze Esking erkundigt sich nach den ersten Zahlen des GFG 2023.

 

Kreisdirektor Dr. Tepe erörtert, dass dieses Jahr in den Gemeinden mit weniger Schlüsselzuweisungen zu rechnen sei, da nun 4 Gemeinden abundant seien. Zwar sei an den Berechnungen des GFG 2023 Kritik geäußert worden. Ob das zuständige Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung entsprechende Zahlen noch nachliefern wird, sei aber ungewiss. Der Haushalt werde aber weiterhin für eine solide Wirtschaft geplant.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr führt aus, dass es sich bei den Zahlen erstmal nur um Ankündigungen handele. Es soll noch eine Aussprache mit den Gemeinden beispielsweise über die Thematik der Flüchtlinge stattfinden. Die im Rahmen des NKF-CIG in Anspruch genommenen Bilanzierungshilfen sollen nicht über die nächsten 50 Jahre aufgelöst werden.


Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: einstimmig