Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Kreis Coesfeld beteiligt sich am Förderprogramm „Heimat-Fonds“ des Landes NRW und fördert in diesem Zusammenhang die Sanierung der Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze im Kreis Coesfeld.


Landrat Dr. Schulze Pellengahr erläutert, dass die heutige Beschlussfassung auch die Förderung von Bildstöcken ermögliche, die sich im Eigentum der kreisangehörigen Gemeinden befinden würden.

 

Ktabg. Waldmann erkundigt sich, ob auch Bildstöcke, Heiligenfiguren und Wegekreuze im Kirchenbesitz förderfähig seien.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr erörtert hierzu, dass das Eigentum von Religionsgemeinschaften nicht förderfähig sei. Stattdessen erfolge eine separate Förderung durch das Land.

 

Ktabg. Spräner fragt nach, ob die Fördersätze für die Förderung von Religionsgemeinschaften sowie die für Private bzw. Gemeinden immer gleich seien.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr könne für das Förderprogramm für Religionsgemeinschaften keine konkreten Zahlen nennen. Nach seinem Kenntnisstand handele es sich jedoch um pauschale Förderbeträge, die von dem hier vorliegenden Förderprogramm abweichen dürften. Innerhalb des hier vorliegenden Förderprogramms erfolgt keine Unterscheidung zwischen Privaten und Gemeinden.


Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: einstimmig