Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 23, Nein: 0, Enthaltungen: 0

 

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten:

 

Der Kreistag folgt den Maßnahmeempfehlungen der Machbarkeitsstudie, soweit diese die Außengräfte betreffen. Dies bedeutet im Einzelnen

 

-          Ablassen des Wassers nach Abfischen im Frühjahr/Sommer 2023

-          Modellierung der Außengräfte im Sinne des Gutachtens (insbesondere die Umprofilierung der Sohle der Außengräfte mit Entfernung der Inseln und der Sandbank) im Sommer 2023

-          Ertüchtigung von Zu- und Ablauf der Außengräfte (Winter 2023/24)

-          Konsequentes Wintern, also regelmäßiges Ablassen des Wassers für die Winterperiode, ab Herbst/Winter 2024/25.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diese für die Außengräfte empfohlenen Einzelmaßnahmen nach dem vorgegebenen Zeitplan umzusetzen und -unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftslichkeit und Sparsamkeit- die dafür erforderlichen Haushaltsmittel für die nächsten Haushaltsjahre anzumelden. Für die zunächst ausgesetzte Neugestaltung der Innengräfte soll die bereits vorhandene Förderlandschaft beobachtet und genutzt werden.

 

Die Sanierung der Innengräfte wird im zweiten Halbjahr 2023 erneut thematisiert.

 

 

 

 

 


Ktabg. Holz merkt an, dass die offenen Fragen im Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, öffentliche Sicherheit und Ordnung geklärt worden seien. Sodann lässt Ausschussvorsitzender Prof. Dr. Gochermann über den Beschlussvorschlag abstimmen.


Form der Abstimmung:                 offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 einstimmig