Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Der Kreistag folgt den Maßnahmeempfehlungen der Machbarkeitsstudie, soweit diese die Außengräfte betreffen. Dies bedeutet im Einzelnen

 

-          Ablassen des Wassers nach Abfischen im Frühjahr/Sommer 2023

-          Modellierung der Außengräfte im Sinne des Gutachtens (insbesondere die Umprofilierung der Sohle der Außengräfte mit Entfernung der Inseln und der Sandbank) im Sommer 2023

-          Ertüchtigung von Zu- und Ablauf der Außengräfte (Winter 2023/24)

-          Konsequentes Wintern, also regelmäßiges Ablassen des Wassers für die Winterperiode, ab Herbst/Winter 2024/25.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, diese für die Außengräfte empfohlenen Einzelmaßnahmen nach dem vorgegebenen Zeitplan umzusetzen und -unter Beachtung der Grundsätze der Wirtschaftslichkeit und Sparsamkeit- die dafür erforderlichen Haushaltsmittel für die nächsten Haushaltsjahre anzumelden. Für die zunächst ausgesetzte Neugestaltung der Innengräfte soll die bereits vorhandene Förderlandschaft beobachtet und genutzt werden.

 

Die Sanierung der Innengräfte wird im zweiten Halbjahr 2023 erneut thematisiert.


Ktabg. Waldmann äußert sich zufrieden über das bisherige Vorgehen. Insbesondere aufgrund der überregionalen Strahlkraft der Burg Vischering sei ein wiederholtes Tiersterben in den Gräften in Zukunft zu vermeiden. Das hierzu gefertigte Gutachten des Fachbüros stelle eine gute Balance zwischen der Machbarkeit und Wirtschaftlichkeit der aufgeführten Maßnahmen dar. Es sei auch ein klares Signal, dass gehandelt werde. Ktabg. Waldmann berichtet anschließend von einer Begegnung mit dem örtlichen Fischereiverein, welche einige Monate zurückliege. Hierbei hebt er die große Expertise des Vereins sowie das große Ehrenamt zum Abfischen der Gräften der Burg Vischering hervor.

 

Ktabg. Holz erwähnt, dass die Änderungsvorschläge der CDU-Fraktion in den gesonderten Beschlussvorschlag eingegangen seien. Er betont, dass der Ausschlag für die Befürwortung der Maßnahmen das Gutachten, welches die Maßnahmen sinnvoll und deutlich darstelle. Weiterhin weist er darauf hin, dass die Pfahlbauten der Burg Vischering weiterhin im Auge zu behalten seien. Diesbezüglich solle die Verwaltung auch die mit Zink beschichtete Notleiter betrachten, die an der Burg Vischering angebracht ist. Es sollte geprüft werden, ob die Notleiter nicht anderweitig behandelt werden könne, um so die Zinkbelastung des Gewässers zu reduzieren.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr äußert, dass insbesondere die zeitnahen Folgen ärgerlich wären.

 

Dezernent Helmich merkt diesbezüglich an, dass nicht sicher feststellbar sei, ob der Steg tatsächlich der Grund des Tiersterbens sei.

 

Landrat Dr. Schulze Pellengahr erwähnt, dass das Phänomen des Tiersterbens nicht nur in den Gräften der Burg Vischering beobachtet werden könne. Diesbezüglich habe er auch von privaten Besitzern von Gräften zurückgemeldet bekommen, dass das Tiersterben dort ebenfalls auftrete. Hierüber würde jedoch nicht so ausführlich berichtet, da die Burg Vischering aufgrund ihrer öffentlichen Nutzung im besonderen Fokus der Berichterstattung stehe. Hierzu betont er die Relevanz der ordnungsgemäßen Bewirtschaftung sowie der Entwicklung eines systematisch richtigen Ansatzes.


Form der Abstimmung: offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis: einstimmig