Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 5

Beschluss:

 

Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2023 ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der Produktgruppen

 

im Budget 02 

Produktgruppen                                                                                                              ab Seite

40.01

Leistungen der Schulen

   175

 

40.02

Schülerbezogene Leistungen

   187

 

40.03

Serviceleistungen

   192

 

40.04

Schulamt

   202

 

 

 

 

 

einschließlich der bei den zugehörigen Produkten dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.

 


Dez. Schütt stellt den Haushalt vor, in dem er insbesondere auf die prägnanten Punkte, die auch in der Sitzungsvorlage dargestellt sind, eingeht und kurz erläutert.

Zur Produktgruppe 40.1 – Leistungen der Schulen merkt Ktabg. Lütkecosmann an, dass aus seiner Sicht der Digitalpakt hervorragend von der Verwaltung in Zusammenarbeit mit den Schulen umgesetzt worden sei. Im Großen und Ganzen sei die Infrastruktur nun in allen Schulen vorhanden und die Beschaffung der Geräte weitestgehend erfolgt. Diese umfasse nicht nur Computer, sondern auch wichtige technische Geräte. Er werte den Digitalpakt als sehr erfolgreich für die Schulen, zudem entlaste er den Kreishaushalt.

Zu den Schülerbeförderungskosten, die in der Produktgruppe 40.2 dargestellt sind und bei denen ein erheblicher Preisanstieg zu verzeichnen ist, fragt Ktabg. Vogt, ob darin nicht das 49 € -Ticket Berücksichtigung gefunden hätte; daraus könnte sich eine Reduzierung der Kosten ergeben. Dez. Schütt weist darauf hin, dass das ein Vertrag zu Lasten Dritter wäre und man noch nicht wisse, wer neben Bund und Land das letzte Drittel der Kosten übernehme.

 

Sodann geht Vors. Schäpers auf den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 09.11.2022 zur Erstellung eines Schulentwicklungsplans ein. Es wird beantragt, die Verwaltung zu beauftragen, einen Schulentwicklungsplan für die Grund-, Förder- sowie weiterführenden Schulen gemeinsam mit den Städten und Gemeinden aufzustellen. Für eventuelle Kosten ist im Haushaltsjahr 2023 ein Budget von 20.000 € festzulegen.

Der Antrag wurde den Ausschussmitgliedern mit Mail vom 11.11.2022 übersandt und liegt zudem als Tischvorlage in Papierform vor.

Vors. Schäpers bittet Ktabg. Verspohl um Erläuterungen zum Antrag. Laut Ktabg. Verspohl verlange die Entwicklung von außen nach Änderungen bei den Planungen. Es sei wichtig, einen frühzeitigen Überblick über die Entwicklung der Zahlen zu erhalten, um danach einen Handlungsplan zu erstellen.

Mitglied Volkhardt fragt, ob sich der Antrag auf alle Schulformen beziehe. Ihrer Ansicht nach seien Grund- und Förderschulen sowie die Berufskollegs raus. Die Problematik betreffe nur die weiterführenden Schulen, daher sehe sie es nicht weiter als dramatisch und als Notwendigkeit an.

Ktabg. Schäfer fragt, was der Mehrgewinn sein soll. Sie sieht Doppelungen, da das doch schon die Städte und Gemeinden machten. Zudem fragt sie, warum 20.000 € dafür veranschlagt werden; die   Kommunen rechnen mit andern Zahlen. Im Übrigen sehe sie es wie Frau Volkhardt und keinen Mehrgewinn.

Dem schließt sich Ktabg. Lütkecosmann an und ergänzt, dass es für die kreiseigenen Schulen doch Konzepte gebe und da waren die Kosten deutlich höher. Außerdem bezweifele er, ob die Kommunen überhaupt wollen. Jede Kommune kämpfe für ihre Schulen und plane schon selbst. Zudem könne ein Schulentwicklungsplan auch nur Zahlen darstellen, das Wahlverhalten liege immer noch bei den Eltern.

Letztendlich könne eine solche Planung nur was bringen, wenn man Schulbezirke einführen würde und das sei rechtlich in NRW, z.B. im Gegensatz zu Sachsen-Anhalt, nicht möglich. Die CDU-Fraktion würde dem Antrag nach derzeitigem Stand somit nicht zustimmen.

 

Die Argumentation von Mitglied Postruschnik zur Problematik der Gesamtschule Havixbeck mit Standort Billerbeck und der Konkurrenzsituation zur Planung in Münster-Roxel wird von Mitglied Volkhardt als exaktes Gegenargument bewertet. Ein Schulentwicklungsplan auf Kreisebene helfe da nicht weiter, weil der Kreis dann endet. Ktabg. Schäfer unterstützt diese Meinung.

 

Laut Ktabg. Vogt sei es Absicht, die Schulentwicklung der Gemeinden zusammenzuführen und zu unterstützen, gerade auch im Hinblick auf riesige Investitionen in den nächsten Jahren. Er glaube nicht, dass die Städte und Gemeinden dem gewachsen seien. Dies gelte auch für die Übermittagsbetreuung. Nach seiner Auffassung belebe Konkurrenz hier nicht, sondern wäre schädlich, daher möge der Kreis koordinierend tätig werden.

Ktabg. Dr. Wenning hält den Antrag zwar für eine löbliche Idee, aber derzeit nicht für sinnvoll. Nur wenn die Kommunen die Wünsche äußern, könnten sie Zustimmung geben, aber so würde der Plan in den Akten verschwinden und die 20.000 € fehlinvestiert sein.

 

Laut Mitglied Schmitz würde ein Planungsbüro sicher erheblich teurer werden als die benannte Summe. Seine Frage, ob die Verwaltung überhaupt das Personal hätte, um einen solchen Plan zu erstellen, wird von Dez. Schütt eindeutig verneint und für völlig unmöglich erklärt. Aus Erfahrungen bei der Erstellung vorheriger Schulentwicklungspläne könne er eindeutig dieses Fazit ziehen.

Die Erstellung eines solchen Plans allein für die drei Förderschulen sei schon weit teurer gewesen und für die nun in Rede stehenden 88 Schulen auf gar keinen Fall möglich. Zudem sei das Thema OGS bei den Städten und Gemeinden ein höchstsensibler Bereich.

Mit Blick auf die Zuständigkeit von zwei Ministerien, dem Schulministerium und dem Jugendministerium, den möglichen Auswirkung auf den Kreis Coesfeld sowie dem daraus sicherlich entstehenden erheblichen Abstimmungsbedarf, habe man sich im Arbeitskreis der Schulträger bereits unterhalten und stehe im Austausch. Aber welche Ansprüche genau bestehen, sei unklar und könne man als Kreis auch nicht steuern. Das werde sich auch kein Stadt- bzw. Gemeinderat nehmen lassen.

Im Übrigen gebe es für den Kreis auch keinerlei Zuständigkeit.

 

Sodann lässt Vors. Schäpers über den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion abstimmen:

 

Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung wird beauftragt, einen Schulentwicklungsplan für die Grund-, Förder- sowie weiterführenden Schulen gemeinsam mit den Städten und Gemeinden aufzustellen. Für eventuelle Kosten ist im Haushaltsjahr 2023 ein Budget von 20.000 € festzulegen.

Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen:       4

                                          Nein-Stimmen: 20

                                          Enthaltungen:     0  

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

 

Anschließend lässt Vors. Schäpers über den Beschlussvorschlag zum Haushalt 2023 abstimmen:

 


Abstimmungsergebnis:

 

Ja:

19

Nein:

0

Enthaltung:

5