Sitzung: 15.11.2022 Ausschuss für Bildung, Schule und Integration
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 19, Nein: 0, Enthaltungen: 5
Vorlage: SV-10-0716
Beschluss:
Die im Entwurf des Haushaltsplanes 2023
ausgewiesenen Jahresergebnisse in den Teilergebnisplänen und Teilfinanzplänen
mit den jeweiligen Finanzmittelüberschüssen bzw. -fehlbeträgen der
Produktgruppen
im Budget 02
Produktgruppen ab Seite
40.01 |
Leistungen der Schulen |
175 |
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40.02 |
Schülerbezogene Leistungen |
187 |
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40.03 |
Serviceleistungen |
192 |
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40.04 |
Schulamt |
202 |
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einschließlich der bei den zugehörigen Produkten
dargestellten Ziele und Kennzahlen werden unter Berücksichtigung der während
der Beratung beschlossenen Änderungen anerkannt.
Dez. Schütt stellt den Haushalt vor, in
dem er insbesondere auf die prägnanten Punkte, die auch in der Sitzungsvorlage
dargestellt sind, eingeht und kurz erläutert.
Zur Produktgruppe 40.1 – Leistungen der
Schulen merkt Ktabg. Lütkecosmann
an, dass aus seiner Sicht der Digitalpakt hervorragend von der Verwaltung in
Zusammenarbeit mit den Schulen umgesetzt worden sei. Im Großen und Ganzen sei
die Infrastruktur nun in allen Schulen vorhanden und die Beschaffung der Geräte
weitestgehend erfolgt. Diese umfasse nicht nur Computer, sondern auch wichtige
technische Geräte. Er werte den Digitalpakt als sehr erfolgreich für die
Schulen, zudem entlaste er den Kreishaushalt.
Zu den Schülerbeförderungskosten, die in der Produktgruppe 40.2
dargestellt sind und bei denen ein erheblicher Preisanstieg zu verzeichnen ist,
fragt Ktabg. Vogt, ob darin nicht das 49 € -Ticket Berücksichtigung gefunden
hätte; daraus könnte sich eine Reduzierung der Kosten ergeben. Dez. Schütt
weist darauf hin, dass das ein Vertrag zu Lasten Dritter wäre und man noch
nicht wisse, wer neben Bund und Land das letzte Drittel der Kosten übernehme.
Sodann geht
Vors. Schäpers auf den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion vom 09.11.2022 zur
Erstellung eines Schulentwicklungsplans ein. Es wird beantragt, die Verwaltung
zu beauftragen, einen Schulentwicklungsplan für die Grund-, Förder- sowie
weiterführenden Schulen gemeinsam mit den Städten und Gemeinden aufzustellen.
Für eventuelle Kosten ist im Haushaltsjahr 2023 ein Budget von 20.000 € festzulegen.
Der Antrag
wurde den Ausschussmitgliedern mit Mail vom 11.11.2022 übersandt und liegt
zudem als Tischvorlage in Papierform vor.
Vors.
Schäpers bittet Ktabg. Verspohl um Erläuterungen zum Antrag. Laut Ktabg.
Verspohl verlange die Entwicklung von außen nach Änderungen bei den Planungen.
Es sei wichtig, einen frühzeitigen Überblick über die Entwicklung der Zahlen zu
erhalten, um danach einen Handlungsplan zu erstellen.
Mitglied
Volkhardt fragt, ob sich der Antrag auf alle Schulformen beziehe. Ihrer Ansicht
nach seien Grund- und Förderschulen sowie die Berufskollegs raus. Die
Problematik betreffe nur die weiterführenden Schulen, daher sehe sie es nicht
weiter als dramatisch und als Notwendigkeit an.
Ktabg. Schäfer fragt, was der Mehrgewinn sein soll. Sie sieht
Doppelungen, da das doch schon die Städte und Gemeinden machten. Zudem fragt
sie, warum 20.000 € dafür veranschlagt werden; die Kommunen rechnen mit andern Zahlen. Im
Übrigen sehe sie es wie Frau Volkhardt und keinen Mehrgewinn.
Dem schließt sich Ktabg. Lütkecosmann an und ergänzt, dass es für die
kreiseigenen Schulen doch Konzepte gebe und da waren die Kosten deutlich höher.
Außerdem bezweifele er, ob die Kommunen überhaupt wollen. Jede Kommune kämpfe
für ihre Schulen und plane schon selbst. Zudem könne ein Schulentwicklungsplan
auch nur Zahlen darstellen, das Wahlverhalten liege immer noch bei den Eltern.
Letztendlich könne eine solche Planung nur was bringen, wenn man
Schulbezirke einführen würde und das sei rechtlich in NRW, z.B. im Gegensatz zu
Sachsen-Anhalt, nicht möglich. Die CDU-Fraktion würde dem Antrag nach
derzeitigem Stand somit nicht zustimmen.
Die Argumentation von Mitglied Postruschnik zur Problematik der
Gesamtschule Havixbeck mit Standort Billerbeck und der Konkurrenzsituation zur
Planung in Münster-Roxel wird von Mitglied Volkhardt als exaktes Gegenargument
bewertet. Ein Schulentwicklungsplan auf Kreisebene helfe da nicht weiter, weil
der Kreis dann endet. Ktabg. Schäfer unterstützt diese Meinung.
Laut Ktabg. Vogt sei es Absicht, die Schulentwicklung der Gemeinden
zusammenzuführen und zu unterstützen, gerade auch im Hinblick auf riesige
Investitionen in den nächsten Jahren. Er glaube nicht, dass die Städte und
Gemeinden dem gewachsen seien. Dies gelte auch für die Übermittagsbetreuung.
Nach seiner Auffassung belebe Konkurrenz hier nicht, sondern wäre schädlich,
daher möge der Kreis koordinierend tätig werden.
Ktabg. Dr. Wenning hält den Antrag zwar für eine löbliche Idee, aber
derzeit nicht für sinnvoll. Nur wenn die Kommunen die Wünsche äußern, könnten
sie Zustimmung geben, aber so würde der Plan in den Akten verschwinden und die
20.000 € fehlinvestiert sein.
Laut Mitglied Schmitz würde ein Planungsbüro sicher erheblich teurer
werden als die benannte Summe. Seine Frage, ob die Verwaltung überhaupt das
Personal hätte, um einen solchen Plan zu erstellen, wird von Dez. Schütt
eindeutig verneint und für völlig unmöglich erklärt. Aus Erfahrungen bei der
Erstellung vorheriger Schulentwicklungspläne könne er eindeutig dieses Fazit ziehen.
Die Erstellung eines solchen Plans allein für die drei Förderschulen
sei schon weit teurer gewesen und für die nun in Rede stehenden 88 Schulen auf
gar keinen Fall möglich. Zudem sei das Thema OGS bei den Städten und Gemeinden
ein höchstsensibler Bereich.
Mit Blick auf die Zuständigkeit von zwei Ministerien, dem
Schulministerium und dem Jugendministerium, den möglichen Auswirkung auf den
Kreis Coesfeld sowie dem daraus sicherlich entstehenden erheblichen
Abstimmungsbedarf, habe man sich im Arbeitskreis der Schulträger bereits
unterhalten und stehe im Austausch. Aber welche Ansprüche genau bestehen, sei
unklar und könne man als Kreis auch nicht steuern. Das werde sich auch kein
Stadt- bzw. Gemeinderat nehmen lassen.
Im Übrigen gebe es für den Kreis auch keinerlei Zuständigkeit.
Sodann lässt Vors. Schäpers über den Antrag der
SPD-Kreistagsfraktion abstimmen:
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, einen Schulentwicklungsplan für die Grund-, Förder-
sowie weiterführenden Schulen gemeinsam mit den Städten und Gemeinden
aufzustellen. Für eventuelle Kosten ist im Haushaltsjahr 2023 ein Budget von
20.000 € festzulegen.
Abstimmungsergebnis: Ja-Stimmen: 4
Nein-Stimmen: 20
Enthaltungen: 0
Damit ist der Antrag abgelehnt.
Anschließend
lässt Vors. Schäpers über den Beschlussvorschlag zum Haushalt 2023 abstimmen:
Abstimmungsergebnis:
Ja: |
19 |
Nein: |
0 |
Enthaltung: |
5 |