Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 38, Nein: 13, Enthaltungen: 1

Beschluss:

 

 

1.             Der Kreistag nimmt den Schlussbericht des Rechnungsprüfungsausschusses vom 08.12.2003 zur Kenntnis.

 

2.             Der Kreistag stellt das Ergebnis der Haushaltsrechnung 2002 wie folgt fest:

 

Soll- Einnahme:                           158.511.260,60 Euro

Soll-Ausgabe:                              158.511.260,60 Euro

Überschuss/Fehlbetrag:                            0,00 Euro        

 

3.             Die vom Landrat festgestellte und in der Sitzung des Kreistages am 09.04.2003 vorgelegte Jahresrechnung 2002 wird beschlossen.

 

4.      Der Kreistag erteilt gemäß § 53 Abs. 1 Kreisordnung NW (KrO NW) in Verbindung mit § 94 Abs. 1 Gemeindeordnung NW (GO NW) für die Jahresrechnung 2002 dem Landrat Entlastung.

 

 

 

 


Landrat Pixa verweist einleitend auf den seitens der SPD-Kreistagsfraktion zur Kreisausschusssitzung eingereichten Antrag vom 10.12.2003 und fragt, ob dieser Antrag auch für die heutige Kreistagssitzung zur Abstimmung gestellt werde.

 

Ktabg. Bergmann führt aus, dass der vorgelegte Schlussbericht über die Prüfung der Jahresrechnung 2002 innerhalb der SPD-Kreistagsfraktion intensiv diskutiert worden sei. Seit der Vorlage dieses Berichtes sei nun bereits einige Zeit vergangen. Für die SPD-Kreistagsfraktion stelle sich daher die Frage, welche organisatorischen Maßnahmen seitens der Verwaltung bisher getroffen worden seien, damit die im Schlussbericht aufgezeigten gravierenden Beanstandungen nicht mehr vorkommen.

 

Landrat Pixa verweist auf die ausführliche Diskussion im Kreisausschuss und erklärt, dass die seitens des Rechnungsprüfungsamtes getroffenen Beanstandungen anerkannt und zukünftig Beachtung finden würden. Auch seien in verschiedener Hinsicht  vom Rechungsprüfungsamt Verfahrensanweisungen für die zukünftige Verwaltungsarbeit erteilt worden. Diese würden entsprechend umgesetzt.

 

Ktabg. Bergmann führt als Beispiel die Beanstandung zum Abbau der Kasseneinnahmereste an.

Hierzu werde die SPD-Kreistagsfraktion in den anstehenden Sitzungsfolgen konkrete Nachfragen stellen. Insoweit werde heute der Antrag vom 10.12.2003 nicht aufrechterhalten.

 

Ktabg. Püning begrüßt die Rücknahme des Antrages durch die SPD. Weiter führt Ktabg. Püning aus, dass selbstverständlich auch aus Sicht der CDU-Kreistagsfraktion die Prüfungsbeanstandungen ausgeräumt werden müssten. Wie dem Prüfungsbericht zu entnehmen sei, werden die Prüfungsbeanstandungen durch die Verwaltung anerkannt und eine zukünftige Beachtung zugesichert. Damit werde seitens der Verwaltungsleitung mit den erfolgten Beanstandungen durch das Rechnungsprüfungsamt in üblicher, nachvollziehbarer Weise umgegangen. Problematisch sehe er die sich abzeichnende Verweigerung der Entlastung des Landrates durch die SPD-Kreistagsfraktion an. Hierzu verweist Ktabg. Püning auf Seite 96 des Prüfungsberichtes, wo ausgeführt werde, dass die getroffenen Feststellungen nicht von derartigem Gewicht seien, dass sie eine Einschränkung oder einen Vorbehalt zum Entlastungsbeschluss zur Folge haben könnten. Die SPD-Kreistagsfraktion sollte daher ihre ablehnende Haltung noch einmal überdenken.

 

Ktabg. Wolske führt unter Hinweis auf Ziffer 2 des Antrages der SPD-Kreistagsfraktion aus, dass es seit dem Jahre 2000 bei der Baubegleitung bei jeder geprüften Maßnahme erhebliche Beanstandungen gegeben habe. Dabei erfolge nur eine stichprobenweise Überprüfung aller Baumaßnahmen. Hier sei dringend Abhilfe geboten. Weiter führt Ktabg. Wolske noch die Unterhaltsheranziehung im Jugendamtsbereich an, bei der erhebliche Defizite mit hohen Finanzausfällen für den Kreis vorlägen. Auch hier sehe er unmittelbaren Handlungsbedarf.

 

Ktabg Bergmann verweist auf die Ausführungen im Prüfungsbericht und stellt fest, dass die Bewertungen des Rechnungsprüfungsamtes nicht die Bewertungen der SPD-Kreistagsfraktion seien.

 

Ktabg. Kortmann spricht die Rechnungsprüfungsausschusssitzungen der vergangenen Jahre an, die mehr oder weniger von geschäftsmäßiger Langeweile geprägt waren. Dagegen sei die jetzige Sitzung  lebhafter und mit konkreten Problemen beladen gewesen. Der Landrat habe die Verantwortung für die Prüfungsbeanstandungen übernommen. Die Anmerkungen seitens des Prüfungsamtes würden umgesetzt. Damit habe der Landrat seiner Pflicht genüge getan. Eine Entlastung des Landrates könne daher nicht mehr verweigert werden. Mit der heutigen Beschlussfassung sei aber der im Prüfungsbericht aufgezeigte Problembereich noch nicht abgeschlossen.

Die seitens des Landrates in der Sitzung des Kreisausschusses gerügte Wortwahl führt Ktabg. Kortmann auf seine nichtjuristische Vorbildung zurück.

 

Ktabg. Prof. Dr. Schulze zur Wiesche führt aus, dass die Beanstandungen zu Recht erhoben worden seien. Die Verwaltung habe in allen Fällen eine Ausräumung bzw. zukünftige Beachtung zugesagt. Eine Entlastung des Landrates könne daher nicht versagt werden.

 

Ktabg. Wohlgemuth merkt an, dass die Opposition ihren Auftrag ernst genommen habe. So habe sie Schwachstellen angesprochen und Lösungsmöglichkeiten aufgezeigt. Hieraus müssten nunmehr die entsprechenden Konsequenzen gezogen werden. Wer arbeitet, so Ktabg. Wohlgemuth, mache auch Fehler. Lobenswert sei zu erwähnen, dass gemachte Fehler seitens der Verwaltung auch eingestanden worden seien.

 

Landrat Pixa lässt sodann über den vorliegenden Beschlussvorschlag abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               38 JA-Stimmen

                                                    13 NEIN-Stimmen

                                                      1 Enthaltung