Sitzung: 30.11.2022 Kreisausschuss
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: SV-10-0718
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt
dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:
Die Bundesmittel für die berufliche Eingliederung sollen im Jahre 2023
– vorbehaltlich finanzieller und rechtlicher Änderungen und der Bedarfe – wie
folgt auf die Teilbudgets aufgeteilt werden:
I. Eingliederungsleistungen aus dem
Vermittlungsbudget: 160.600 €
II. Maßnahmen zur Aktivierung und berufl.
Eingliederung: 2.583.300
€
III. Leistungen zur beruflichen Eingliederung:
1.130.000
€
IV. Bildungsgutscheine: 900.000
€
V. JobPerspektive § 16e SGB II a.F.: 145.990€
VI. Freie Förderung § 16f: 200.000
€
VII. Förderung § 16h: 300.000
€
VIII. Spezielle Angebote für Flüchtlinge: 450.000
€
IX. Erstattungen aus Vorjahren: 20.000
€
Summe:
5.889.890
€
Die abschließende Beschlussfassung im Kreistag erfolgt nach den Beratungen im Örtlichen Beirat, im Ausschuss für Arbeit, Soziales, Senioren und Gesundheit sowie im Kreisausschuss.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig