Sitzung: 30.11.2022 Kreisausschuss
Beschluss: geändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 13, Nein: 4, Enthaltungen: 0
Vorlage: SV-10-0731
1. Antrag der Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt
dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:
Das
vorliegende Klimakonzept wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Verwaltung
im ersten Halbjahr 2023 eine Überarbeitung des Klimakonzepts in folgenden
Punkten vornimmt und dem Kreistag zur Beschlussfassung vorlegt:
1. Treibhausgasneutralität ist bis spätestens 2035 für
den Gesamtkreis zu erreichen.
2. Für die Kreisverwaltung und ihre Tochtergesellschaften
ist Treibhausgasneutralität
bis
spätestens 2030 zu erreichen.
Die
für diese ambitionierteren Ziele erforderlichen konkreten zusätzlichen Klimaschutzmaßnahmen
werden unter frühzeitiger Beteiligung der Öffentlichkeit und der Politik
gemeinsam entwickelt bzw. ergänzt. Sofern die Verwaltung hierzu externe Unterstützung
benötigt, sind die erforderlichen Mittel in den Haushalt 2023 einzustellen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 4 JA-Stimmen
13 NEIN-Stimmen
Der Antrag ist damit abgelehnt.
2. Antrag der Kreistagsfraktion CDU
Beschluss:
Der Kreisausschuss empfiehlt
dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:
1.
Das
fortgeschriebene Klimaschutzkonzept des Kreises Coesfeld und dessen Umsetzung
werden beschlossen. Insbesondere bekennt sich der Kreis Coesfeld zur
Zielsetzung der Treibhausgasneutralität bis spätestens 2040.
2.
Für die
Kreisverwaltung und ihre Tochtergesellschaften wird im Sinne der
Vorbildfunktion darauf hingearbeitet, die Treibhausgasneutralität bereits 2035
zu realisieren. Bis zum Frühjahr 2023 wird dem Kreistag dazu – basierend auf
einer gutachterlichen Bilanzierung – eine entsprechende Zielvereinbarung
vorgestellt.
3.
Die für die
Umsetzung der Maßnahmen erforderlichen Mittel werden unter maximaler
Ausschöpfung der Fördermittel von Land, Bund, EU und anderer Programme im
jährlichen Kreishaushalt bereitgestellt.
4.
Die konkreten
Maßnahmen zur Erreichung der Klimaschutzziele werden unter Begleitung des
Unterausschusses Klimaschutz umgesetzt.
5.
Umsetzung und
Wirksamkeit des Klimaschutzkonzepts werden nach 3 Jahren evaluiert. Weiterhin
wird überprüft, inwieweit das Konzept im Hinblick auf die Klimaschutzziele
verschärft, ggf. an EU- und Bundesvorgaben angepasst und auf den aktuellen
wissenschaftlichen und politischen Stand gebracht werden muss.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr führt aus, dass für das vorliegende Klimaschutzkonzept weiterer Beratungsbedarf signalisiert wurde. Hierzu lägen Anträge der CDU-Fraktion sowie der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen vor. Die gesetzten Klimaziele lägen nicht erstmalig auf dem Tisch, sondern seien bereits im Unterausschuss vorberaten worden. Ein schneller Wechsel des Konzepts sei nicht möglich. Das ursprüngliche Konzept erscheine insgesamt konsensfähig, gemeinschaftlich solle sich nun auf das weitere Vorgehen verständigt werden. Das Konzept könne natürlich ambitionierter gestaltet werden, es müsse dabei jedoch weiterhin realistisch bleiben. Insbesondere für solche Faktoren, auf die der Kreis nur mittelbar Einfluss nehmen könne, müsse eine realistische Betrachtung hinsichtlich der zeitlichen Umsetzung erfolgen.
Ktabg. Kleerbaum äußert, dass alles, was machbar sei, auch gemacht werden solle. Die gesetzten Ziele müssten dabei aber realistisch bleiben. Die mit dem Antrag eingebrachten Verbesserungsvorschläge der CDU seien realistisch und glaubwürdig.
Ktabg. Schreiber erläutert, dass der Antrag der Grünen die am Klimaschutzkonzept bemängelten Punkte aufgreife. Ein vollständiges Wechseln des Konzepts sei nicht beabsichtigt. Es solle konkret geprüft werden, ob 2035 ein realistisches Ziel sei. So hätten Dülmen, Nottuln und Münster bereits die Treibhausgasneutralität zum Jahr 2030 beschlossen. Es bestehe der Wunsch nach einer Bürgerbeteiligung, in der sich die Bürgerinnen und Bürger direkt zum Klimaschutzkonzept äußern könnten. Es werde auf eine zeitnahe Verabschiedung des Klimaschutzkonzepts gehofft, hinsichtlich des fertiggestellten Konzepts sei man auch kompromissbereit. Die Treibhausgasneutralität sowie die Öffentlichkeitsbeteiligung seien jedoch wesentliche Punkte.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr äußert hierzu, dass es wünschenswert gewesen wäre, diese Vorschläge bereits nach der ursprünglichen Erstellung des Konzepts anzubringen. Es handle sich bei der Erarbeitung eines Klimaschutzkonzepts selbstverständlich um einen fortwährenden Prozess. Neue bedeutsame Erkenntnisse in Bezug auf die im Antrag der Grünen vorgeschlagenen Änderungen lägen jedoch nicht vor.
Ktabg. Schreiber antwortet hierauf, dass er in mindestens zwei Sitzungen die Ziele des Klimaschutzkonzepts angesprochen habe, dies aber immer zurückgestellt wurde. Die Debatte über das Jahr der Treibhausgasneutralität sei wesentlich.
Ktabg. Waldmann führt aus, dass eine zeitnahe Verabschiedung wichtig sei, um in das tatsächliche Handeln überzugehen. Solange weiterhin zügig an dem Konzept gearbeitet und dies auch im Unterausschuss begleitet werde, sei man auf einem guten Weg. Der Verwaltungsvorschlag sei in Ordnung. Eine weitere Verschiebung der Verabschiedung des Konzepts sei keine Option.
Ktabg. Bukelis-Graudenz ergänzt, dass im Ausschuss immer auf Basis aktueller wissenschaftlich fundierter Erkenntnisse geprüft werde, was machbar erscheint. Diese Abgleichungen finde sie im vorliegenden Konzept wieder. Soweit weitere Potenziale erkannt würden, sollten diese auch entsprechend genutzt werden. Es dürfe aber kein Wettstreit darum entbrennen, sich gegenseitig mit Jahreszahlen unterbieten zu wollen. Es müsse daher weiterhin der Grundsatz gelten, sich bei Aktualisierungen des Konzepts an den wirtschaftlichen Möglichkeiten und wissenschaftlichen Erkenntnissen zu orientieren. Aus ihrer Sicht könne das Konzept so verabschiedet werden, wie es erarbeitet wurde.
Ktabg. Schreiber erklärt, dass eine weitere Verschiebung des Klimaschutzkonzepts nicht beabsichtigt sei, hierauf sei auch der Antrag nicht ausgelegt. Als Kreis müsse man jedoch vorangehen. Hieraus ergäben sich auch wirtschaftliche Vorteile. Man sei eine Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2035 den nachfolgenden Generationen schuldig.
Ktabg. Waldmann äußert, dass nie behauptet worden sei, dass 2035 ein grundsätzlich unmögliches Ziel sei. Das Ziel solle bis spätestens 2040 erreicht werden, eine frühere Erreichung sei immer besser.
Ktabg. Bukelis-Graudenz weist darauf hin, dass die Korrelation zwischen den Zieljahren und den dafür erforderlichen Maßnahnahmen beachtet werden müsse. Man sei immer bereit gewesen, bei Chancen so schnell wie möglich zu handeln.
Ktabg. Kleerbaum führt aus, dass die mit dem Antrag der CDU vorgeschlagenen leichten Abänderungen ein Schritt des Entgegenkommens seien. Entscheidend sei, was machbar ist und dies umzusetzen. Der Ansatz der Grünen sei in Ordnung, insoweit wäre eine Besprechung dieser Thematik in der nächsten Sitzung im März nachvollziehbar. Er bitte aber um ein vernünftiges Ergebnis der Grünen.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr weist darauf hin, dass, wo es schneller möglich erscheint, das Klimaschutzkonzept auch entsprechend zeitnah umgesetzt werden soll. Durch eine erneute Konzepterstellung sowie eine Bürgerbeteiligung müssten die dafür entstehenden Kosten im Haushalt berücksichtigt werden. Es sei jedoch nicht redlich, das erarbeitete Konzept vollständig zu verwerfen.
Ktabg. Schreiber äußert, dass die Grünen immer geäußert hätten, dass das Jahr 2040 als Ziel des Konzepts zu spät sei.
Landrat Dr. Schulze Pellengahr erklärt, dass es gut gewesen wäre, dies zu Beginn des Prozesses als konkreten Antrag einzubringen und nicht nur als allgemeine Meinungsäußerung zu belassen. Er weist anschließend darauf hin, dass bei Annahme des Antrags der CDU-Fraktion zusätzliche Ansätze im Haushalt verplant werden müssten.
Anschließend lässt Landrat Dr. Schulze Pellengahr zunächst über den Antrag der Fraktion BÜNDNIS 90/Die Grünen, danach über den Antrag der CDU-Fraktion abstimmen.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: 13 JA-Stimmen
4 NEIN-Stimmen
Der originäre Beschlussvorschlag der Verwaltung ist damit hinfällig.