Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 12

Beschluss:

 

Dem Kreisausschuss wird empfohlen, dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag zu unterbreiten

 

Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 2) wird beschlossen.


FBL Dr. Hörster teilt zunächst mit, seitens der AOK Westfalen-Lippe seien bislang keine Bedenken gegen die im Entwurf vorgelegte Gebührensatzung erhoben worden. Eine abschließende Stellungnahme stehe aber noch aus.

 

Ktabg. Schmitz spricht daraufhin eine neue Technik der Feuerwehr Münster an, wonach es der Leitstelle möglich sei, bei einem Anruf per Handy direkt auch den Standort des Anrufers zu ermitteln. Er erkundigt sich danach, ob der Einsatz dieser Technik auch im Kreis Coesfeld geplant sei und ob etwaige Kosten noch in der Gebührenberechnung zu erfassen seien.

AL Parthe erwidert, es handele sich dabei um eine Technik der Björn-Steiger-Stiftung, deren Einführung beim Kreis Coesfeld zur Zeit vorbereitet würde. Eine Einführung der Technik sei für das 1. Halbjahr 2007 geplant, zuvor seien aber noch einige Probleme im Bereich der Software zu lösen. Exakt ortungsfähig sind neuere Mobiltelefone mit GPRS und aktivierter Internetfunktion. Die dabei entstehenden Kosten lägen nur bei rund 15 € pro Disponent, könnten also bei der Gebührenbedarfsberechnung vernachlässigt werden.

 

Ktabg. Schulze Esking spricht daraufhin den Anstieg der Notarztvergütung um 77 % an. Gibt es möglicherweise auch kostengünstigere Lösungen?

FBL Dr. Hörster erwidert, der Kreis habe mit dem Einsatz von Kliniknotärzten sehr gute Erfahrungen gemacht. Auch habe es seitens der Krankenkassen keinerlei Bedenken hinsichtlich dieses Kostenanstiegs gegeben. Hintergrund seien dabei Änderungen bei der Bezahlung der Ärzte, nach der nunmehr beispielsweise auch Bereitschaftszeiten bezahlt werden müssten, was zu deutlich höheren Personalkosten bei den Krankenhäusern führe.

Ktabg. Dr. Wenning schlägt in diesem Zusammenhang vor, der Kreis könne doch auch selber drei bis vier Notärzte einstellen und den Notarzteinsatz auf diesem Wege kostengünstiger gestalten. FBL Dr. Hörster erwidert, der tatsächliche Personalbedarf zur Aufrechterhaltung des Notdienstes sei deutlich höher, so dass mit deutlich höheren Personalzahlen zu kalkulieren wäre, würde der Kreis den Notdienst mit eigenem Personal sicherstellen. Herr Neimeier ergänzt hierzu, bei vier Notarztstandorten müsse mit einem Personalbedarf von 16 – 20 Notärzten kalkuliert werden.

 

Nachfolgend erkundigt sich Ktabg. Schulze Esking nach dem beantragten zusätzlichen Rettungstransportwagen (RTW) für Coesfeld und Dülmen und ob diese zusätzlich entstehenden Kosten in der Gebührenbedarfsberechnung bereits berücksichtigt wurden. FBL Dr. Hörster erwidert, die Bezirksregierung beabsichtige, den Bedarf für je einen zusätzlichen RTW in Coesfeld und Dülmen nicht anzuerkennen, habe aber die Möglichkeit eröffnet, durch kostengünstige Alternativen - wie den Einsatz von Personal der hauptamtlichen Feuerwehr - jeweils einen zusätzlichen RTW zu stellen. Zur Prüfung dieser Alternativen fänden zur Zeit Gespräche mit den Städten Coesfeld und Dülmen statt. Etwaige, dabei entstehende zusätzliche Kosten wurden aber in der Gebührenbedarfsberechnung noch nicht berücksichtigt.

 

Des Weiteren hinterfragt Ktabg. Schulze Esking den Anstieg der Personalkosten für Verwaltungspersonal von 167.000 € in der Gebührenkalkulation 2006 auf 185.000 € in der Gebührenkalkulation 2007. Herr Parthe und Herr Neimeier erwidern, diese resultiere aus einer jährlichen Überprüfung der Arbeitszeitanteile der Mitarbeiter des Bereichs öffentliche Sicherheit und Ordnung, bei der sich aktuell herausgestellt habe, dass die Mitarbeiter aus dem Bereichen Katastrophenschutz und Rettungsdienst zur Zeit mit höheren Arbeitszeitanteilen im Bereich Rettungswesen tätig sind als noch in 2005. Dieses war bei der Gebührenkalkulation zu berücksichtigen und hat einen entsprechenden Niederschlag gefunden.

 

Auf eine weitere Nachfrage des Ktabg. Schulze Esking erwidert FBL Dr. Hörster, bei der in diesem Jahr durchgeführten Prüfung durch die Gemeindeprüfungsanstalt sei der Bereich „kostenrechnende Einrichtung Rettungswesen“ nicht geprüft worden.

 

Abschließend lässt Ausschussvorsitzender Pernhorst über den Vorschlag der Verwaltung abstimmen.

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               einstimmig