Nachtrag: 17.12.2003

Fortschreibung des Frauenförderplanes

 

Landrat Pixa teilt mit, dass nach § 5a des Landesgleichstellungsgesetzes der Kreis Coesfeld verpflichtet ist, einen Frauenförderplan für einen Zeitraum von drei Jahren aufzustellen. Gegenstand des Frauenförderplans seien Maßnahmen zur Förderung der Gleichstellung, der Vereinbarkeit von Beruf und Familie und zum Abbau der Unterrepräsentanz von Frauen.

Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben habe der Kreistag in seiner Sitzung am 13.12.2000 einen Frauenförderplan für den Kreis Coesfeld beschlossen. Er gelte vom 01.01.2001 bis zum 31.12.2003. Mit der Fortschreibung dieses Planes habe die Verwaltung gleichzeitig einen Bericht über die Personalentwicklung und die durchgeführten Maßnahmen zu erarbeiten und dem Kreistag vorzulegen.

Es sei geplant gewesen, den Kreistagsabgeordneten die Fortschreibung des Frauenförderplanes sowie den Bericht über die Personalentwicklung in dieser Sitzung zu präsentieren. Die hierfür erforderlichen Vorarbeiten (z.B. Datenerhebungen) hätten termingerecht abgeschlossen werden können. Durch den krankheitsbedingten Ausfall der Gleichstellungsbeauftragten, Frau Gerdes, hätte jedoch die endgültige Zusammenfassung der Daten und die textliche Darstellung des Planes nicht zeitgerecht fertig gestellt werden können, so dass die Fortschreibung des Frauenförderplanes in dieser Sitzung leider nicht vorgestellt werden könne.

Weiter teilt Landrat Pixa mit, die Arbeiten würden so schnell wie möglich abgeschlossen. Die Fortschreibung des Frauenförderplanes werde innerhalb des ersten Quartals 2004 nachgereicht.