Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 6, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschluss:

 

Der Kreisausschuss empfiehlt dem Kreistag folgenden Beschlussvorschlag:

 

Die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Änderung der Satzung über die Durchführung des Gesetzes über Tageseinrichtungen für Kinder des Kreises Coesfeld vom 20.12.2006 wird beschlossen.

 

 

 


Ktabg. Bergmann erinnert einleitend an die im Juni 2006 geführte Diskussion, in der von der SPD-Kreistagsfraktion die Erhöhung der Kindergartenbeiträge als familienunfreundlicher und falscher Weg abgelehnt wurde. Seine Fraktion werde auch heute die Erhöhung ablehnen.

Die CDU könne nicht familienfreundliches Verhalten einfordern und gleichzeitig eine Erhöhung der Kindergartenbeiträge beschließen.

Angesichts der anstehenden Änderung des GTK und des von der Gemeindeprüfungsanstalt festgestellten Potentials an Mehreinnahmen im Bereich Elternbeiträge in Höhe von 155.000 €, verbleibe lediglich eine Differenz in Höhe von rd. 100.000 €. Des Weiteren werde auf Grund einer Anhebung der Elternbeiträge ein erheblicher Verwaltungsaufwand durch den Erlass von neuen Bescheiden verursacht.

Eine Anhebung werde daher von seiner Fraktion abgelehnt.

 

Ktabg. Dinkler weist auf die kontroverse Diskussion der vergangenen Wochen und die darüber erfolgte Berichterstattung hin. Es sei der Eindruck erweckt worden, dass die CDU nicht familienfreundlich sei.

Die CDU-Kreistagsfraktion hätte es begrüßt, wenn das Land weiterhin die auf den Kreis Coesfeld nunmehr entfallende Belastung in Höhe von 350.000 € getragen hätte.

Sofern diese Belastung nicht durch eine Anpassung der Elternbeiträge kompensiert werde, müsse entweder die Jugendamtsumlage erhöht oder an anderen Stellen eingespart werden.

Bei der Diskussion müsse berücksichtigt werden, dass in der Vergangenheit schon viel geschehen sei. Er erinnert in diesem Zusammenhang an die verbesserte U3-Betreuung und die entstandenen Familienzentren.

Ferner würden von der Erhöhung der Kindergartenbeiträge Familien mit sehr niedrigem Einkommen nicht betroffen. Ebenso bleibe es bei der Beitragsfreiheit für das zweite Kindergartenkind.

Nach seiner Auffassung sei bei einem Einkommen in Höhe von jährlich über 61.000 € eine Erhöhung um einen monatlichen Betrag in Höhe von 14,66 € zu verkraften.

Die von der CDU-Kreistagsfraktion mitgetragene Erhöhung der Kindergartenbeiträge stehe sowohl mit der Grundsatzentscheidung, keine ausfallenden Landesmittel zu kompensieren, als auch mit der von den Bürgermeistern vertretenen Ansicht im Einklang.

Er appelliert an eine redlichere Diskussion und spricht sich nochmals für die vorgeschlagene Erhöhung aus.

 

Nach Meinung von Ktabg. Kortmann habe Ktabg. Bergmann Recht und der Ktabg. Dinkler Unrecht. Eine mangelnde Redlichkeit in der Diskussion sehe er nicht. Die Kreisumlage müsse nach seiner Ansicht gesenkt werden.

 

Ktabg. Stauff erklärt, dass für 25 % der Kinder keine Beiträge gezahlt würden und die Beiträge seit 1993 nicht erhöht worden seien. Bei den von einer Erhöhung betroffenen Einkommensgruppen entspreche der hierauf entfallende monatliche Anteil einer Erhöhung dem Preis einer Schachtel Zigaretten. Der Verwaltungsaufwand rechtfertige es nicht, auf eine Erhöhung zu verzichten.

 

Ktabg. Kleerbaum erinnert daran, dass die Stadt Dülmen als HSK-Kommune bereits vor einem halben Jahr die Elternbeiträge angehoben und sich hiergegen kein Massenprotest erhoben habe, vielmehr habe man Verständnis für diese geringfügige Erhöhung gezeigt.

Eine andere politische Auffassung könne er auch verstehen.

Hinsichtlich der vom Land geplanten Änderung des GTK wolle er nicht behaupten, dass die Beiträge zukünftig unverändert bleiben.

Sobald die Änderungen des GTK bekannt seien, solle nach seiner Auffassung in einem gemeinsamen Arbeitskreis hierüber beraten werden. Angesichts des sich abzeichnenden Rückzugs der Kirchen aus der Trägerschaft bzw. der Kostenbeteiligung sehe er weitere Belastungen auf den Kreis zukommen.

Die vorgeschlagene Erhöhung der Kindergartenbeiträge sei eine schmerzliche aber vertretbare Entscheidung und unter Berücksichtigung der finanziellen Situation notwendig.

 

Ktabg. Bergmann teilt die Befürchtungen des Ktabg. Kleerbaum. Die Änderungen des GTK seien noch nicht bekannt. Sowohl dieser Aspekt  als auch der Vertrauensschutz der Eltern und die Verlässlichkeit des politischen Handelns sprechen für eine Beibehaltung der derzeitigen Beitragshöhen, ebenso der vom Landrat Püning häufig angeführte demografische Wandel mit mehr Sterbefällen als Geburten.

Nach seinen Erkenntnissen wolle Minister Laschet in der kommenden Woche die neuen Eckpunkte bekannt geben.

Wenn weitere Informationen vorliegen, solle man sich zusammensetzen.

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               11 JA-Stimmen

                                                      6 NEIN-Stimmen

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

 

Die Satzung wurde allen Kreistagsmitgliedern mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.