Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 15, Nein: 0, Enthaltungen: 2, Befangen: 0

 

 

 

 

 

Anmerkung:

 

Die Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreises Coesfeld – Jugendamt wurden allen Kreistagsmitgliedern mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.

 


Einleitend weist LR Püning darauf hin, dass der Entwurf des Produkthaushalts 2007 diesen Beschlussvorschlag berücksichtigt. Auf Grund der in Rosendahl stattfindenden Betreuung der 2- bis 5-Jährigen  müsse der unter Punkt 2 des Beschlussvorschlages genannte Betrag um 25.000 € auf 611.398 € erhöht werden. Dieser Beschlussvorschlag stehe unter dem Vorbehalt einer entsprechenden Beschlussfassung des Produkthaushaltes unter Tagesordnungspunkt 24.

 

Diese Richtlinien hätten – so Ktabg. Bergmann – in der Haushaltsklausurtagung seiner Fraktion zu Diskussionen geführt.

Das Land schreibe im KJFöG ab dem Jahre 2006 einen Kinder- und Jugendförderplan vor. Bei der Diskussion um die Ausgliederung der Kosten der Unterkunft aus den Haushalt habe man sich auf die erforderliche Einhaltung des Rechts zurückgezogen.

Was den Kinder- und Jugendförderplan angehe, setze man sich über gesetzliche Bestimmungen hinweg. In der Jugendarbeit bestehende Defizite müssten aufgedeckt werden, präventives Handeln sei dringend geboten. Hierfür sei ein Kinder- und Jugendförderplan wichtig.

Nunmehr solle Mitte 2007 ein Bericht zum Stand der Aufstellung eines Kinder- und Jugendförderplans vorgelegt werden. Bereits Mitte 2005 habe die Verwaltung mitgeteilt, dass zur Erstellung eines Kinder- und Jugendförderplanes keine Alternative bestehe.

Auf Grund der Bedeutung des Kinder- und Jugendförderplans spreche er sich für eine unverzügliche Aufnahme der Arbeiten aus. Gleichzeitig beantrage er sowohl die finanziellen als auch die personellen Ressourcen für die Entwicklung und Fortschreibung des Planes bereits im Haushaltsjahr 2007 zur Verfügung zu stellen.

Nach seinen Informationen habe das zuständige Ministerium bereits begonnen, sich  bei Jugendämtern nach dem Stand der Umsetzung bzgl. der Kinder- und Jugendförderpläne zu erkundigen.

 

LR Püning verweist auf die ausführliche Diskussion im Jugendhilfeausschuss. Diese Sitzungsvorlage sei vor diesem Hintergrund erstellt worden und stelle Planungssicherheit für die Jahre 2007/2008 her. Mit der Regelung über einen Zeitraum von zwei Jahren werde dem Wunsch der Träger nach Planungssicherheit nachgekommen. Im Jugendhilfeausschuss habe man sich auf diese Verfahrensweise verständigt.

FBL Schütt bestätigt die gesetzliche Verpflichtung. Es werden gesetzlich jedoch weder der Umfang noch Details zum Inhalt – mit Ausnahme von wenige Aspekten - vorgegeben. In der Jugendhilfeausschusssitzung sei einvernehmlich eine zügige Bearbeitung und ein Bericht bis Mitte 2007 vereinbart worden.

Die mit den Modellkommunen Nottuln und Nordkirchen gemachten Erfahrungen zeigen, dass die Vergabe der Mittel ordnungsgemäß nachvollzogen werden könne und bestätigen damit, dass der richtige Weg beschritten wurde.

 

Ktabg. Dinkler bezieht sich ebenfalls auf die Diskussion im Jugendhilfeausschuss. Der Kreis Coesfeld sei auf einem guten Weg, den gesetzlich vorgeschriebenen Kinder- und Jugendförderplan zu erstellen. Hinsichtlich der hierfür erforderlichen Ressourcen verweist er auf die Ankündigung des Landrates, Personal in den Jugendamtsbereich zu „verschieben“.

 

LR Püning erklärt, dass die von ihm angekündigte Verschiebung von Personal nicht mit dem Förderplan begründet sei. Die beabsichtigte Umschichtung versetze das Jugendamt nicht in die Lage, den Förderplan zu einem früheren Zeitpunkt zu erstellen. Die Diskussion um die Zurverfügungstellung von Personal für die Erstellung des Förderplanes müsse unter dem Tagesordnungspunkt „Stellenplan“ geführt werden.

 

Nach Ansicht des Ktabg. Bergmann beschränke sich der Inhalt des Förderplans nicht auf die Richtlinien. Es gehe auch um den erzieherischen Schutz und Jugendschutz. Im Übrigen habe die Gemeindeprüfungsanstalt einen dringenden Handlungsbedarf gesehen.

Daher beantrage er in Ergänzung des vorliegenden Beschlussvorschlages unter Punkt 3 über den folgenden Antrag der SPD-Kreistagsfraktion abzustimmen:

 

Der Kreistag spricht sich für eine unverzügliche Erstellung des Kinder- und Jugendförderplanes aus. Die hierfür erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen sollen hierfür im Haushalt 2007 zur Verfügung gestellt werden.

 

 

LR Püning lässt zunächst über die Punkte 1 und 2 des Beschlussvorschlages abstimmen.

 

Beschluss:

 

1.         Der Jugendhilfeausschuss beschließt die Novellierung der Richtlinien zur Förderung der Kinder- Jugend- und Familienarbeit im Zuständigkeitsbereich der Kreises Coesfeld – Jugendamt - entsprechend dem beiliegendem Entwurf.

 

2.         Zur Deckung des förderfähigen Bedarfs wird im Verwaltungshaushalt ein Budget in Höhe von mindestens jeweils 611.398,00 € (Zuschussbedarf excl. Personal- und Sachkosten) für die Haushaltsjahre 2007 und 2008 zur Verfügung gestellt werden. Die Verwaltung hat sicher zu stellen, dass die Verwendung der Budgetmittel nicht zum Ausgleich reduzierter Landesmittel erfolgt.

 

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               15 JA-Stimmen

                                                      2 Enthaltungen

 

 

Anschließend lässt LR Püning über den Antrag der SPD-Kreistagsfraktion abstimmen.

 

 

 

Beschluss:

 

Der Kreistag spricht sich für eine unverzügliche Erstellung des Kinder- und Jugendförderplanes aus. Die hierfür erforderlichen personellen und finanziellen Ressourcen werden hierfür im Haushalt 2007 zur Verfügung gestellt.

 

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:                 6 JA-Stimmen

                                                    11 NEIN-Stimmen

 

Damit ist der Antrag abgelehnt.

 

LR Püning stellt zusammenfassend fest, dass es somit bei dem Verfahren bleibe, wie es im Jugendhilfeausschuss besprochen worden sei. Nach einem im Juni 2007 vorzustellenden Zwischenbericht solle das Ziel genannt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Anmerkung:

 

Die Richtlinien zur Förderung der Kinder-, Jugend- und Familienarbeit im Zuständigkeitsbereich des Kreises Coesfeld – Jugendamt wurden allen Kreistagsmitgliedern mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.

 

 

 


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               15 JA-Stimmen

                                                      2 Enthaltungen