Beschluss: Kenntnis genommen

 

 


LR Püning erklärt, dass der Sitzungsvorlage ein Schreiben der Konferenz der Bürgermeister im Kreis Coesfeld sowie hierzu eine Stellungnahme der Verwaltung beigefügt sind.

 

Ktabg. Bergmann sieht zunächst Beratungsbedarf in der Fraktion und kündigt eine anschließende Stellungnahme an.

 

Nach dem Ktabg. Dinkler kurz auf die Diskussion bezüglich der Abrechnung der Kosten nach dem SGB II eingeht, weist LR Püning darauf hin, dass dieses Thema viele in den letzten Tagen in „Bewegung“ gehalten habe.

Der Kreis Coesfeld habe sich recht früh um eine Klärung der Frage, ob eine Abrechnung außerhalb der Kreisumlage möglich ist, bemüht. Er erinnert daran, dass der Kreis Coesfeld vor zwei Jahren Neuland betreten und es Risiken hinsichtlich der Abrechnung gegeben  habe. Seinerzeit habe die Bezirksregierung Münster als für den Kreis Coesfeld zuständige Aufsichtsbehörde die Abrechnung der Kosten nach dem SGB II außerhalb der Kreisumlage geduldet.

Der Kreis Coesfeld arbeite nunmehr seit zwei Jahren mit dem System und man kenne die Fälle.

Man habe sich frühzeitig mit der Frage der Beibehaltung der Abrechnung außerhalb des Haushalts für das Jahr 2007 an die Bezirksregierung gewandt. Der zunächst mündlichen Auskunft folgte eine schriftliche Verfügung, mit der der Kreis Coesfeld aufgefordert wurde, die Kosten in den Haushalt zu integrieren. Die Verfügung wurde dem Kreistag zur Verfügung gestellt. Auf der Landrätekonferenz sei von der Bezirksregierung nochmals darauf hingewiesen worden, dass eine Ausgliederung nicht hingenommen werde.

Vor diesem Hintergrund wurde der Haushalt entworfen. Nunmehr hätten sich einige Städte und Gemeinden sowie Politiker erneut an das Innenministerium bzw. an das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales gewandt. Gestern habe es ein Gespräch zwischen den beiden Ministerien gegeben, weil die Bezirksregierung Münster um eine kurzfristige Klärung gebeten habe.

Frau Dr. Burger von der Bezirksregierung Münster habe ihm heute telefonisch das Ergebnis mitgeteilt, wonach eine Abrechnung der Kosten der Unterkunft im Haushalt verbleiben müsse. Es sei wohl auch der Wunsch nach einem Weg für eine Spitzabrechnung erörtert worden. Schriftlich liege dies noch nicht vor.

Im Übrigen sei eine Umstellung – auch wenn man wolle - nicht mehr möglich. LR Püning stellt klar, dass der Kreis die Bürgermeister nicht aufgefordert habe, ihre Bereitschaft zum Abschluss einer Vereinbarung zu klären.

 

Die Einbeziehung der Kosten der Unterkunft in den Haushalt gewähre Rechtssicherheit, entspreche der Einschätzung der Kommunalaufsicht und ermögliche trotzdem eine Korrektur. So bestehe bei ihm grundsätzlich die Bereitschaft, bei erheblichen Minderausgaben und soweit sich keine anderen negativen Entwicklungen für den Kreishaushalt abzeichnen, nachzukalkulieren und eine mögliche Verbesserung an die Städte und Gemeinden weiterzugeben.

 

Ktabg. Lonz hält den Verfahrensstand und die Vorgehensweise für eine „schlechte Provinzposse“ und fühlt sich an die Zeit erinnert, als in Düsseldorf die SPD regierte und der Regierungspräsident dem Innenministerium widersprach. Es gebe eine Stellungnahme des Ministeriums. Ferner solle der Ennepe-Ruhr-Kreis, obwohl dieser die Kosten nach dem SGB II aus dem Haushalt ausgegliedert habe, bereits den Haushalt genehmigt bekommen haben. Man höre von dem Problem nur aus dem Regierungsbezirk Münster.

 

Für den Ktabg. Kleerbaum ist das Verhalten der Aufsichtsbehörden auch nicht nachvollziehbar, und es beinhalte die Komponente der Unwägbarkeit. Ihm reiche es aus, wenn der Landrat grundsätzlich zu einer Korrektur bereit sei. Hinsichtlich der Kosten nach dem SG II wünsche er sich mehr Transparenz. Sofern sich erhebliche Differenzen ergäben, solle ein Nachtragshaushalt dies korrigieren.

Nach seinen Informationen sei eine Abrechnung außerhalb des Haushalts für Optionskreise mit einer entsprechenden Vereinbarung zulässig.

Im nächsten Jahr sei eine entsprechende Transparenz wichtig, zumal der Bundespräsident das Gesetz, mit dem der Anteil des Bundes an den Kosten der Unterkunft von 3,9 auf 4,3 Mrd. € erhöht werden solle, noch nicht unterschrieben habe.

Das Wort des Landrates stehe, wonach er, bei einer entsprechende Regelung von „oben“ und bei einer Notwendigkeit auf Grund der Fälle vor Ort, der Bitte der Bürgermeister und der SPD-Kreistagsfraktion nachkomme.

Er halte den Vorschlag von LR Püning für rechtens.

 

LR Püning weist auf die mit dem Haushalt verbundenen erheblichen Risiken hin und nennt als Beispiele den Bereich der Kurzzeitpflege und die Einkommensanrechnung in den Bedarfsgemeinschaften. Bei letzterem gebe es wohl wider Erwarten kein Musterstreitverfahren. Im Falle einer Anrechnung von Eingliederungsmitteln belaufe sich das Risiko für den Kreis Coesfeld auf rd. 700.000 €.

Für den Fall, dass sich die Situation im Laufe des Jahres wesentlich günstiger darstelle, werde er diesen Sachstand dem Kreistag vortragen.

Im Übrigen habe er den Vortrag des Ktabg. Bergmann so verstanden, dass die SPD-Kreistagsfraktion zur Kreistagssitzung eine Stellungnahme abgeben wolle.

 

Ktabg. Bergmann erwidert, dass die SPD sich habe „viel bewegen müssen“, da sich die Verwaltung zögerlich verhalten habe. Er hätte sich gewünscht, dass die im Sozialausschuss gemachte Zusage der Verwaltung eingehalten worden wäre. Auch bemängele er die Straffung des Haushaltsberatungsverfahrens und das ein Schreiben an die Bezirksregierung erst rd. 10 Tage später versandt worden sei. 

 

LR Püning hält die Vorwürfe für unberechtigt. Auf die Bitte von LR Püning skizziert FBL Schütt kurz den genauen zeitlichen Ablauf der Bemühungen der Verwaltung und macht deutlich, dass es keine Versäumnisse gegeben habe.

 

Nach Ktabg. Dinkler hätten es alle lieber gesehen, wenn die Kosten SGB II aus dem Haushalt hätten ausgegliedert werden können. Nunmehr sei wiederholt bestätigt worden, dass eine Ausgliederung nicht möglich sei. Er sehe grundsätzlich eine Möglichkeit der Korrektur im Laufe des Jahres 2007.

 

Nach Auffassung von Ktabg. Lonz gebe es auf allen Ebenen Versäumnisse. Man sei sich nach dem Schreiben des Landkreistages vom 30.08.2006 einig gewesen. Alle anderen Daten lägen deutlich hinter diesem Datum.

 

LR Püning weist darauf hin, dass die Ausgliederung bereits bei der erwähnten Dienstbesprechung bei der Bezirksregierung ein Thema gewesen sei. Die dort hierzu vertretene Auffassung sei eindeutig gewesen.

FBL Schütt erklärt, dass die Verfügung der Bezirksregierung Münster vom 12.09.2006 eine Ausgliederung nicht zulasse. Das in Rede stehende Rundschreiben des Landkreistages  spreche von einer anderen Kostenverteilung, nicht von einer Ausgliederung der Kosten aus dem Haushalt. Der Erlass des MAGS, welcher als Anlage dem Rundschreiben des LKT beigefügt war, macht eine Ausgliederung nicht möglich. Eine Vertreterin des MAGS sei am 06.10.2006 über die von der Bezirksregierung Münster nach Rücksprache mit dem Innenministerium geäußerten Rechtsauffassung informiert worden.

 

 

Landrat Püning stellt Einigkeit darüber fest, dass zunächst die Stellungnahme der Bürgermeisterkonferenz zur Kenntnis genommen werde, eine Bewertung der vorgebrachten Argumente noch erfolge und hierzu in der abschließenden Haushaltsberatung in der kommenden Kreistagssitzung ggfl. Stellung genommen werde.