Sitzung: 20.12.2006 Kreistag
Beschluss: ungeändert beschlossen
Abstimmung: Ja: 51, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: SV-7-0517
Beschluss:
Die im Entwurf beigefügte Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren (Anlage 2) wird beschlossen.
Landrat Püning weist darauf hin, dass die AOK Westfalen-Lippe inzwischen mitgeteilt habe, dass gegen die Satzung über die Benutzung des Rettungsdienstes und die Erhebung von Gebühren keine grundsätzlichen Bedenken erhoben werden.
Form der Abstimmung: offen per Handzeichen
Abstimmungsergebnis: einstimmig
Anmerkung:
Die Satzung mit Anlage wurde allen Kreistagsabgeordneten mit der Sitzungsvorlage übersandt. Sie wird daher nur noch dem Original dieser Niederschrift beigefügt.