Beschluss: geändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 33, Nein: 0, Enthaltungen: 18, Befangen: 0

Beschluss:

 

Die Bürgermeister erhalten nach Verabschiedung des Kreishaushaltes eine schriftliche Stellungnahme, welche auf der Basis des vorliegenden Entwurfs einer Stellungnahme zum Schreiben der Konferenz der Bürgermeister im Kreis Coesfeld vom 04.12.2006 erstellt wird.

 

 


Landrat Püning führt zur Beteiligung der kreisangehörigen Städte und Gemeinden an den Aufwendungen für delegierte Aufgaben im Rahmen des SGB II aus, dass bei einem Gespräch mit dem Bürgermeister der Stadt Coesfeld und den Bürgermeistern der Gemeinden Rosendahl, Senden sowie der Stadt Dülmen einvernehmlich festgestellt worden sei, dass die strukturellen Unterschiede in den einzelnen Städten und Gemeinden nicht so erheblich seien, dass eine Härteregelung in Betracht komme. Weiter mache der Erlass des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales vom 13.12.2006, der in Abstimmung mit dem Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen erstellt worden sei, deutlich, dass für das Jahr 2007 eine Veranschlagung der delegierten SGB II-Aufgaben außerhalb des Kreishaushaltes nicht möglich sei. Der Erlass komme zu dem Schluss, es sei zulässig, die von den kreisangehörigen Gemeinden über die Kreisumlage bereits erbrachten Aufwendungen für kommunale Leistungen nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II zum Jahresende in eine Abrechnung mit dem direkt von den kreisangehörigen Gemeinden aufzubringenden Anteil einzubringen und damit ggf. aufzurechnen. Hierzu bedarf es einer Vereinbarung. Nach Auskunft des MAGS am 15.12.2006 könne diese Vereinbarung auch im Laufe des Jahres 2007 geschlossen werden. Landrat Püning teilt weiter mit, dass der Bundesrat in seiner Sitzung am 15. Dezember 2006 die Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft einstimmig beschlossen habe. Nordrhein-Westfalen werde danach 31,2 % Bundesbeteiligung an den Kosten der Unterkunft erhalten. Die Verteilung der Bundesbeteiligung in Nordrhein-Westfalen sei bisher nicht gesetzlich geregelt worden. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales habe im Rahmen einer Besprechung beim LKT erklärt, dass diese Verteilung in 2006 auch nicht mehr geregelt werde. Das Ministerium strebe eine Vereinbarung mit den kommunalen Spitzenverbänden in NRW bezüglich der Verteilung an.

Die Aufteilung der Kosten der Unterkunft einschließlich Heizung auf die Städte und Gemeinden erfolge nach Auffassung des Kreises Coesfeld für das 1. Halbjahr 2006 entsprechend der Kreisumlage. Für das 2. Halbjahr werden 50 % der Kosten entsprechend der Kreisumlage berücksichtigt. Die übrigen 50 % werden mit den Städten und Gemeinden spitz abgerechnet. Dieser Regelung haben 10 Städte und Gemeinden zugestimmt. Eine Einigung mit der Stadt Coesfeld konnte bis heute nicht erzielt werden. Um einer gerichtlichen Auseinandersetzung in dieser Angelegenheit vorzubeugen, sei seitens des Bürgermeisters der Stadt Coesfeld vorgeschlagen worden, eine gutachterliche Bewertung im Rahmen eines Schlichterspruchs durch eine Anwaltskanzlei herbeizuführen. Diesem Verfahren stimme er zu, soweit sich auch die übrigen 10 Gemeinden dem Schlichterspruch unterwerfen. In diesem Zusammenhang sei der Bürgermeister der Stadt Coesfeld gebeten worden, die entsprechenden Erklärungen der Bürgermeisterin und Bürgermeister bezüglich der Anerkennung des Schlichterspruchs einzuholen.

Bezüglich der unterschiedlichen Einnahmeberechnungen habe das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Land Nordrhein-Westfalen und nachrichtlich auch dem Kreis Coesfeld mitgeteilt, dass die Berücksichtigung der Einnahmen ausschließlich an Hand der Horizontalberechnung akzeptiert werde. Bekanntlich werden im Kreis Coesfeld wie in allen anderen Optionskommunen in Nordrhein-Westfalen und vielen Optionskommunen in Deutschland das Einkommen entsprechend der Vertikalberechnung berücksichtigt. Der Bund habe noch mitgeteilt, dass die hierdurch entstandene Differenz zu Lasten des Bundes mit den Abschlägen für die Kosten der Unterkunft in 2007 aufgerechnet werde. Die Differenz für den Kreis Coesfeld für das Jahr 2006 belaufe sich auf ca. 680.000 €. In ähnlicher Größe dürfte sich für 2007 auch eine Differenz ergeben.

Im Ergebnis bedeute dies für den Kreis Coesfeld ein erhebliches finanzielles Risiko, so Landrat Püning. Man werde sich mit allen zu Gebote stehenden Mitteln gegen diese Vorgehensweise wehren. So sei beabsichtigt, die zuständigen Ministerien und den Landkreistag unverzüglich anzuschreiben. Auch die Einschaltung der Bundestagsabgeordneten aus unserem Bereich sei vorgesehen. Gleichzeitig richtet Landrat Püning seine Bitte an die Kreistagsabgeordneten, sich auch zu dem Thema einzubringen und ihren Einfluss geltend zu machen. In der Verwaltung sei überlegt worden, den Haushaltsansatz 2007 aufgrund dieser Entwicklung zu korrigieren. Letztlich sei man jedoch zu dem Ergebnis gekommen, den Ansatz zum jetzigen Stand des Verfahrens nicht zu verändern. Dieses finanzielle Risiko gehöre mit in die Gesamtbetrachtung des Haushaltes 2007 hinein.

Der Entwurf der Stellungnahme zum Schreiben der Konferenz der Bürgermeister vom 04.12.2006 sei in der Kreisausschusssitzung nur zur Kenntnis genommen worden.

 

Ktabg. Bergmann fragt zum weiteren Sitzungsverlauf, ob nun alle haushaltsrelevaten Tagesordnungspunkte aufgerufen seien oder weiter einzeln entsprechend der Tagesordnung vorgegangen werde.

 

Landrat Püning hält einen gemeinsamen Aufruf der Tagesordnungspunkte 21, 22 und 23 für sinnvoll.

 

Danach werden zum Tagesordnungspunkt 23 die Haushaltsreden vorgetragen.

 

Nach den Haushaltsreden ruft Landrat Püning erneut den Tagesordnungspunkt 21 auf.

 

Ktabg. Bergmann zeigt sich überrascht über die seitens des Landrates gemachten Ausführungen zur Vertikal- bzw. Horizontalberechnung. Die unterschiedlichen Auffassungen und die damit einhergehenden Risiken seien doch bekannt gewesen. Zu den Kosten nach dem SGB II führt Ktabg. Bergmann aus, dass im Kreisausschuss Einvernehmen darüber bestand, dass sich im Laufe des Jahres ergebende Verbesserungen in diesem Bereich an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden im Rahmen einer Nachtragshaushaltssatzung weitergegeben werden sollen. Diese Absichtserklärung sollte unter Nr. 3 a/3 b in die Stellungnahme eingearbeitet werden.

 

Landrat Püning führt aus, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales dem Land Nordrhein-Westfalen und nachrichtlich auch dem Kreis Coesfeld mit Erlass vom 12.12.2006, eingegangen beim Kreis Coesfeld am 14.12.2006, mitgeteilt habe, dass eine Berücksichtigung der Einnahmen ausschließlich an Hand der Horizontalberechnung akzeptiert werde. Weiter werde im Erlass ausgeführt, dass die durch eine unterschiedliche Berechnung entstandene Differenz zu Lasten des Bundes mit den Abschlägen für die Kosten der Unterkunft in 2007 aufgerechnet  werde. Bei der Kreisausschusssitzung am 13.12.2006 sei diese Vorgehensweise noch nicht bekannt gewesen. Durch die jetzt vorgesehene Aufrechnung sei eine neue Situation entstanden.

Bezogen auf die Kosten nach dem SGB II weist Landrat Püning auf seine Ausführungen im Kreisausschuss am 13.12.2006 hin, im Rahmen bestehender Möglichkeiten sich abzeichnende Verbesserungen im Laufe des Jahres an die kreisangehörigen Städte und Gemeinden weiterzugeben. Er sehe kein Problem, diese Absichtserklärung in die Stellungnahme aufzunehmen.

Landrat Püning schlägt sodann den nachfolgenden Beschlussvorschlag unter Einarbeitung der vorgenannten Ausführungen in die Stellungnahme zur Beschlussfassung vor:


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               33 JA-Stimmen

                                                    18 Enthaltungen