Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW

 

Landrat Püning teilt mit: „Die nächste Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses findet am Montag, 26.02.2007, statt. Der zentrale Tagesordnungspunkt  dieser Sitzung soll der Bericht der Gemeindeprüfungsanstalt NRW über die Prüfung des Kreises Coesfeld sein. Aus Kostengründen wird der Bericht nur für die Mitglieder des Rechnungsprüfungsausschusses in Schriftform vorab zur Verfügung gestellt. Für die übrigen Kreistagsabgeordneten wird der Bericht als CD-ROM übergeben. Die wesentlichen Eckpunkte des Prüfungsberichtes werden der Presse Anfang Januar 2007 im Rahmen einer Pressekonferenz vorgestellt.“

 

 

Tierkörperbeseitigung

 

Landrat Püning teilt mit: „Unter Mitteilungen war im Kreisausschuss am 13.12.2006 auf den mit der Fa. SARIA abgeschlossenen Beseitigungsvertrag und auf die noch ausstehende Genehmigung durch die Bezirksregierung Münster hingewiesen worden. Nach vorliegenden Informationen kann voraussichtlich noch in diesem Jahr mit einer Genehmigung gerechnet werden.“

 

 

Bau der B 474n im Bereich Olfen und Lüdinghausen

 

Landrat Püning teilt mit: „Am 17.10.2006 fand im Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) ein Gespräch zur Erörterung der Chancen einer Realisierung des Teilstückes zwischen Olfen und Dülmen als Bundesstraße statt. Der parlamentarische Staatssekretär beim BMVBS, Herr Achim Großmann, MdB, hat in seinem Schreiben an Herrn Karl Schiewerling, MdB, die Ergebnisse der Gespräche, die ich gemeinsam mit den Bürgermeistern Himmelmann und Borgmann geführt habe, schriftlich bestätigt.

Nach Einschätzung des Staatssekretärs ist eine Novellierung des im Jahre 2004 verkündeten Fernstraßenausbaugesetzes in dieser Legislaturperiode nicht zu erwarten. Gründe, die eine bei einem unvorhergesehenen Verkehrsbedarf mögliche Ausnahme rechtfertigen würde, sieht er für die Maßnahme OU Olfen ebenfalls nicht. Er regt deshalb an, auf kommunaler Ebene eine „kleine Lösung“ vorzusehen.

Auch der Minister für Bauen und Verkehr des Landes NRW, Oliver Wittke kommt – wie er mit Erlass vom 30.11.2006 mitteilt – aufgrund der in der Angelegenheit beim Bundesverkehrsministerium geführten Gespräche zu dem Schluss, „dass es aus Sicht des Bundes zurzeit weder den politischen Willen noch den finanziellen Spielraum gibt, den Bedarfsplan für die Bundesstraßen fortzuschreiben oder auch nur den existierenden Bedarfsplan für die Aufnahme weniger Projekte zu öffnen.“ Er empfiehlt deshalb ebenfalls auf die alternativen Möglichkeiten zur Lösung der Probleme vor Ort (Finanzierung mit Fördermittel des Landes) zu setzen.

Da eine baldige Realisierung der Maßnahme derzeit nur als kommunale Lösung möglich erscheint, beabsichtige ich insbesondere mit den betroffenen Städten Olfen und Lüdinghausen das weitere Vorgehen abzustimmen und baldmöglichst eine Entscheidung im Kreistag (Anfang des nächsten Jahres) herbeizuführen. „

 

 

2. Fortschreibung des Frauenförderplans für die Kreisverwaltung Coesfeld

 

Landrat Püning teilt mit: „Gemäß § 5 a des Landesgleichstellungsgesetzes hat jede Dienststelle mit mindestens 20 Beschäftigten im Rahmen ihrer Zuständigkeit für Personalangelegenheiten jeweils für den Zeitrahmen von drei Jahren einen Frauenförderplan zu erstellen.

Der letzte, für die Jahre 2004 bis 2006 erstellt Frauenförderplan für die Kreisverwaltung Coesfeld ist nunmehr für den nächsten 3-Jahres-Zeitraum, d.h. für die Jahre 2007 bis 2009 fortzuschreiben.

Die dafür erforderliche Erhebung der Personaldaten ist bereits erfolgt. Wegen der vorrangig erforderlichen Erarbeitung eines Konzeptes zur Weiterarbeit der Regionalstelle Frau und Beruf Kreis Coesfeld konnte allerdings noch kein abschließender Bericht über die Umsetzung und die durchgeführten Maßnahmen zur Zielerreichung des Frauenförderplans der Jahre 2004 bis 2006 erstellt werden.

Die dazu erforderlichen Arbeiten können nunmehr in Angriff genommen werden, so dass die Fortschreibung des Frauenförderplans für die Kreisverwaltung Coesfeld dem Kreisausschuss in der Sitzung am 28.02.2007 vorgelegt wird.“

 

 

Anfrage des Ktabg. Müller, Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zu Schadensfällen der letzten Jahre, bei denen Heizöl ins Erdreich gelangte

 

Landrat Püning teilt mit: „Zum Schutz des Grundwassers, der oberirdischen Gewässer sowie zur Abwehr sonstiger Gefahren für die Allgemeinheit müssen bei Öl- oder Giftunfällen unverzüglich Gegenmaßnahmen getroffen werden. Daher sind die Unteren Wasserbehörden verpflichtet, einen „Öl- und Giftalarmplan“ zu erstellen um die sofortige Einleitung von Sofortmaßnahmen zu gewährleisten.

Wer eine Anlage mit wassergefährdenden Stoffen betreibt, instandsetzt, reinigt oder prüft, unterliegt einer gesetzlichen Anzeigepflicht und hat bei Gefahr unverzüglich die örtlichen Ordnungsbehörden, Feuerwehr und Polizei zu informieren.

In den letzten drei Jahren wurden die Mitarbeiter der Unteren Wasserbehörde zu 6 Schadensfällen gerufen, bei den Heizöl bzw. Diesel in größerer Menge aus einer Lageranlage ausgetreten ist.

In 5 Fällen konnte durch Sofort- und Sanierungsmaßnahmen wie

  • Ausheben des verunreinigten Erdreichs,
  • Reinigen von Drainagen, Schmutz- oder Regenwasserkanälen

innerhalb weniger Tage oder Wochen eine vollständige Sanierung erfolgen.

Nur in einem Fall im August 2006 in Billerbeck wird dies nicht möglich sein. Das Heizöl befindet sich unter dem Gebäude und muss durch Abpumpen des Grundwassers möglicherweise über Jahre saniert werden. Die Maßnahme wird durch einen Gutachter in Abstimmung mit der Behörde koordiniert und von der Versicherung des Hauseigentümers getragen.“

 

Meldung

Ort

Stoff

Menge

Beschreibung

Maßnahmen

18.08.2006

Billerbeck

Heizöl

5500 Liter

Aus einem korrodierten Heizöl-Batterietank trat das Heizöl aus. Der Lagerraum war marode und undicht, so dass Heizöl unter das Gebäude und in das Grundwasser gelangt ist.

Gutachter eingeschaltet. Langfristiges Abpumpen des Grundwasser. Behandlung über einen mobilen Abscheider.

26.04.2006

Rosendahl

Heizöl

ca 300 l

Beim Abbruch eines Mehrfamilienhauses kam es während der Abbrucharbeiten zu einem Abriß der Zu- bzw. Ableitungen des stillgelegten, nicht restentleerten Heizöltanks.

Eine unbekannte Menge ist ausgetreten und hat Bauschutt und Erdreich bis zum grundwasser-

gesättigten Bereich kontaminiert. Kontaminiertes Material wurde ausgekoffert und entsorgt.

12.04.2006

Havixbeck

Heizöl

ca 400 l

Durch eine Störung des Brenners wurde gefördertes Öl nicht verbrannt, sondern ist in den Heizraum gelaufen. Über Risse im Lager-

raum versicherte es in den Untergrund.

Das Öl sammelte sich weitestgehend in unter-

irdischen Entwässerungsleitungen. Außen wurde ein Schacht gesetzt. Aus diesem und dem Drainageschacht im Heizungskeller wurde Öl-

/Wassergemisch über mobilen Abscheider in SW-Kanal abgeleitet.

30.11.2005

Rosendahl

Diesel

300 Liter

Durch eine gerissene Kraftstoffleitung trat aus einem Notstromarregat Diesel aus. Es wurde zur Stromerzeugung für die Bauerschaft Bakenfeld eingesetzt. Stromausfall durch starken Schneefall.

Belastetes Bodenmaterial wurde ausgekoffert und entsorgt.

18.08.2005

Nordkirchen

Heizöl

ca 300 l

Beim Betanken sind mehrere 100 Liter Heizöl ausgetreten und in den Untergrund sowie in die Kanalisation gelangt.

Auskofferung des Vorgartens, Spülen des Kanals

05.09.2004

Coesfeld

Heiöl

~ 1000 Ltr.

Wegen einer defekten Verschraubung in der Zuleitung zum Heizkessel lief das Heizöl aus und gelangte in den Regenwasserkanal und den Tüskenbach, der auf einer Länge von ca. 200 m verunreinigt wurde.

Spülung des Kanalsystems, Abpumpen aus dem Bach. Sachverständiger eingeschaltet.