Beschluss: ungeändert beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Enthaltungen: 4

Der im Entwurf des Produkthaushaltes ausgewiesene Zuschussbedarf für das Budget 03 – Vermessung, Bauen und Umwelt (Produktbereiche 060, 061, 062, 063, 066 und 070 einschließlich der kostenrechnenden Einrichtung „Abfallwirtschaft“) – wird anerkannt.

 

Anmerkung:

 

Die sich in der Sitzung des Ausschusses für Bauen, Vermessung, Landschaft und Umwelt ergebenden Änderungen der Zuschussbedarfe / Überschüsse bei den Produktbereichen und Produktgruppen sowie die sich daraus für den Produkthaushalt 2004 ergebenden Konsequenzen werdn in einer Änderungsliste zusammengefasst und dem Ausschuss für Finanzen und Wirtschaftsföderung zur weiteren Beratung vorgelegt.

 


Ltd.KVermD Dicke stellt einleitend drei Änderungsverschläge der Verwaltung zum Entwurf des Produkthaushaltes 2004 vor. So schlage die Verwaltung vor, den Ansatz bei der Haushaltsstelle 7900.572300 – Umsetzung Masterplan Pferderegion Münsterland um 8.250,00 Euro auf dann 8.250 Euro zu erhöhen. Durch einen redaktionellen Fehler sei dieses nicht bereits schon bei der Aufstellung des Haushaltes berücksichtigt worden, während die dem entgegenstehenden Einsparungen beim Regionenmarketing Münsterland und bei der Unterstützung von Vereinen bereits in den Haushaltsplanentwurf eingeflossen seien.

Dieses führt zu einer kurzen Diskussion, in deren Verlauf mehrere Abgeordnete nach konkreten Informationen und Hintergründen zum „Masterplan Pferderegion Münsterland“ fragen.

 

Ltd.KVermD Dicke teilt zunächst mit, es handele sich hierbei um eine münsterlandweit abgestimmte Aktion, die durch die Landräte im Rahmen der Landrätekonferenz initiiert worden sei. KBD Dr. Foppe ergänzt zunächst, diese Maßnahme diene der Tourismusförderung. Die Kosten des Kreises seien dabei sehr gering, da das gesamte Programm zunächst mit 80 % von Land gefördert würde und sich die restlichen Kosten auf alle beteiligten Kommunen verteilen würden.

Auf Nachfrage des Ktabg. Pernhorst sagt Ltd.KVermD Dicke für die nächste Ausschusssitzung weitere Informationen zu.

 

Beschluss:

 

Der Ansatz der Haushaltsstelle 7900.572300 – Umsetzung Masterplan Pferderegion Münsterland wird um 8.250 € auf dann insgesamt 8.250,00 € erhöht.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               bei vier Enthaltungen mit Mehrheit beschlossen

 

Des weiteren verweist Ltd.KVermD Dicke auf die in der Sitzungsvorlage vorgestellten, durch Personalvakanzen bedingten Änderungen bei den Einnahmepositionen für Ordnungswidrigkeiten und Verwaltungsgebühren im Produktbereich 070.001 hin.

 

Beschluss:

 

Der Ansatz bei der Haushaltsstelle 6041.100000 – Verwaltungsgebühren Allg. Gewässeraufsicht wird um 5.000 € auf 13.000 € verringert.

Der Ansatz bei der Haushaltsstelle 6041.260000 – Buß-/Zwangsgelder Allg. Gewässeraufsicht wird um 500 € auf 1.500 € verringert.

Der Ansatz bei der Haushaltsstelle 7200.100000 – Verwaltungsgebühren wird um 2.500 € auf 5.000 € verringert.

Der Ansatz bei der Haushaltsstelle 7200.260000 – Bußgelder nach dem Abfallgesetz wird um 4.000 € auf 8.500 € verringert.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               bei vier Enthaltungen mit Mehrheit beschlossen

 

Abschließend schlägt Ltd.KVermD Dicke vor, die bei der Naturfördergesellschaft geplante Kürzung des Mitgliedsbeitrages um 1.400 € zurückzunehmen und dieser weiterhin die gleiche Summe wie auch 2003 zur Verfügung zu stellen.

Ktabg. Streyl begrüßt dieses, erweitert den Vorschlag allerdings in der Form, dass auch das Biologische Zentrum Lüdinghausen den gleichen Mitgliedsbeitrag erhalten solle wie 2003.

 

Beschluss:

 

Der Ansatz bei der Haushaltsstelle 3600.661100 – Mitgliedsbeitrag Naturfördergesellschaft / BZL wird um 3.900 € auf 41.900 € erhöht.

 

Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               bei vier Enthaltungen mit Mehrheit beschlossen

 

Ktabg. Wolske hinterfragt nun verschiedene Details des Produkthaushaltsentwurfes 2004. So erkundigt er sich nach dem Anstieg des Ansatz bei der Haushaltsstelle 6110.655100 – Gutachterausschuss (S. 172 des Entwurfes). Ltd.KVermD Dicke erwidert, dieses läge an einer Änderung der gesetzlichen Vorschriften, durch die die Sachverständigenvergütung angehoben wurde. Auch nach einer Änderung dieser Vorschrift lägen die Stundenverrechnungssätze aber unter den Beträgen, die die Sachverständigen des Gutachterausschusses in der freien Wirtschaft erzielen würden.

 

Des Weiteren hinterfragt Ktabg. Wolske die Kosten-Nutzen-Relation des Produktes „Ausgleichszahlung“ (S. 184 des Entwurfes). Ltd.KVermD Dicke erwidert, hierbei handele es sich um eine Pflichtaufgabe, der der Kreis auch bei nicht gedeckten Kosten nachkommen müsse. Er habe zwar in der Vergangenheit bereits Vorstöße zur Erzielung eines besseren Kostendeckungsgrades oder zur Abschaffung der Ausgleichszahlung über den Landkreistag versucht, bisher allerdings noch ohne Erfolg.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg erkundigt sich nun unter Bezugnahme auf die Haushaltsstelle 3600.611600 nach dem Umsetzungsgrad der Landschaftspläne. KBD Dr. Foppe erklärt, die hier vorgenommene Ansatzreduzierung resultiere aus der Kürzung von Landesmitteln. Nachdem in 2003 die Landesförderung sehr stark weg gebrochen sei, habe man in 2004 den Ansatz danach ausgerichtet und entsprechend reduziert. Es sei aber auch richtig, dass seitens der Verwaltung in den letzten Jahren der Schwerpunkt nicht so sehr auf der Umsetzung vorhandener Landschaftspläne gelegen habe, sondern durch den Zeitdruck zur Umsetzung der FFH-Richtlinie die Aufstellung der neuen Landschaftspläne Priorität hatte.

 

Daraufhin erkundigt sich Ktabg. Dr. Kraneburg nach dem Hintergrund der Rückzahlung von Landeszuweisungen in 2002, Haushaltsstelle 3600.711000 – Rückzahlung von Landeszuweisungen Naturschutz und Landschaftspflege und den Haushaltsstellen 3600.205000 und 3600.206000 – Zinseinnahmen Sonderrücklage Naturschutz. KBD Dr. Foppe erwidert, die Rückzahlung der Landeszuweisung habe sich im Rahmen der Abrechung von Maßnahmen mit dem Land ergeben, nachdem diese günstiger geworden seien als ursprünglich geplant und zu viel abgeforderte Landesmittel daher wieder hätten zurückgezahlt werden müssen. Den beiden Haushaltsstellen zu den Zinsen der Sonderrücklage Naturschutz läge das Haushaltsrecht zugrunde, wonach die Zinseinnahmen zunächst im Verwaltunghaushalt zu vereinnahmen sind und im Rahmen des Jahresabschlusses der Sonderrücklage zugeführt werden, soweit sie nicht zur Finanzierung laufender, aus Ersatzgeldern finanzierter Maßnahmen benötigt werden.

 

Anschließend fragt Dr. Kraneburg nach, ob in 2003 aus der Haushaltsstelle 6900.712100 – KRZ Renaturierungen, Maßnahmen ökologische Entwicklungskonzepte Maßnahmen finanziert wurden. KBD Dr. Foppe verneint dieses. In 2003 war diese Haushaltsstelle mit einem Sperrvermerk versehen, der mangels darüber zu fianzierenden Projekten nicht aufgehoben wurde. Dieses würde aber nicht bedeuten, dass die untere Wasserbehörde in diesem Arbeitsfeld nicht aktiv sei. Vielmehr seien gerade in den Auenbereichen der Gewässer größere Projekte in Planung, die aber aus anderen Quellen finanziert würden wie z.B. den Ersatzgeldern.

 

Abschließend erkundigt er sich unter Bezugnahme auf das Produkt 070.003.001 – Regelung der kommunalen Abwasserbeseitigung nach dem Stand der Sanierungen bei den Kleinkläranlagen. KBD Dr. Foppe erwidert, bei einer jährlichen Sanierungsrate von 300 Anlagen würde die derzeitige Sanierungskampagne noch mindestens weitere fünf Jahre dauern. Aber bereits jetzt entsprächen einige in der derzeitigen Kampagne sanierten Kleinkläranlagen bedingt durch die Verschärfung von Vorschriften nicht mehr dem aktuellen Stand der Technik, so dass hier bereits erneut eine Notwendigkeit zur Sanierung bestände. Ein Ende der Sanierungen bei den Kleinkläranlagen sei damit nicht abzusehen.


Form der Abstimmung:               offen per Handzeichen

Abstimmungsergebnis:               bei vier Enthaltungen mit Mehrheit beschlossen