Beschluss: Kenntnis genommen

KBD Dr. Foppe erläutert zunächst einige Ausgabeposten der Ersatzgelder. So habe die untere Landschaftsbehörde mit dem Zuschuss für das Pfingstlager der Deutschen Waldjugend eine Maßnahme der Jugendbildung im Bereich des Umweltschutzes gefördert. Ähnliches sei in der Vergangenheit bereits beim Biologischen Zentrum Lüdinghausen praktiziert worden.

Zu den Bauarbeiten im Naturschutzgebiet Welter Bach teilt er mit, dass die Aufstellung nicht die gesamten Kosten der Maßnahme enthalten würde, da der Großteil der Ausgaben in Höhe von rd. 9.650 € erst in 2004 kassenwirksam geworden sei und daher erst in der Aufstellung zum Haushaltsjahr 2004 auftauchen werde.

 

Des Weiteren gibt er den Abgeordneten einen Ausblick auf die geplante Einrichtung einer neuen Institution, die sich zukünftig mit der Frage der überörtlichen Durchführung von Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen befassen soll. Schwerpunkt der Arbeit dieser Institution würden vor dem Hintergrund der Wasserrahmenrichtlinie die Auenbereiche der Gewässer im Kreis Coesfeld wie beispielsweise der Stever sein. Derzeit prüfe man noch die optimale rechtliche Ausgestaltung dieser Institution in Form einer Stiftung oder privatrechtlichen Gesellschaft.

 

Ktabg. Schulze Esking favorisiert in diesem Zusammenhang die privatrechtliche Gesellschaft als Organisationsform, da diese nach seiner Ansicht flexibler handeln könne, insbesondere in finanzieller Hinsicht. Eine Stiftung sei nach dem Stiftungsgesetz dazu verpflichtet, das ihr durch den Stifter zur Verfügung gestellte Grundkapital ungeschmälert zu erhalten. Dies bedeute, dass sie nur zusätzliche Einnahmen wie während des Betriebes eingehende Ersatzgelder und Zinsen für den Stiftungszweck verwenden dürfe, nicht aber das Grundkapital. Bei der Gesellschaft gäbe es solche Einschränkungen nicht.

KBD Dr. Foppe stimmt ihm zu und bestätigt, dass bei den bisherigen Planungen tatsächlich eine privatrechtliche Gesellschaft favorisiert würde.

 

KBR Grömping führt zu dem gedachten Finanzierungsmodell der neuen Institution aus, diese solle sich aus dem Verkauf von Ökopunkten selbst finanzieren. So sei angedacht, dass die Institution Flächen aufkauft, diese ökologisch aufwertet und anschließend mit dem erzielten Mehrwert an öffentliche und private Interessenten wieder veräußert. Über diese Veräußerungs“gewinne“ wäre es der Einrichtung dann wiederum möglich, in neue Flächen zu investieren mit der gleichen Aufwertungsabsicht wie zuvor. Bei diesem Modell wäre es dann möglich, eine Finanzierung der Einrichtung zu gewährleisten, ohne, dass man das Grundkapital der Einrichtung angreifen müsse. Nach diesem Prinzip würden sich auch andere bereits aktive Stiftungen erfolgreich finanzieren.

 

Ktabg. Dr. Kraneburg ruft die kreisangehörigen Städte und Gemeinden dazu auf, sich ebenfalls an dieser neuen Institution zu beteiligen und regt an, diese sollten ihre Gelder aus der Bauleitplanung ebenfalls in die neue Institution einbringen.